Daniela Behrens
"Unfassbare Abschiebe-Anweisung an die Polizei"
Frau Ministerin beantwortet diese Frage. Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe, die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen arbeitet auf Basis des gültigen Rechts. Und das gültige Recht ist da sehr eindeutig. Wenn man Menschen aus der Freiheit zurückführt, die also vorher nicht in Haft waren, dann darf man sie, wenn sie sich bei der Abschiebung geweigert haben, danach nur dann in Haft nehmen, wenn es dazu einen richterlichen Beschluss gibt, also wenn es eine Entscheidung der Justiz gibt. Dem Haftrichter führt man Menschen, die sich weigern, dann vor, wenn sie sich auch gewalttätig gegen Polizisten gezeigt haben, in diesem Fall gegen Bundespolizisten. Der Haftrichter entscheidet, was dann passiert. So arbeitet ein Rechtsstaat, Herr Bothe. Wenn wir keine Widerstandshandlungen haben - ganz viele Rückführungen können nicht stattfinden, weil sich zum Beispiel der Pilot weigert, den Abzuschiebenden mitzunehmen, weil es gesundheitliche Probleme gibt und aus vielen anderen Gründen; nicht immer ist es eine gewalttätige Ausschreitung -, dann ist die Rechtslage auch klar. Wir können denjenigen dann nicht irgendwie in Haft nehmen. Wir dürfen keinen Menschen ohne Grund in Haft nehmen. Das ist offensichtlich Ihr Verständnis, Herr Bothe, von einem Rechtsstaat. Das ist nicht unser Verständnis von einem Rechtsstaat. Vor allen Dingen entspricht das, ehrlich gesagt, auch nicht unseren rechtlichen Grundlagen, meine Damen und Herren. Herr Bothe, ich finde es ziemlich entsetzlich, wie Sie sich hier über Rechtsstaatlichkeit hinwegsetzen. Die Rechtsstaatlichkeit ist klar formuliert. Danach handelt die Landesaufnahmebehörde. Danach handelt auch die Bundespolizei. So wird das ordentlich organisiert. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU
