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Klaus Wichmann

AfD 15.12.2025 9:41 min Tagungsabschnitte 19/30

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes

Bitteschön, Herr Wichmann! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie beschließen heute, nicht zum ersten Mal, ein Gesetz, das die AfD ihrer demokratischen Rechte berauben soll. Sie beschließen hier und heute ein Gesetz, das ein weiteres Stück Normalität und Gleichbehandlung abschafft, zugunsten einer durchsichtigen, ausschließlich parteipolitisch motivierten Linksagenda, die so funktioniert: Wir schließen die AfD hier: die Fraktion der AfD von bestehenden parlamentarischen Rechten aus, um nach außen zu signalisieren: Die sind böse, die sind nicht vertrauenswürdig, die muss man unter Quarantäne stellen, die sind irgendwie krank, wahrscheinlich sind sie auch ansteckend. Wir benutzen dafür unsere Mehrheiten, sodass niemand sagen kann, es sei undemokratisch. Was geschieht hier eigentlich? Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor: Der Landtag hat einen Ausschuss für die Angelegenheiten des niedersächsischen Verfassungsschutzes einzurichten. Dieser Ausschuss hat, so sagt es das Gesetz, zehn Mitglieder. Jede Fraktion benennt zunächst ein Mitglied, die weiteren werden nach einem Verteilerschlüssel benannt. 33 Jahre lang seit 1992 besteht dieser Ausschuss. Und natürlich hat auch die PDS -- „Die Linke" ihre Vertreter in der 16. Wahlperiode dort hineingeschickt. Dazu gehört auch das Jahr 2009. Herr Schünemann wird sich erinnern, er war Innenminister. Ich zitiere aus dem Verfassungsschutzbericht Niedersachsens von 2009. Dort steht unter der Überschrift „Offen extremistische Zusammenschlüsse" zur Partei „Die Linke" Folgendes: „Die in der Linkspartei.PDS entstandenen offen extremistischen Zusammenschlüsse wie die Kommunistische Plattform (KPF), das Marxistische Forum (MF), der Geraer Dialog/ Sozialistischer Dialog, die Sozialistische Linke (SL), die Antikapitalistische Linke (AKL) oder die Arbeitsgemeinschaft Cuba Si bestehen weiter unverändert fort. Per Satzung erhalten sie spezielle Rechte und finanzielle Unterstützung." Und Sie können mir glauben: Das geht noch seitenlang so weiter. Niemand ist damals auf die Idee gekommen, dass man deren Abgeordneten den Zugang zum Verfassungsschutzausschuss verwehren sollte, obwohl Teile dieser Partei als verfassungsfeindlich gelten. Und nun wollen Sie diese verbrieften Fraktionsrechte abschaffen. Nein, nicht mehr jede Fraktion soll mindestens ein Mitglied in diesem Ausschuss haben, alle sollen gewählt werden. Und weil das bei einer rechtsstaatlichen Besetzung von Ausschüssen gar nicht möglich ist Stichwort: Spiegelbildlichkeit, schaffen Sie den Ausschuss einfach ab und ersetzen ihn durch etwas, was anders heißt: nicht mehr Ausschuss, sondern Parlamentarisches Kontrollgremium. Nun haben wir ja schon gehört, wie Sie sich darauf berufen: Der Bund macht das auch so. Andere machen das auch so. Daran ist überhaupt nichts Ungewöhnliches. Seltsam: Als wir den Vorschlag gemacht haben, die Vornamen von Tatverdächtigen zu veröffentlichen, wie das andere Bundesländer wie NRW auch tun, da hieß es von Ihnen noch: Uns interessiert nicht, was andere tun! Wir haben unseren eigenen Weg! Stimmt! Den hatten wir hier auch, 33 Jahre lang. 33 Jahre lang hat dieser Ausschuss als Ausschuss seine Arbeit gemacht. Und auf einmal soll dieser Weg nicht mehr taugen? Man sollte meinen, ein solcher Schritt sei gut zu begründen. Und was steht in Ihrer Begründung? Sie erwecken darin den Eindruck, wenn dieser Ausschuss unverändert fortbestünde, dann sei der Rechtsstaat nicht mehr handlungsfähig. Sie erzählen uns in dieser Begründung etwas von hybriden Angriffen von außen, und Sie wollen uns weismachen, dass der Ausschuss wegen solcher Angriffe seine Arbeit zukünftig nur noch dann machen kann, wenn Sie drei bestimmen, wer darinsitzt, und nicht der Wähler. Der Wähler ist zu dumm dazu, meinen Sie offenbar. Zu viel Demokratie ist nicht gut, meinen Sie offenbar. Das ist derartig überheblich, dass mich schon gar nicht mehr wundert, dass Sie die Konsequenzen Ihres Tuns gar nicht mehr abschätzen können. Ich zitiere gern noch einmal aus Ihrer Begründung: „Das Parlamentarische Kontrollgremium trägt der besonderen Sensibilität nachrichtendienstlicher Arbeit Rechnung" ‑ hat das der Ausschuss bisher nicht getan? „und sorgt zugleich dafür, dass diese Arbeit parlamentarisch verantwortet," ‑ bisher nicht? ‑ „rechtlich eingehegt"- ‑ bisher nicht? „und kontrolliert erfolgt." Hat der Ausschuss das alles bisher nicht auch schon getan? Das ist Ihre Begründung! Weiter: „Damit werden das Spannungsverhältnis zwischen Geheimhaltung und parlamentarischer Rechenschaftspflicht angemessen austariert und eine effektive Kontrolle des Parlaments verfassungsrechtlich abgesichert." - Wird das nicht seit 33 Jahren in diesem Ausschuss, Herr Bajus, genau so getan? Das ist keine Begründung. Das ist ein Sammelsurium von Allgemeinplätzen. Hingeschludert! War es am Ende vielleicht doch nur ChatGPT? Sie maskieren Ihre wahren Absichten so schlecht, es ist grotesk. Es gibt für dieses Gesetz nur einen einzigen Grund. Und wenn Sie jemals den Satz von Oliver Kahn gehört hätten, dann würden Sie das hier auch offen zugeben. Der Grund ist: Sie wollen die AfD aus einem Gremium heraushalten, in dem sie rechtmäßig sitzt. Und weil Sie das mit der derzeitigen Rechtslage nicht hinkriegen, ändern Sie mit Ihrer Mehrheit die Rechtslage. Dass in Niedersachsen dieser Ausschuss 33 Jahre lang existiert hat und 33 Jahre lang also der Gedanke dahinterstand, die Opposition zwingend in ihrer ganzen Bandbreite zu repräsentieren, dass sie bei der parlamentarischen Überwachung mitwirken soll, das ignorieren Sie nicht etwa - nein, das schaffen Sie hiermit ab! Sie wollen eine Opposition erster Klasse, und Sie wollen eine Opposition zweiter Klasse. Sie sind böse mit dem Wähler, weil der Ihnen eine Opposition ins Parlament geschickt hat, die Sie nicht haben wollen. Und nun ändern Sie einfach die Spielregeln und zeigen dem Wähler die lange Nase. Nach den derzeitigen Umfragen schließen Sie damit in Niedersachsen jeden fünften Wähler von einer parlamentarischen Vertretung bei dieser Arbeit aus - im Bund mehr als jeden vierten, bald jeden dritten. Mit welchem Recht eigentlich? Wo ist eigentlich Ihr Sachgrund? In Deutschland braucht man grundsätzlich gute Gründe für ein Gesetz. Das unterscheidet uns doch gerade von Autokratien. Wo sind Ihre Gründe? Hat sich die AfD-Fraktion in diesem Ausschuss despektierlich verhalten? Hat sie die Arbeit des Verfassungsschutzes be- oder gar verhindert? Hat sie etwa Geheimnisverrat begangen? Das hat sie nicht! Woher ich das weiß? Ich habe die AfD die ganze Zeit im Verfassungsschutzausschuss selbst vertreten. Und natürlich gab es in diesen ganzen Jahren nicht einen nicht einen! Vorwurf, wir hätten uns dort unkorrekt verhalten. Natürlich nicht! Was ist dann Ihre Begründung? Im Ausschuss habe ich Sie das sogar gefragt. Ihre geschriebene Begründung, habe ich gesagt, verdient den Namen nicht. Womit begründen Sie das hier also? Was kam? Da kam nicht etwa Widerspruch. Da kam gar keine Antwort. Da kam nicht: Herr Wichmann, das stimmt doch gar nicht! Hier ist der Grund! Nichts kam - Schweigen im Walde, minutenlang. Wenn Sie so etwas so ich kann es gar nicht anders nennen dummdreist durchziehen: Tja, warum wollen Sie sich eigentlich noch mit Stephan Bothe im Innenausschuss rumärgern? Schaffen Sie doch den Innenausschuss gleich mit ab! Nennen Sie ihn „Parlamentarisches Beratungsgremium für Inneres". Lassen Sie mich raten: Die Mitglieder werden gewählt. Die Opposition ist angemessen zu berücksichtigen. Landwirtschaft wenn Sie schon mal dabei sind: statt Landwirtschaftsausschuss eine „Parlamentarische Diskussionsrunde für Agrarfragen". Die Mitglieder werden gewählt. Die Opposition ist angemessen zu berücksichtigen. Ich will Ihnen mal sagen, was dieser Satz „Die Opposition ist angemessen zu berücksichtigen" wert ist. Er ist die Tinte nicht wert, mit der er geschrieben wurde. In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist vorgeschrieben, wer die Vizepräsidenten stellt. Danach hat die AfD seit Jahren Vizepräsidenten zu stellen. Warum hat sie keinen? Weil die gewählt werden, genau wie die Mitglieder Ihres gleich zu beschließenden Parlamentarischen Kontrollgremiums. Und was ist dann eine solche Vorschrift „Die Opposition ist angemessen zu berücksichtigen" wert? Gar nichts ist sie wert! Denn wer bestimmt denn eigentlich, was angemessen ist? Genau: Sie! Und wozu das führt, sehen wir nun im Bundestag. Und wir werden es hier genauso sehen; dafür muss man kein Prophet sein. Wie hält es dieses Gesetz eigentlich mit der Rechtsstaatlichkeit? Wie rechtsstaatlich ist ein Gesetz, für das es keinen Sachgrund gibt? Die Juristen unter Ihnen können sich diese Frage leicht beantworten, denn das lernen sie im Grundkurs Verwaltungsrecht. Eine staatliche Maßnahme ohne Sachgrund ist rechtswidrig. Und warum ist das so? Weil man in Deutschland Willkür verhindern will. Sie haben dieses Ziel offenbar aufgegeben. Sie schaffen Recht aus Willkür. Willkür, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit. Einst sagte Guido Westerwelle: „Die Freiheit stirbt scheibchenweise." Hier, meine Damen und Herren, stirbt die Demokratie scheibchenweise. Mit diesem Gesetz stirbt sie ein weiteres Stück. Sie senden ein Signal. Aber das Signal ist anders, als Sie glauben, Frau Hermann. Sie senden das Signal, Sie, die SPD, die Grünen, die CDU, sind alle ganz tolle, überzeugte Demokraten, wehrhaft, standfest. Aber das Signal ist ganz ehrlich: Wir sind nur so lange Demokraten, bis uns die Macht zu verschwinden droht, und dann ziehen wir die Zügel an. Das ist das Signal. Das kann doch gar nicht in Ihrem Sinne sein. Aber Sie wollen das so. Sie kriegen das so. Wir sprechen uns wieder - nach den Landtagswahlen. Vielen Dank.

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