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Gerald Heere

10.09.2025 7:31 min Tagungsabschnitte 19/27

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen zu Beginn der Haushaltsberatung heute zunächst den Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 vorzulegen. Die Haushaltsaufstellung intern war einerseits geprägt von zwei Jahren des wirtschaftlichen Rückgangs und einer weiter ausbleibenden Erholung, die einerseits mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine genauso zusammenhängt wie auch mit den Strukturproblemen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Folgen daraus das wissen wir alle sind entsprechend deutlich sinkende Einnahmeerwartungen in der Steuerschätzung. Andererseits stand unsere interne Haushaltsaufstellung unter dem Einfluss der historischen finanzpolitischen Entscheidungen, die CDU, SPD und Grüne nach der Bundestagswahl unter hohem Zeitdruck getroffen haben - Entscheidungen, die ich in ihrer grundsätzlichen Richtung nachdrücklich begrüße. Mit der Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, mit der Bereichsausnahme Verteidigung und mit der Lockerung der Schuldenbremse der Länder werden die haushaltspolitischen Möglichkeiten für Zukunftsinvestitionen deutlich erhöht. Im Ergebnis war die regierungsinterne Haushaltsaufstellung von beiden Entwicklungen geprägt: einerseits von Sparsamkeit bei den laufenden konsumtiven Verwaltungsausgaben, andererseits von einer historisch einmaligen Investitionsoffensive. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als bundesweit erste Landesregierung hat das niedersächsische Kabinett auf Vorschlag meines Hauses noch vor der Sommerpause einen Rahmenbeschluss zur Nutzung der neuen haushaltspolitischen Spielräume gefasst. Wir haben uns dabei für eine vollständige Inanspruchnahme der erweiterten Spielräume entschieden. Wir wollen die Möglichkeit zur strukturellen Kreditfinanzierung sowie den Bestand unserer allgemeinen Rücklage nutzen, um in der allgemeinen wirtschaftlichen Lage die Investitionen in Verkehrswege, in Gebäude, in Infrastruktur, in Bildung und Klimaschutz mit größtmöglicher Kraft vorantreiben zu können. Mit diesem Nachtrag und dem gleich noch einzubringenden Haushaltsentwurf 2026 schnüren wir ein historisches Investitionspaket für die Zukunft unseres Landes. Noch bevor die neuen Bundesmittel da sind, legen wir aus unseren eigenen Finanzierungsmöglichkeiten noch eine Schippe drauf. Damit stehen wir ganz vorne an der Startlinie und werden diese historische Möglichkeit jetzt sehr konsequent für ein zukunftsfähig aufgestelltes Niedersachsen nutzen. Zusammengenommen erlauben uns diese Weichenstellungen, den niedersächsischen Anteil von 9,4 Milliarden Euro am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes um ein eigenes Investitions- und Kommunalstärkungspaket in Höhe von rund 5 Milliarden Euro zu ergänzen. Dieser Landesanteil wird zum größten Teil finanziert durch die Nutzung unserer frei werdenden allgemeinen Rücklage in Höhe von etwa 3,9 Milliarden Euro und zu einem kleineren Teil, nämlich etwa 1,1 Milliarden Euro, durch den Nachtragshaushalt 2025, den ich hier jetzt vorstelle. Diese Investitionsoffensive bedeutet nicht nur beim Tempo, sondern auch bei der Größenordnung von zusammengenommen fast 14,5 Milliarden Euro eine außergewöhnliche Vorreiterposition, die Niedersachsen unter dieser rot-grünen Regierung einnimmt. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf einen wesentlichen Punkt eingehen, der möglicherweise Anlass zu kritischen Fragen bietet. Öffentliche Kreditaufnahme ist aus verständlichen Gründen ein Thema, das gerade von der Öffentlichkeit und der Opposition kritisch begleitet wird. Ihre Sorgen sind aus der historischen und internationalen Erfahrung verständlich, bezogen auf die konkrete Haushaltspolitik des Landes Niedersachsen im Jahre 2025 kann ich Sie aber beruhigen. Die entscheidende Botschaft ist, dass unsere heutige Situation in keiner Weise mit der Situation in den 2000er-Jahren vergleichbar ist und sich auch durch die neuen Spielräume nicht in diese Richtung bewegen wird. Die neue Kreditaufnahmemöglichkeit der Länder von zusammengenommen 0,35 % des BIP entspricht eins zu eins dem, was für den Bund seit Inkrafttreten der Schuldenbremse gilt. Anders als bei Privatpersonen, wo die absolute Summe an Krediten natürlich die zentrale Größe bei der Frage ist, was man sich dauerhaft leisten kann, ist es bei der Staatsfinanzierung eine andere Kenngröße, nämlich der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. Ich erinnere: Der Bund liegt hier bei knapp über 60 % 60 % ist auch die Maastricht-Grenze, die USA zum Beispiel bei 120 % Verschuldung im Verhältnis zum BIP. Und Niedersachsen ist hier bei ganz anderen Größenordnungen. Wir sind inzwischen auf unter 15 % gesunken; die Höchststände lagen Anfang der 2000er-Jahre mal bei 24% . Auch bei der vollen Ausnutzung der aktuellen Verschuldungsmöglichkeiten wird sich die Schuldenquote Niedersachsens auf dem aktuellen Niveau stabilisieren und keineswegs substanziell steigen. Sie sehen: Maß und Mitte werden auch an dieser Stelle gewahrt. Wir nutzen den zusätzlichen Spielraum eben nicht zur Ausweitung staatlicher Leistungen, sondern ermöglichen zusätzliche und dringend gebotene Zukunftsinvestitionen. Und ja: Künftige Generationen werden Zinsen für diese Kredite zahlen. Aber sie werden auch von intakter Infrastruktur, von mehr wirtschaftlicher Dynamik, von Bildung und von Klimaschutz profitieren. Auch hier sind wir auf dem richtigen Weg. Auch bei den Zinslasten setzen wir uns Leitplanken. Denn der Anteil der Steuereinnahmen, der bereits durch die Zahlung von Zinsen belastet ist die sogenannte Zinssteuerquote, liegt aktuell bei historisch niedrigen knapp 3 % und wird durch die geplanten Kredite nur geringfügig auf 4% bis zum Ende des Mipla-Zeitraums steigen. Wir werden diese Kennziffer eng im Auge behalten. Eine Rückkehr zu den Höchstständen der 2000er-Jahre wird es damit nicht geben. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nach diesen grundsätzlichen Erwägungen noch einige Schlaglichter auf die Inhalte des Nachtragshaushalts werfen. Ich habe eben von den zusätzlichen Investitionen in Höhe von 1,16 Milliarden Euro gesprochen. Die Investitionsquote steigt dadurch stark auf 9,5 % wohlgemerkt noch ohne die zusätzlichen Bundesmittel. Wesentliche Einzelpunkte sind: 400 Millionen Euro zur Unterstützung kommunaler Investitionen, gut 450 Millionen Euro für Energieinfrastruktur, Häfen und öffentlichen Nahverkehr sowie 200 Millionen Euro für die Ausweitung der erfolgreichen Arbeit der Landeswohnungsgesellschaft. Diese Mittel sind der erste Baustein des insgesamt fast 14,5 Milliarden Euro umfassenden Programms „Niedersachsen kann Zukunft". Es sind Mittel, die schnell gangbar gemacht werden können und noch in diesem Jahr an die jeweiligen Empfänger fließen. Sehr geehrte Damen und Herren, gute Haushaltspolitik ist weit mehr als das ängstliche Festhalten von Steuergeld. Das gilt auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Gute Haushaltspolitik ist die strategische Investition in einen funktionierenden Staat und in starke Infrastruktur. Das ist die richtige Antwort auf die aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank, Herr Minister Heere. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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