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Evrim Camuz

GRÜNE 11.12.2024 1:48 min Tagungsabschnitte 19/21

Immer jüngere Täter, immer schwerere Taten: Schutzplanke Strafrecht anpassen!

Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Unser Kollege Herr Calderone hatte es vorhin schon angedeutet: Eine Zeit lang gab es sehr wohl eine Herabsenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. Ich möchte es noch genauer sagen: Das war ausschließlich während der NS-Zeit, in der sie 1943 noch einmal abgesenkt wurde. ‑ 1923 waren es 14 Jahre, und 1943 waren es dann auch 12 Jahre. Ein Schelm, wer jetzt hier irgendwelche Parallelen ziehen möchte. Warum bestrafen wir hier eigentlich? - Wir strafen ja nicht zum Selbstzweck, sondern müssen uns auch immer vergewissern. Mehr Straftaten werden nicht dadurch bekämpft, indem wir das Alter der Strafmündigkeit absenken, sondern indem wir an die Ursachen herangehen. Es ist mitnichten so, dass eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre nur für die Intensivtäter gelten würde das ist einfach nur falsch, sondern dann würde das für sämtliche Delikte gelten, auch für den Diebstahl am Kiosk, auch für ticketloses Fahren, was regelmäßig passiert. Das würde also auch für jene Menschen gelten, die hier mit der Üstra oder mit Regiobus fahren und kein Ticket dabeihaben. Wir würden dafür Ressourcen aufwenden, die wir ganz woanders brauchen. Frau Camuz, darf ich Sie kurz unterbrechen? Ja, sehr gerne. Der Abgeordnete Moriße begehrt eine Zwischenfrage. Gerne. Herr Moriße, gerne.

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