Olaf Lies
Welchen Weg beschreitet Niedersachsen, um den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen?
Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Zur Beantwortung hat sich Minister Lies zu Wort gemeldet. Bitte schön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landespolitik hat die Wohnungspolitik einen extrem hohen Stellenwert, und das betrifft uns hier im Parlament ja sehr intensiv. Wir merken das gerade in dieser Situation, in der viele Menschen auf der Suche nach Wohnraum sind und der Wohnraumdruck groß ist. Hohe Material- und hohe Energiepreise, die Zinswende, der Fachkräftemangel und weitere Faktoren verteuern das Bauen und lassen die Mietpreise weiter steigen. Dazu kommt eine Vielzahl von Regelungen, die dafür sorgen, dass das Bauen eher erschwert als erleichtert wird. Als Bauminister trage ich jetzt in der zweiten Legislaturperiode Verantwortung für diesen Bereich. Für die Landesregierung kann ich sagen, dass wir schon in der letzten Legislaturperiode eine Reihe von Instrumenten gegen steigende Mieten, Grundstücks- und Baupreise auf den Weg gebracht haben. So haben wir die Rahmenbedingungen für das Bauen in enger Zusammenarbeit mit dem in der letzten Legislatur eingerichteten Bündnis für bezahlbares Wohnen deutlich verbessert. Damit haben wir die Optimierung von Bauverfahren, die Forcierung der Digitalisierung, die Förderung von Nachverdichtung und die Lösung von Zielkonflikten auf den Weg gebracht. Als ersten Punkt will ich das Wohnraumschutzgesetz nennen. Damit konnten wir erreichen, dass Wohnraum nicht verfällt und unbewohnbar wird. Sie alle erinnern sich vielleicht an die schlimmen Bilder, die wir gesehen haben. Zweitens. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz leistet einen Beitrag dazu, dass bezahlbarer Wohnraum besser vor Umwandlung und spekulativem Leerstand geschützt werden kann. Seit 2016 gilt im Rahmen der Mieterschutzverordnung in Niedersachsen die sogenannte Mietpreisbremse in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Um die Zahl der geförderten Wohnungen weiter zu steigern und den Mittelabfluss in der Förderung zu gewährleisten, haben wir ebenfalls schon in der letzten Legislaturperiode die Mittel für die soziale Wohnraumförderung deutlich erhöht. Es sind 400 Millionen Euro zusätzlich in diesen Topf gegeben worden. Wir haben die Änderungen der Förderrichtlinien zur sozialen Wohnraumförderung in Kraft gesetzt und auch diese sehr eng abgestimmt mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen erarbeitet, um die Attraktivität des Förderprogramms zu steigern. Man sieht das an den Zahlen, auch wenn das natürlich auch etwas mit der Entwicklung der Zinsen und der freien Investition zu tun hat. Wir haben allein im letzten Jahr 350 Millionen Euro Fördermittel von Bund und Land auf den Weg gebracht und damit mehr als 2 700 Wohnungen, die sozial gefördert sind, absichern können. Bauen schneller, einfacher und günstiger zu machen, bleibt dabei das erklärte Ziel der Landesregierung, auch in der aktuellen Legislaturperiode. Zwei zentrale Maßnahmen sind dabei für uns entscheidend. Das Erste ist die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung - eine erneute Novelle. Die, die das in der letzten Legislatur begleitet haben, wissen, dass wir da häufiger rangegangen sind; diesmal in einem sehr großen Schritt. Auch ein zweiter Punkt ist wichtig: der Aufbau einer Landeswohnungsgesellschaft. Mit den Maßnahmen, mit diesen Schritten, soll und muss es uns gelingen, dafür zu sorgen, dass wir mehr Wohnraum, aber eben auch mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land haben. Und immer wieder muss man sagen: Alle Bausteine zusammen ergeben die Lösung. Es macht also wenig Sinn, über jeden einzelnen Baustein zu streiten, sondern die Summe der Bausteine wird am Ende die Lösung sein. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt. Welche Maßnahmen zur Beschleunigung haben wir auf den Weg gebracht? Das sind eine ganze Reihe. Ich versuche, es kurz zu halten: Seit Jahren wird Niedersächsische Bauordnung den aktuellen Herausforderungen angepasst. Ein großer Teil der Arbeit der letzten Legislatur ist die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren. Die Übergangsfrist endet Ende 2023. Im kommenden Jahr werden alle Bauaufsichtsbehörden Bauanträge digital entgegennehmen und vor allen Dingen auch digital bearbeiten. Das ist ein großer Erfolg zur Beschleunigung. Zudem gab es eine ganze Reihe von Vereinfachungen. Die Vorprüfungsfrist und die Präklusionsvorschrift sind eingeführt worden. Die Errichtung aller Wohngebäude ‑ mit Ausnahme von Hochhäusern ‑ ist in Gebieten mit Bebauungsplan genehmigungsfrei. Das ist wichtig, weil viele glauben, man müsse darauf warten. Große Erleichterungen gibt es hinsichtlich der Einhaltung von Grenzabständen, und es gibt keine Aufzugspflicht bei Nutzungsänderungen oberster Geschosse oder nachträglicher Errichtung von nicht mehr als zwei weiteren Geschossen. Außerdem gibt es Erleichterungen für die brandschutztechnische Beschaffenheit bestehender Gebäudeteile, keine Pflicht zur Schaffung von weiteren Einstellplätzen bei Nutzungsänderung/Aufstockung für Gebäude, die vor dem 31. Dezember 1992 errichtet wurden, keine Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wohnungen bei Umnutzung und Erleichterungen vor allen Dingen für die Holzbauweise. Das hat noch einmal gezeigt, warum die Bauordnung im Land einfach mehr Möglichkeiten schafft, als wenn alle auf die Bauordnung des Bundes zurückgreifen müssten. Wir haben schon in der letzten Legislatur durch das Gesetz zur Erleichterung von Wohnraum temporäre Erleichterungen geschaffen. So sind keine Kinderspielplätze notwendig, wenn eine Baulücke genutzt wird. Bei Änderungen eines Gebäudes, durch die mindestens eine zusätzliche Wohnung geschaffen wird, sind keine Anpassungen der nicht vom Bau betroffenen Bereiche notwendig. Das sind befristete Themen, die wir durch die Novelle der Bauordnung nun weiter voranbringen wollen. Die Prüfung des Standsicherheitsnachweises durch die Bauaufsichtsbehörde gibt es nur für Wohngebäude der Gebäudeklassen 4 und 5. Die Nachreichung des Standsicherheitsnachweises ist möglich. Und auch die Prüfung des Brandschutznachweises bei Wohngebäuden gibt es nur bei den Gebäudeklassen 4 und 5. Und wir haben Typengenehmigung eingeführt. Das klingt alles sehr kleinteilig. Es zeigt aber, dass sich dieses Parlament schon in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit der Frage beschäftigt hat, wie es uns gelingt, Erleichterungen zu schaffen - ohne dass damit schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien. Ich komme zur Antwort auf die Frage 2: Welche neuen Maßnahmen nehmen wir uns für die jetzt in der Beteiligung befindliche nächste Novelle der Bauordnung vor? Ein großes Kernstück wird dabei sein, neue Regelungen zur Vereinfachung von Umbaumaßnahmen zu schaffen. Gerade im Bestand weiteren Wohnraum zu schaffen, verringert die Kosten und schafft übrigens auch Beschäftigung für Unternehmen und Handwerksbetriebe. Das ist ganz wichtig dabei. Es gibt eine Reihe von Auflagen, die dies sehr kompliziert machen und die wir in dieser aus meiner Sicht wirklich großen Novelle der Bauordnung angehen. Wir wollen Abweichungen zulassen bei Nutzungsänderungen, der Modernisierung und dem Erhalt von Gebäuden sowie der Erprobung neuer Wohnformen. Auch das soll leichter werden. Wir wollen eine verfahrensfreie Nutzungsänderung einführen. Wir haben eine ganze Reihe von Gebäuden, die anders genutzt werden könnten. Auch damit schaffen wir Möglichkeiten für zusätzlichen Wohnraum. Wir werden eine weitere Reduzierung der Grenzabstände vornehmen und die Genehmigungsfreiheit für den Dachgeschossausbau auch im unbeplanten Innenbereich einführen. Auch jetzt sehen wir keine Pflicht für die Nachrüstung mit Aufzügen vor - diesmal schon bei Gebäuden, die vor Ende 2022 errichtet wurden. Außerdem entfällt die Möglichkeit, bei bestehenden Gebäuden nachträglich die Errichtung von Kinderspielplätzen zu verlangen. Und wir erleichtern die Möglichkeit des zweiten Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr, sodass man keine baulichen Maßnahmen ergreifen muss. Das alles sind weitgreifende Dinge. Ich glaube, wir werden noch intensiv darüber diskutieren. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es auch kritische Stimmen dazu gibt. Aber das ist die Chance, eine Umbauordnung ‑ und damit eine Bauordnung ‑ in Deutschland auf den Weg zu bringen, die wirklich einzigartig ist. Niedersachsen setzt hier Maßstäbe. Niedersachsen will hier einen Standard schaffen. Zum einen geht es also darum, was wir für den Umbau im Bestand machen, der wichtig ist. Zum anderen geht es um die Erleichterungen für den Neubau, die wir einführen wollen: Genehmigungsfiktion nach drei Monaten, sobald die Unterlagen vollständig und mangelfrei vorliegen. Für „Mobile Tiny Houses” wollen wir den Bestandsschutz ausweiten. Das hat uns hier schon intensiv beschäftigt. Es gibt eine Erweiterung der Anerkennung von Typengenehmigungen. Verfahrensfreie Baumaßnahmen sollen erweitert werden. Keine Pflicht für Einstellplätze im Wohnungsbau - darüber werden wir hier wohl intensiv diskutieren, auch mit den kommunalen Spitzen. Wenn man die Debatte aber nicht anfängt, werden wir am Ende auch keine Veränderung schaffen. Und ganz entscheidend ist: Wir haben inzwischen in Deutschland ‑ nicht durch die Bauordnung festgelegt, sondern durch Normung, die sich die Wirtschaft am Ende selber gibt ‑ Standards erreicht, die aus meiner Sicht nicht mehr den Standards entsprechen, die wir einhalten können, wenn Wohnraum bezahlbar sein soll. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, dass wir an diese Standards, die immer wieder vorkommen ‑ ich denke an das Beispiel der doppelschaligen Wand zum Treppenhaus, der Geschossdecke und andere ‑ herangehen müssen. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum. Und wenn wir bezahlbaren Wohnraum brauchen, dann müssen wir dafür sorgen, dass dies auch umgesetzt werden kann. Dann muss der eine oder andere Standard, der in den letzten Jahren dazugekommen ist, auch mal infrage gestellt werden. Das muss unsere Aufgabe sein. Zur Frage 3, was die Landesregierung zusätzlich plant, um diesen Herausforderungen zu begegnen: Ich will es noch einmal sagen: Wir haben gerade unglaubliche Auswirkungen auf die Bauwirtschaft. Wir merken das bei den Genehmigungen und natürlich auch bei den Aufträgen. Wir merken es aber auch bei den Unternehmen, gerade bei den Handwerksbetrieben. Dort sagt man: Es geht so gut wie nichts mehr. Wir haben die große Sorge ‑ und wir sehen auch schon ‑, dass das Ganze wegbricht. - Das heißt, wir haben neben den Instrumenten zur Stützung und Stabilisierung des Arbeitsmarktes ‑ wie die Regelung zum Kurzarbeitergeld ‑ auch die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Konjunktur trotz aller schwierigen Rahmenbedingungen wieder anzieht. Und wir haben eine zweite Verantwortung: Nach der Niedersächsischen Verfassung gehört Wohnraum zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Er ist elementar für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Das haben wir in der Niedersächsischen Verfassung als Staatsziel definiert. Darauf muss das Land doch hinwirken. Deswegen greifen wir genau das auf, was einen Beitrag dazu leisten kann. Wir gründen eine Landeswohnungsgesellschaft, damit wir gemäß Verfassung unseres Landes der Aufgabe gerecht werden, Wohnraum für die Menschen sicherzustellen. Diesen Auftrag hat das Land angenommen. Wir werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes die Rahmenbedingungen dafür schaffen und dann gemeinsam an die Arbeit gehen. Abschließend möchte ich noch einen Punkt nennen, der ganz besonders wichtig ist. Wir haben mit Beginn der letzten Legislatur gesagt: Es kann nur funktionieren, wenn sich alle Partner, die mit dem Thema Wohnen und Bauen zu tun haben, zusammenschließen. Deshalb haben wir in der letzten Legislatur das Bündnis für bezahlbares Wohnen gegründet, in dem alle Beteiligten ‑ von Mieterschutzbund und Gewerkschaften über die Wohnungsverbände, die Bauwirtschaft bis hin zu den Sozialverbänden ‑ dabei sind, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um gemeinsam die Wohnraumförderung anzupassen, um gemeinsam über Veränderungen der Bauordnung zu reden. Das ist elementar. Wir haben in der letzten Legislatur auch bewiesen, dass dieses Parlament gemeinsam darauf hingewirkt hat, diesen Weg voranzubringen. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass wir als Politik bei diesem elementaren Grundrecht der Menschen auf bezahlbaren Wohnraum zusammenstehen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Vielen Dank.
