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Dr. Andreas Philippi

22.06.2023 4:51 min Tagungsabschnitte 19/8

Schließung des Klinikums Norden

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit einiger Zeit stehen die Krankenhäuser im Fokus der gesundheitspolitischen Debatte. Ich verweise nochmals auf die Regierungserklärung von vorgestern. Viele Fragen rund um die geplante Krankenhausreform des Bundes sowie Berichterstattungen zur geplanten Schließung oder Umwandlung kleinerer Krankenhäuser, wie z. B. in Ankum, Lehrte oder Norden, werden nahezu täglich thematisiert. Die Krankenhauslandschaft befindet sich in einem Umbruch. Das ist uns klar. Und dieser Umbruch ist natürlich notwendig. Das ist unzweifelhaft von allen erkannt worden. Der Fachkräftemangel im ärztlichen und pflegerischen Bereich nimmt weiter zu. Gleichzeitig steigen die Qualitätsanforderungen des Bundes zur Personalausstattung von Krankenhäusern. Mit der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH und dem Landkreis Aurich ist das Land in einem engen Austausch. Durch diesen ständigen Dialog ist es gelungen, in der Sitzung des Planungsausschusses am 14. Juni dieses Jahres wegweisende Schritte zur Errichtung des neu geplanten Zentralklinikums in Georgsheil ‑ oder Uthwerdum; das wird ja synonym benutzt ‑ einvernehmlich zu beschließen. Der Krankenhausstandort in Norden mit seinen 258 Betten in den Fachabteilungen Psychiatrie, Innere Medizin, Chirurgie und den kleinen Belegabteilungen Urologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Pädiatrie ist mit dem negativen Jahresergebnis von 12 Millionen Euro in einer großen wirtschaftlichen Schieflage. Gründe hierfür sind die Halbierung der Patientenzahlen seit 2018. 2018 waren es 7 251 Patienten. Die Hochrechnung für dieses Jahr lässt ca. 3 700 Patienten in der Somatik erwarten. Ein weiterer Grund sind die hohen Kosten für Honorarärztinnen und Honorarärzte. Aufgrund der stark rückläufigen Fallzahlen in Norden ist es dem Träger leider nicht möglich, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Assistenzärztinnen und Assistenzärzte für diesen Standort zu rekrutieren. Der Träger plant daher, die somatische Versorgung ab dem 1. Juli 2023 in einem Regionalen Gesundheitszentrum anzubieten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu 1: Die geplante Umwandlung der somatischen Versorgung hin zu einem Regionalen Gesundheitszentrum ist der Landesregierung gut bekannt. Aufgrund der dargestellten Problemlage im Krankenhaus Norden hält die Landesregierung dieses Vorgehen für sinnvoll. Bei durchschnittlich nur rund zehn somatischen Patientinnen und Patienten pro Tag ist eine 24/7-Krankenhausversorgung weder wirtschaftlich tragfähig noch medizinisch sinnvoll. Außerdem: Die akutstationäre psychiatrische Krankenhausbehandlung in den 105 Planbetten wird in Norden im vollen Umfang weiterbetrieben. Zu 2: Die Landesregierung hat sich lösungsorientiert mit den Folgen befasst. Die somatische Erstversorgung im Krankenhaus Norden kann sinnvoll und qualitativ hochwertig durch ein Regionales Gesundheitszentrum sichergestellt werden. Für schwerere Erkrankungen stehen die Krankenhausstandorte in Emden und Aurich in gut erreichbarer Entfernung rund um die Uhr zur Verfügung. Zu 3: Prägendes Merkmal des deutschen Krankenhauswesens ist die duale Krankenhausfinanzierung. Demnach vergüten die Krankenkassen die Betriebskosten von Krankenhäusern; die Länder sind, wie erwähnt, für die Investitionsfinanzierung zuständig. Daher existiert keine Rechtsgrundlage für das Land, Betriebskostendefizite von Krankenhäusern zu fördern. Anträge auf Investitionskostenförderung des Krankenhauses in Norden liegen dem Land bisher nicht vor. Darüber hinaus sind bundesweit für die Akquise von ärztlichem und pflegerischem Fachpersonal die Krankenhausträger weitgehend selbst verantwortlich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Minister. -

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