Carina Hermann
Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um vollumfänglich zu ergründen, welche Bediensteten bei der Justiz und der Polizei möglicherweise Dienstgeheimnisse an die Drogenmafia verraten haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um vollumfänglich zu ergründen, welche Bediensteten bei der Justiz und der Polizei möglicherweise Dienstgeheimnisse an die Drogenmafia verraten haben?" Derzeit läuft vor dem Landgericht Hannover ein Strafverfahren gegen einen 39-jährigen Staatsanwalt, der mit der Drogenmafia zusammengearbeitet und gegen Geld Dienstgeheimnisse preisgegeben haben soll. Ausgangspunkt war ein umfangreicher Betäubungsmitteltatkomplex mit 34 Ermittlungsverfahren gegen 47 Beschuldigte. Die Täter sollen unter anderem im Februar 2021 über den Hamburger Hafen 16 t Kokain nach Deutschland geschmuggelt haben. Im Zuge der Ermittlungen wurden 61 Durchsuchungsbeschlüsse gegen 41 Beschuldigte erlassen. Am Tag der Durchsuchungen wurden zwölf Personen nicht angetroffen. Sie konnten sich rechtzeitig absetzen. Dies veranlasste das Landeskriminalamt Niedersachsen, umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen zu erstatten. In der Folgezeit geriet der nunmehr vor Gericht stehende, bei der Staatsanwaltschaft Hannover beschäftigte und auf Drogenverfahren spezialisierte Staatsanwalt G. in Verdacht, der zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen die Tätergruppierung führte und mehrere Anklagen gegen Mitglieder der Drogenmafia vor Gericht vertrat. Er wurde im Oktober 2024 verhaftet und in der Folge wegen Bestechlichkeit, Geheimnisverrat und Strafvereitelung im Amt angeklagt. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hannover begann im April. Schon bei Prozessauftakt wies der Angeklagte sämtliche Vorwürfe zurück. Bei seiner umfangreichen sechsstündigen Einlassung am zweiten Verhandlungstag äußerte sich Staatsanwalt G., dass nicht er, sondern ein Beamter des LKA Niedersachsen der „Maulwurf" sei. Dabei nannte er weitere drei Namen von Mitarbeitern der gemeinsamen Ermittlungsgruppe von LKA und Zoll, die als Informanten der Drogenmafia tätig gewesen sein sollen. Im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen um Staatsanwalt G. wurden die Geschäftsräume einer IT-Firma in Celle im Januar 2025 durchsucht. Gründer und Geschäftsführer der Firma, die Schulungen für die Justiz und Polizei in Niedersachsen durchführte, soll der wegen Drogenhandels verurteilte Khaled B. gewesen sein, mutmaßlich Mitglied der besagten Drogenmafia. Wie der Norddeutsche Rundfunk am 16. Januar 2025 berichtete, besteht der Verdacht, dass Polizeiinformationen über Beschäftigte der IT-Firma in Richtung des Drogenkartells weitergegeben wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Bei der Unterrichtung der Landesregierung am 14. Mai 2025 im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen wurde durch die Vertreter des Innen- und des Justizministeriums nicht beantwortet, ob und wann die Innen- und die Justizministerin sowie deren Staatssekretäre Kenntnis über die strafrechtliche Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers der IT-Firma aus Celle erlangt haben und wie seitens der Hausleitung daraufhin gegebenenfalls reagiert wurde. Vor diesem Hintergrund: Wann wurden die Ministerinnen und Staatssekretäre informiert, und welche Maßnahmen wurden daraufhin von den Hausleitungen gegebenenfalls veranlasst? 2. Laufen neben dem Strafverfahren gegen Staatsanwalt G. weitere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die besagte Drogenmafia gegen Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind? Wenn ja, bitte die Anzahl der Verfahren und die Anzahl der Beschuldigten sowie deren Beschäftigungsstellen nennen (Polizei, Justiz, Zoll etc.). 3. Bei der Unterrichtung der Landesregierung am 14. Mai 2025 im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen erklärte der Vertreter des Justizministeriums, es sei nicht bekannt gewesen, ob die eingesetzten Dozenten bei dem Unternehmen angestellt oder lediglich freiberuflich tätig waren. Vor diesem Hintergrund: Hält es die Landesregierung für verantwortbar, dass Landesbedienstete im Rahmen von IT‑Schulungen mit Personen in Kontakt geraten, deren beruflicher und persönlicher Hintergrund ihr nicht bekannt ist (bitte mit Begründung)? Vielen Dank.
