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Birgit Butter

CDU 22.05.2025 3:36 min Tagungsabschnitte 19/25

Wann kommt die elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Bekämpfung häuslicher Gewalt?

Bitteschön, Frau Kollegin! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich verlese die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU: „Wann kommt die elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Bekämpfung häuslicher Gewalt?" Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Kriminalitätsfeld der häuslichen Gewalt bundes- und landesweit an. So weist das Lagebild des Bundeskriminalamtes zur häuslichen Gewalt für das Jahr 2023 insgesamt 256 276 Menschen aus, die bundesweit Opfer häuslicher Gewalt wurden, 70 % davon waren weiblich. Dies bedeutete einen Anstieg um 6,5 % im Vergleich zum Vorjahr. In Niedersachsen wurden für das Jahr 2024 insgesamt 27 986 Fälle häuslicher Gewalt erfasst. Betroffen waren 30 209 Menschen, davon waren 21 106 weiblichen Geschlechts, mithin ein Anteil von rund 70 %. Es gab 26 022 Ermittlungsverfahren mit 25 318 Tatverdächtigen. Daneben wurden als Maßnahmen der Gefahrenabwehr zum vorbeugenden Schutz der betroffenen Opfer 5 858 Platzverweise bzw. Wegweisungen nach §§ 17 und 17 a NPOG ausgesprochen. In 90 Fällen häuslicher Gewalt ging es um Mord oder Totschlag und in 3 479 Fällen um gefährliche Körperverletzung. Nach Einschätzung von Experten belegen die steigenden Zahlen, dass beim Phänomenbereich der häuslichen Gewalt dringender Handlungsbedarf besteht. Ein Baustein bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt ist die präventive Maßnahme der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, die in Niedersachsen jedoch wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage bisher nicht von der Polizei gegenüber dem Tatverdächtigen angeordnet werden kann. Die Landesregierung hat mehrfach geäußert, dass sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, so zuletzt bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten André Bock und Birgit Butter in der Drucksache 19/7056: „Die steigenden Fallzahlen der vergangenen Jahre nicht nur in Niedersachsen verdeutlichen, dass der Handlungsbedarf in der Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens der häuslichen Gewalt nach wie vor sehr hoch ist. Dieses Thema hat deshalb für die Landesregierung höchste Priorität. Zu den beabsichtigen Maßnahmen zählt auch die Einführung einer Rechtsgrundlage für die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in Fällen von häuslicher Gewalt." 1. Wie haben sich die Fallzahlen bei der häuslichen Gewalt seit dem 1. Januar 2025 in Niedersachsen entwickelt? Bitte die oben genannten Fallzahlen fortschreiben. 2. Wie ist der derzeitige Sachstand zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen von häuslicher Gewalt? 3. Vor dem Hintergrund der Aussage, dass dieses Thema für die Landesregierung „höchste Priorität" hat: Welche Gründe sprechen gegen eine zügige Einbringung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung oder gegen einen Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens direkt in den federführenden Ausschuss oder gegen einen Änderungsvorschlag zum bereits im Januar 2025 eingebrachten Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt?

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