Carina Hermann
Das Kulturfördergesetz endlich konsequent umsetzen und die Weiterentwicklung gestalten!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin doch irritiert von dem, Frau Viehoff, was Sie jetzt gerade zu dem Kulturfördergesetz gesagt haben, das es ja nun mal in Niedersachsen gibt. Ich will Ihnen noch einmal sagen, was in diesem Gesetz steht, welche gesetzlichen Verpflichtungen: die Einrichtung einer Kulturkommission § 32, die Abgabe eines Kulturförderberichts § 27 und ein Dialog mit den Kulturschaffenden - § 29. Das sind zwingende Vorschriften, die die Große Koalition mit diesem Gesetz verabschiedet hat und die die jetzige Landesregierung umsetzen muss. Das steht im Gesetz. Ich muss mich doch über Ihr Staatsverständnis wundern, wenn Sie sagen: Das ist mir egal. Was in diesem Gesetz steht, gefällt mir nicht. Das setzen wir einfach nicht um. - Dann sage ich Ihnen: Dann ändern Sie dieses Gesetz! Aber Sie können doch nicht ein Gesetz sehenden Auges ignorieren und sagen: Wir setzen diese Dinge, die in dem Gesetz stehen, schlicht nicht um. - So funktioniert das einfach nicht! Sie sagen, wir machen zu wenig für die Kultur. Jetzt haben wir in unseren Entschließungsantrag die konkrete Forderung geschrieben, Fördervereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Kommunen abzuschließen. Auch Kollegen aus Ihrer Fraktion aus Osnabrück haben mit uns dafür gekämpft, dass vom Land Geld für die kommunalen Theater kommt. Lüneburg, Osnabrück und Göttingen sind da betroffen. Ich muss mich schon wundern, dass Sie jetzt sagen: Was da alles in dem Antrag steht, brauchen wir nicht, und das Gesetz geht uns nicht weit genug. - Auch da können wir doch Handlungen erwarten, wenn Sie da vorankommen und etwas ändern wollen! Aber Sie können doch nicht sagen: Die Verpflichtungen im geltenden Gesetz erfüllen wir einfach nicht. - So geht es nicht. Vielen Dank.
