Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Saal jetzt eingestellt werden? - Bitteschön! Sie haben das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Auch heute geht es hier schon um Geld - wenn auch noch nicht um den Landeshaushalt. Es geht vielmehr um verfassungsrechtliche und finanzielle Gerechtigkeit. Es geht darum, dass jeder Ort in Niedersachsen, egal, ob Dorf oder Stadt, die Chance hat, lebenswert zu bleiben. Und es geht darum, dass wir als Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen Wort halten. Denn wir haben im Koalitionsvertrag versprochen, den kommunalen Finanzausgleich kurz: KFA fairer zu gestalten. Heute liefern wir, denn wir alle wissen: Unsere Kommunen stehen unter massivem Druck. Sie stemmen Kitas, Schulen, Krankenhäuser - und das oft mit leeren Kassen. Gleichzeitig zeigen die Zahlen: Die Landkreise in Niedersachsen wurden bisher bevorzugt, während Städte und Gemeinden zu kurz kamen. Das Gutachten des Landesamtes für Statistik hat das bestätigt. Da sich in den vergangenen Jahren die Aufgabenzuständigkeit zulasten der gemeindlichen Ebene verschoben hat, ist die bisherige Verteilung des kommunalen Finanzausgleichs überholt und muss schnellstmöglich angepasst werden. Genau das tun wir mit diesem Gesetzentwurf und ändern das Verhältnis zugunsten einer gerechteren und verfassungsrechtlich gebotenen Verteilung von bisher 50,9 % des Anteils für Städte und Gemeinden im kommunalen Finanzausgleich auf nunmehr 53,8 %. Die Landkreise erhalten zukünftig nur noch 46,2 % statt, wie bisher, 49,1 %. Ab 2026 fließen also die Mittel dorthin, wo der Bedarf laut Gutachten des Landesamtes am größten ist. Und trotzdem ist uns allen auch klar, dass es eine Handvoll Landkreise gibt, die besonders unter der Reduzierung des Flächenfaktors leiden und daher sehr negativ von der Änderung des KFA betroffen sind. Mir persönlich war es daher ein besonderes Anliegen, dass wir als rot-grüne Koalition einen Änderungsvorschlag in das Gesetzgebungsverfahren einbringen und beschließen, der genau diese Härten in den stark negativ betroffenen Landkreisen abfedern soll. Um das zu erreichen, wird es eine temporäre Erhöhung des Ansatzes für Bedarfszuweisungen um jeweils 50 Millionen Euro innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2027 bis 2029 geben. Unsere Kommunen brauchen aber noch mehr Unterstützung für überfällige Investitionen, die durch die Schuldenbremse jahrelang unnötig verzögert wurden - und zwar über den KFA hinaus. Auch hier handelt Rot-Grün. Deshalb möchte ich hier noch einmal an das im letzten Plenarabschnitt beschlossene Kommunalfördergesetz und den „Pakt für Kommunalinvestitionen" in Höhe von 640 Millionen Euro erwähnen, die wir als rot-grüne Koalition ebenfalls auf den Weg gebracht haben. Klar ist aber auch: Wir sitzen alle in einem Boot - egal, ob kleine Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land oder Bund. Den Menschen da draußen ist es egal, wer zuständig ist. Sie wollen einen Staat, der funktioniert! Liebe KollegInnen, tun wir daher alle das in unserer Macht Stehende dafür, insbesondere an den Stellen, an denen wir persönlich Einfluss darauf haben - im Zusammenhalt für ein starkes und gerechtes Niedersachsen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert. - Als Nächstes hat
