Olaf Lies
Wohnen und leben in Niedersachsen: Wie will die Landesregierung bezahlbaren Wohnraum schaffen und Privateigentum fördern?
Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lies. Bitte schön! (Rednerwechsel) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Scharrelmann! Ich glaube, der Situationsanalyse, die Sie gerade vorgestellt haben, stimmen wir alle zu. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist so extrem angespannt wie lange nicht mehr. In den letzten Jahren gab es eine extreme Bautätigkeit, aber wenig im sozial geförderten Bereich und stattdessen sehr stark renditeorientiert. Gerade im Renditebereich hat es nahezu keine Wohnbauförderung mehr gegeben. Deswegen läuft die soziale Wohnraumförderung im Moment deutlich besser, ersetzt aber nicht die privaten Investitionen und die Vielzahl der entsprechenden Projekte. Eine völlige Trendwende. Die Ursachen ‑ Sie haben sie im Wesentlichen genannt ‑ sind bekannt: Wir haben hohe Material- und Energiepreise, die uns umtreiben. Es gibt eine Zinswende ‑ das ist keine Frage der Zinshöhe; denn die Zinsen waren in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auch schon mal niedriger oder höher, aber es vor allen Dingen die Wende, die wir haben, die sich extrem auswirkt. Der zunehmende Fachkräftemangel treibt alle um. Und es besteht die Notwendigkeit ‑ auch das gehört dazu ‑ heute mit großem Druck mehr Wohnraum zu schaffen, weil mehr Menschen zu uns kommen, die einen Bedarf haben. Das heißt, das treibt uns um. Wir haben die ähnlichen Gespräche wahrscheinlich alle geführt. Wenn wir mit der Bauindustrie, der Bauwirtschaft und dem Handwerk sprechen, merken wir, dass das, was in der Vergangenheit typischerweise eine extreme Bautätigkeit ausgelöst hat, das Schaffen von Eigentum, Sie haben danach gefragt, geht stark zurück. Das betrifft gerade Ein- und Zweifamilienhäuser und vielleicht auch die privat finanzierten kleineren, sonstigen Gebäude. Das geht extrem zurück, und die Betriebe machen sich große Sorgen darüber, wie es weitergehen soll. Deswegen war der Wohnungsmarkt, der unter Druck ist, auch ein zentrales Thema auf dem Baugipfel, der am 25. September in Berlin stattgefunden hat. Die 14 Punkte sind gute Punkte, die jetzt natürlich noch teilweise ausgestaltet werden müssen. In der multiplen Krisenlage, in der wir gerade sind, darf vor allem nicht noch einmal draufgesattelt werden. Diese Diskussion brauchen wir eigentlich auch für den Geschosswohnungsbau: Muss es der Standard KfW 40 sein, oder reicht nicht auch KfW 55 aus? Ich bin erst einmal sehr froh, dass man sagte: Alles ist richtig. Es ist immer gut, wenn energetisch mehr gemacht werden kann. Aber wenn wir heute schon Probleme haben, die Bezahlbarkeit sicherzustellen, ist es klug, nicht draufzusatteln. Dahinter steht auch die Botschaft: Bauen muss schneller, einfacher und, wenn möglich, auch bezahlbarer werden. Deswegen ist die Fortschreibung der Wohnbauförderung sicherlich ein ganz entscheidendes Element. Was wir in Niedersachsen schon lange diskutieren und was nun auch den Bund, glaube ich, sehr stark bewegt, betrifft die Frage: Wie bekomme ich ein Gebäude eigentlich günstiger? Den Bau von Gebäuden des Gebäudetyps E unterstützen wir in Niedersachsen mit dem Projekt „Einfach gut!“ bereits in zehn Projekten. Hier geht es um einen Ideenwettbewerb. Was kann ich eigentlich tun, um nicht ein Gebäude zu bauen, das keinen Standards entspricht, die wir uns vorstellen, das aber vielleicht auch nicht den Standards entspricht, die sich inzwischen ergeben haben und die sich manchmal widersprechen? Es gibt das typische Beispiel der Terrassentür, die auf der einen Seite lärmtechnisch in der Lage sein soll, eine Vermeidung zu erzeugen, und auf der anderen Seite barrierefrei sein soll. Das widerspricht sich bzw. die Lösung ist sehr aufwendig und teuer. Deswegen ist es gut zu sagen: Diese Standards und Normen hat sich nicht die Politik überlegt, sondern das sind Standards und Normen, die aus der Wirtschaft kommen, wobei wir davon überzeugt sind, dass man nicht alle in dieser Form auch umsetzen muss. Man sollte also auch dazu ermutigen, von ihnen abzusehen. Wichtig war, ich gebe zu, das ist noch nicht der Blick nach vorn, aber es sorgt vielleicht dafür, dass es nicht noch dramatischer wird: die Ablehnung von verpflichtenden Sanierungen, wie sie auf der europäischen Ebene diskutiert worden sind. Diese Verpflichtungen wären, glaube ich, für viele, übrigens auch für viele Wohnungsgesellschaften, eine riesige Herausforderung gewesen, und diese hätten gesagt: Ich weiß gar nicht, ob ich an der Stelle noch agieren kann. Das war also eine richtige Entscheidung. Trotzdem erleben wir bei vielen Gesellschaften, dass sie versuchen, sich von Teilen ihres Wohnungsbestandes zu trennen. Und es bleibt natürlich auch richtig, dass wir bei all dem, was wir machen, noch einmal am Gebäudeenergiegesetz festgemacht, Sanierer oder auch Eigentümer nicht in Technologien treiben, die morgen teuer und unbezahlbar werden. Die Idee des Gebäudeenergiegesetzes war zu sagen: Passt auf; wenn ihr heute noch ins Gas einsteigt und Gas teurer wird, dann ist es klüger, sich heute anstatt später nach Alternativen umzusehen. Dies entsprechend zu fördern, bleibt, glaube ich, der richtige Weg. Die Abschreibung ist ein weiterer Aspekt. Es geht darum, mindestens mit einer vorgezogenen höheren Abschreibung in der Lage zu sein, auch wieder Investitionen auszulösen. Bei der Generalklausel muss man schauen, ob sie sehr schnell hilft, auch dort, wo bauplanungsrechtlich bisher vielleicht noch gar kein Wohnungsbau vorgesehen war, ohne große Änderungen Wohnungsbau voranzubringen. Auch das könnte ein Weg sein. Aber ‑ das ist ja genau die Fragestellung ‑ wir müssen auch Familien helfen, Eigentum zu finanzieren. Wir brauchen ja beides. Ich merke es selbst manchmal: Das ist wie ein Spagat. Wir diskutieren darüber, dass wir bezahlbaren Wohnraum wollen, und dann fokussieren wir uns darauf. Aber ich glaube, man darf nicht unterschätzen, dass es in Niedersachsen einen extrem hohen Anteil an Eigentum gibt. Und das Erschaffen von Eigentum führt ja auch dazu, dass wir mehr Wohnraum haben. Deswegen ist auch das ein ganz entscheidender Aspekt, den wir weiter voranbringen wollen. Nun komme ich zur Frage 1. Wir werden dem Landtag ‑ ich hoffe, wir schaffen es ‑ eine weitere Novelle, eine Unternovelle, zur Niedersächsischen Bauordnung vorlegen. Schon in der letzten Legislaturperiode haben wir eine Reihe von Veränderungen an ihr vorgenommen, um vor allen Dingen den Umbau im Bestand spürbar zu erleichtern. Das wird eine ganz große Rolle spielen. Damit sind wir eines der ersten Bundesländer. Wir wollen auch die Nutzungsänderung vereinfachen. Es muss also gefragt werden: Wie kann ich für das, was ich an Bestand habe, morgen Lösungen finden, die auch umsetzbar sind, ohne Auflagen für Umbau, Anbau, Ausbau zu haben, die dies am Ende finanziell unmöglich machen? Solchen Auflagen helfen uns am Ende nicht weiter. Ich habe es gesagt: Dabei müssen wir uns auch die materiellen Standards anschauen. Wir müssen schauen, wo es verantwortbar möglich ist, die Standards abzusenken - übrigens auch in der Bauordnung. Dabei geht es auch um das Thema der Grenzabstände. Auch eine kritische Frage sind die Kfz-Einstellplätze. Wir haben uns gemeinsam mit Miriam Staudte ein wunderbares Projekt in Lüneburg angesehen, das im Grunde wirtschaftlich und klimatechnisch perfekt gewesen wäre, wenn es nicht eine Tiefgarage hätte geben müssen, was am Ende sowohl klimatechnisch als auch finanztechnisch ein Problem gewesen wäre. Ich glaube, das müssen wir gemeinsam mit den Kommunen, die das skeptisch betrachten, angehen und fragen, ob wir nicht anders mit der Frage der Einstellplätze umgehen können. Denn es ist ein unglaublich investiver Aufwand, und eigentlich brauchen wir auch Mobilitätslösungen, die es vielleicht erleichtern, nicht mehr in der Form und in der Anzahl Einstellplätze vorzusehen. Das Thema der innovativen Bauvorhaben treibt uns um, die Anerkennung von Typgenehmigungen, also alles, was es einfacher macht. Der Referentenentwurf ist soweit fertig. Wir werden jetzt mit ihm in die Ressortabstimmung gehen. Dann werden die Verbände beteiligt. Ich glaube, dass das eine Novelle ist, die durchaus für Aufregung sorgen wird, und dass wir auch Gegenwehr erleben werden. Ich freue mich darauf, dass wir das auch im Ausschuss kritisch miteinander diskutieren und eine Veränderung vornehmen, die dafür sorgt, dass wir wirklich einen Schritt nach vorn machen. Denn das treibt uns, glaube ich, gemeinsam um und ist, glaube ich, für uns gemeinsam wichtig. Wir haben in den letzten beiden Jahren, also in der letzten Legislaturperiode, die Niedersächsische Bauordnung an verschiedenen Stellen geändert. Dabei geht es um digitale Genehmigungsverfahren, die ‑ das ist ein richtiger Hinweis ‑ dafür sorgen, dass es schneller geht, dass ich, wenn ich schon Projekte habe, zu schnelleren Genehmigungsverfahren komme. Es geht auch um die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Alle Wohngebäude in Gebieten mit einem Bebauungsplan sind mit Ausnahme von Hochhäusern genehmigungsfrei. Manchmal wird gesagt, man könne gar nicht loslegen. Das ist ein wichtiger Punkt ‑ da ist schon relativ viel passiert: Ein vereinfachtes Mitteilungsverfahren reicht. Wir sehen ja: Es ist schon etwas besser geworden. Momentan sind leider alle anderen Aspekte gegenläufig, vor allen Dingen die Kosten; aber es gibt eben auch noch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die wir miteinander diskutieren. Zu Frage 2: Gut ist zunächst einmal, dass der Bund die Eigenheimförderung deutlich ausweiten will. Vor allen Dingen sind höhere Einkommensgrenzen und eine höhere Förderung entscheidend. Denn sowohl die Einkommensgrenze als auch die Förderung in der bisherigen Höhe selbst gehen einfach an den Notwendigkeiten und am Bedarf vorbei. Auch insoweit müssen wir in Niedersachsen einfach sehen, wie wir mit den Möglichkeiten umgehen. Wir haben auf der einen Seite den Handlungsbedarf, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, auf der anderen Seite aber auch über den Wohnraumförderfonds die Möglichkeit, die Schaffung von Eigentum zu realisieren. Es sind vor allen Dingen Neubau, Erwerb oder Modernisierung, die über die Wohnraumförderung finanziert werden. Auch geht es um langfristig zinsfreie Darlehen. Dafür sind wir vor zwei Jahren allesamt belächelt worden. Heute sind langfristige zinslose Darlehen eine Riesenchance für jene, die sie nutzen können und dann auch nutzen wollen, und, wenn sie diese Brücke nicht hätten, nicht bauen könnten. Auch das müssen wir anpassen. Auch in Niedersachsen müssen wir das Thema der Förderung, sowohl was die Förderhöhe als auch was die Förderbeträge angeht, noch einmal angehen und schauen, ob das eigentlich noch passt oder ob es uns damit nicht gelingt, einen Impuls zu setzen. Wir sind ein Eigentümerland mit einem extrem hohen Anteil an Eigentum. Das ist gut so, und das wollen wir auch weiterhin stärken und nutzen. Aber, das meinte ich vorhin, die Erschwinglichkeit ist gesunken, und wir sehen an den Zahlen deutlich, dass wir allein schon als Maßnahme, um die Beschäftigung im Handwerk sicherzustellen, dafür sorgen müssen, dass wieder die Möglichkeit geschaffen wird zu bauen. Der Wohnungseigentumsmarkt bleibt also wichtig und ist neben seinem Vermögensbildungseffekt eben auch eine Chance, den Druck ein Stück weit vom Mietmarkt zu nehmen. Sie haben nach der Landeswohnungsgesellschaft gefragt. Ich kann es Ihnen nicht ersparen; ich will es einfach noch einmal sagen, damit Sie es nicht sagen müssen: Wir hatten eine, wir hatten 30.000 Wohnungen. Sie haben sie für 1.5 Milliarden Euro verkauft. Die Weiterentwicklung der Landeswohnungsgesellschaft in den Jahren der Vergangenheit hätte dazu führen können, dass wir heute nicht 30.000, sondern vielleicht 40.000 oder 50.000 hätten. Leider wurde der Fehler begangen, sie zu verkaufen. (Beifall) Mit einer solchen Gesellschaft löst man nicht alles; aber eine solche Gesellschaft ist Teil einer Gemeinschaft, des Verbandes der Wohnungswirtschaft, gemeinsam mit den kommunalen und genossenschaftlichen Gesellschaften und mit den privaten Investoren. Sie ist, glaube ich, ein extrem wichtiger Teil. Mit einem eigenen Wohnungsbestand kann man einen Beitrag leisten, damit das Menschenrecht Wohnen am Ende garantiert wird. Zum Sachstand: Wir klären im Moment, welches Markteintrittsszenario wir haben. Sie haben vorhin gefragt: Was machen wir eigentlich? Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Sicherlich haben wir alle einmal gesagt, wir werden nicht nur bauen, wir werden auch kaufen. Was bei Ihnen den Eindruck hinterlassen hat, wir würden nur Wohnungen kaufen und sanieren, hat sich mir nicht erschlossen. Ich versuche, es nachzuvollziehen. (Beifall) Aber wissen Sie, wenn man Probleme damit hat, zu den eigenen Fehlern zu stehen ‑ der Verkauf der Wohnungsgesellschaft war ein Fehler ‑, sucht man vielleicht auch nach Ausflüchten, warum das jetzt falsch ist. (Beifall) Damit sind wir bei der Abstimmung des Haushaltsrechts, bei der Abstimmung des Beihilferechts. Das sind alles Themen, die geklärt werden und die dann auch die Maßnahmen zugrunde legen. Welche Baukosten haben wir zu verzeichnen, welche Zinsentwicklung? Und dann ist klar: Wie viel davon ist Neubau? Das wird der überwiegende Anteil sein. Sonst schaffen wir keinen neuen Wohnraum. Zu einem Teil werden wir uns ‑ ich glaube, eher zwangsweise ‑ als Gesellschaft Gedanken darüber machen müssen, wie wir Wohnraum sichern, weil er dann abgegeben wird. Wir werden zu fragen haben, wie viel geförderten und wie viel frei finanzierten Wohnraum es gibt; denn wir werden nicht nur geförderten Wohnraum bauen. Sie müssen ja eine Mischung aus gefördertem und frei finanziertem Wohnraum, auch mit unterschiedlichen Mieten, und eine Gesamtkalkulation haben. Und vor allen Dingen ist es wichtig, in einem Quartier, in einem Wohnbereich, eine Mischung von Menschen zu haben, die dort leben. Das halte ich für ganz wichtig und zentral. Auch die Sanierung ist förderfähig. Das habe ich gesagt. Auch das kann ein Teil sein. Das stimmen wir gerade ab. Ziel ist es, so habe ich es auch immer formuliert, dass die Gründung der Landeswohnungsgesellschaft zum Jahresbeginn 2024 erfolgt. Sie haben dies vielleicht den Medien, einer Anzeige, entnommen. Wir sind zurzeit in Auswahlgesprächen für eine Geschäftsführung. Es bleibt also weiterhin bei der Zielsetzung, Anfang 2024 an den Start zu gehen und damit einen Beitrag dafür zu leisten, dass Menschen in unserem Land bezahlbaren Wohnraum haben. Vielen Dank. (Beifall) (Rednerwechsel)
