Jens Nacke
Haushaltsberatungen 2024 - Haushaltsschwerpunkt Medienfragen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte es sich leicht machen; denn die Haushaltsänderungen, die seitens der Koalitionsfraktionen vorgeschlagen werden, sind aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Was da passiert, ist in Ordnung. Die Landesmedienanstalt wird mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Das ist auch gut; denn sie hat neue Aufgaben erhalten. Im Jahr 2023 ist der Jugendschutz in den Telemedien, eine wirklich wichtige neue Aufgabe der Landesmedienanstalt, hinzugetreten. Ich konnte am Rande der Verleihung des Niedersächsischen Medienpreises mit Prof. Dr. Krebs, dem Chef der Landesmedienanstalt, sprechen. Da ist einiges an Aufgaben auf sie neu zugekommen. Insofern ist es nur sinnvoll und richtig, hierfür die Bereitstellung der notwendigen Mittel zu ermöglichen. Hinzu kommen ja auch andere Aufgaben der Landesmedienanstalt. Ich finde den YouTube-Kanal der Landesmedienanstalt medien.recht.einfach sehr empfehlenswert. Das ist ein gutes Angebot für Medienschaffende. Auch ist in 2023 die landesweite DAB+-Plattform gegründet worden. Damit sind also neue, zusätzliche Aufgaben verbunden. Das ist wichtig zu wissen, damit nicht der Eindruck entsteht, man würde mit den zusätzlichen Mitteln bei der Landesmedienanstalt für den Bürgerrundfunk viel bewegen können. Wir müssen uns erst genauer anschauen, wie die Mittel da verwendet werden müssen. Die Filmförderung wird wieder ein wenig neu gestärkt. Dass es neue Unterstützung für Filme, für Medienschaffende, für Festivals gibt ist richtig, denn sie wird dringend benötigt wird, weil die Preise auch in diesen Bereichen natürlich gestiegen sind. Die Förderung der Games hinzuzufügen, war vernünftig und richtig. Nur ein kleiner Teil ‑ 100.000 Euro ‑ bleibt für die Journalistenförderung. Auch das ist richtig. Ich freue mich, dass wir da jetzt vernünftig einsteigen können, Herr Ministerpräsident. Ich erinnere mich, dass wir darüber schon einmal gesprochen haben. Als wir das ins Gesetz aufgenommen haben, haben wir auch über einen entsprechenden Titel diskutiert. Ich erinnere mich, dass Frau Kollegin Schröder-Köpf seinerzeit vehement dagegen gekämpft hat. Schön, dass das jetzt möglich geworden ist! Meine Damen und Herren, wenn man die Lesart aus der Debatte von eben nehmen würde, dann könnte man die Beratung jetzt beenden. Aber das ist ja nicht so. Medienpolitik findet ja gerade nicht über Haushaltstitel und Haushalte statt. Gerade mit öffentlichem Geld will man ja nicht in die Medienpolitik einsteigen, sondern will Räume schaffen, gerade auch für Medienschaffende. Das erfolgt insbesondere auch über die gesetzgeberische Begleitung - oder eben auch durch Wertschätzung. Deswegen ist es fast schade, Herr Ministerpräsident ‑ ich will es doch noch einmal versuchen; Sie wissen vielleicht, was kommt ‑, dass wir im letzten Jahr keine Haushaltsberatungen hatten. Denn im letzten Jahr waren Sie tatsächlich mal bei der Verleihung des Medienpreises. Dieses Jahr haben Sie wieder einen anderen Termin vorgezogen. Ich finde das nicht richtig. Sie sollten dieses wichtige Zeichen an die privaten Medienschaffenden, die privaten TV-Sender, die privaten Radiosender und auch all die Bürgerrundfunkprojekte senden, dass Sie den Medien eine besondere Bedeutung zusprechen. Es ist nur eine Veranstaltung im Jahr. Gehen Sie dort doch einfach hin und zeigen Sie die Wertschätzung für diese Organisation! Meine Damen und Herren, auch der Medienänderungsstaatsvertrag, den wir hier bereits besprochen haben und über den wir morgen abstimmen werden, ist nicht zu beanstanden. Das sind vernünftige, gute Ergänzungen, die ‑ auch das haben wir hier im Haus bereits besprochen ‑ für den NDR keinerlei Auswirkungen haben werden, da alles das, was dort neu in den Staatsvertrag aufgenommen wird, im NDR bereits umgesetzt wird. Trotzdem wird 2024 ein entscheidendes Jahr für die Medienpolitik werden. Darauf möchte ich die Aufmerksamkeit in den letzten Minuten meiner Rede lenken. Just am heutigen Tage wird die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ihre Ergebnisse den Ländern, der Rundfunkkommission und den Sendern präsentieren. Heute findet das statt. Die KEF hat für den Zeitraum von mehreren Jahren, der dort betrachtet wird, aus den Haushaltsforderungen 2 Milliarden Euro herausgestrichen. Dort wird also nicht mehr ganz viel zu holen sein. Trotzdem kommt es mit dem Vorschlag zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025. Deswegen wird man darüber reden müssen. Sie werden es mir nachsehen, Herr Ministerpräsident, wenn ich die Auffassung vertrete, dass Ihr Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, etwas mehr von Medien versteht als Sie. Ich glaube, da nicken sogar Sie, wenn ich das so behaupte. Deswegen komme ich jetzt auf Zitate, die von Herrn Mielke stammen. Ein nach wie vor lesenswertes Interview stammt vom Rundblick vom 22. November 2022, Herr Dr. Mielke, und war mit „‚Gehaltsgefüge stimmt nicht mehr‘: Staatskanzleichef Mielke kritisiert Öffentlich-Rechtliche“ überschrieben. Weiter: „Mielke nimmt dazu im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick Stellung - und spart nicht mit Kritik.“ Mit der hatten Sie auch Mitte des Jahres nicht gespart. Am 8. Juni 2023, zitiert in den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, sagten Sie: „Vor dem Hintergrund erheblicher Mehreinnahmen in der laufenden Beitragsperiode und noch nicht ausgeschöpfter Einsparpotentiale erscheine eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ‚nicht geboten‘.“ So der Chef der Staatskanzlei. „Die Anstalten sollten, so der deutliche Wink der Staatskanzlei, ‚zunächst ihre internen Strukturen auf den Prüfstand stellen, und zwar sowohl im Hinblick auf das Gehaltsgefüge als auch im Hinblick auf den Produktionsaufwand‘“. Und weiter: „Es ist unklug, mehr Geld zu fordern, ohne zuvor konkret dargelegt zu haben, wo und wie Einsparungen erzielt werden sollen. Bloße Ankündigungen reichen nicht aus.“ So die Aussage des Chefs der Staatskanzlei am 8. Juni 2023. Erst kürzlich ‑ am 23. November 2023 ‑ ebenfalls eine Kritik vom Chef der Staatskanzlei: „Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Reformdebatten zwischen den Ländern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wären aus Sicht des Landes Niedersachsen Beitragserhöhungen ab dem Jahr 2024 nicht vertretbar.“ Es ist immer der Chef der Staatskanzlei. Aber, Herr Ministerpräsident, Sie sollten sich an dieser Stelle mal die Zeit nehmen, uns zu erläutern, wie Sie denn zu den Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Im Januar 2024 wird es vom Interdisziplinären Zukunftsrat ‑ einem Expertengremium ‑ einen Bericht geben. Dann werden wir uns dazu verhalten müssen. Dann werden Sie sich dazu verhalten müssen. Anfang 2024 soll es einen Dialogprozess zwischen den Ländern, den Anstalten und der KEF geben. So schlägt es jedenfalls Oliver Schenk, der Chef der Staatskanzlei in Sachsen, vor, der dazu am 11. Dezember 2023 ein Interview gegeben hat. Meine Damen und Herren, die CDU hat ihre Hausaufgaben gemacht. Der Bundesparteitag der CDU hat der CDU den Auftrag gegeben, eine Kommission einzurichten. Diese hat am 11. Dezember 2023, vom Bundesvorstand der CDU beschlossen, ihren Abschlussbericht gegeben. Die CDU ist vorbereitet. Wir warten dringend auf Positionen der SPD ‑ Herr Präsident, wenn Sie mir diesen Satz noch erlauben ‑, an denen fehlt es jedoch. Wir brauchen sie aber, Herr Ministerpräsident. Nutzen Sie die Gelegenheit, wenn Sie gleich an das Rednerpult treten! Wir brauchen einen glaubhaften Vertreter Norddeutschlands, einen glaubhaften Vertreter Niedersachsens in diesen Verhandlungen, der niedersächsische Interessen auch in den Verhandlungen mit den Staatsvertragsländern im NDR vertritt. Dazu brauchen wir auch eine klare Ansage der Niedersächsischen Staatskanzlei, wie sie sich eigentlich die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellt. Daran fehlt es bislang vollständig. Deswegen haben Sie eine echte Aufgabe in 2024 vor sich. Heute können Sie den Auftrag dazu hier präsentieren.
