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Falko Mohrs

23.06.2023 1:30 min Tagungsabschnitte 19/8

Wie plant die Landesregierung den Neustart in der Kultur vor dem Hintergrund multipler Krisen?

Herr Minister Mohrs, bitte! Frau Abgeordnete Schülke, Ihnen ist sicherlich bewusst, dass im Grundgesetzt sowohl die Freiheit der Wissenschaft als auch, um Ihre Frage zu beantworten, die Freiheit der Kultur grundgesetzlich geschützt ist. Insofern ist es Bestandteil genau dieser Freiheit und nicht Bestandteil unserer inhaltlich-politischen Bewertung. Dennoch gibt es Vorgaben die wir auch zugrunde legen , welche Arten von Veranstaltungen unter „Kultur“ gezählt werden. Das war übrigens bereits bei den Corona-Hilfen immer der Maßstab dafür, wer antragsberechtigt gewesen ist. - Dies ist der erste Teil. Der zweite Teil: Sowohl bei den Programmen, die ich eben im Einzelnen vorgestellt habe, als auch und gerade beim Härtefallfonds wird es am Ende immer um eine Einzelfallbetrachtung gehen, warum diese Veranstaltung oder diese Kultureinrichtung bei den anderen Hilfsprogrammen nicht zum Tragen gekommen ist und ob tatsächlich ein Sonderfall vorliegt, ob eine Härte vorliegt, die dann eben mit dem Härtefallfonds abgefedert wird. Es wird also eine Prüfung im Einzelfall geben, und wir haben einen sehr genauen Blick darauf.

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