Gerald Heere
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja schon viel in der Debatte gesagt worden. Deshalb werde ich versuchen, es kurz zu machen. Das Hauptproblem Ihres Antrags bleibt seine Finanzierung; denn wie Sie der neuen Mittelfristigen Finanzplanung entnehmen können, würde die Verwendung eines großen Betrages der allgemeinen Rücklage für zusätzliche Ausgaben im Jahr 2024 zu einer nennenswerten Unterfinanzierung der nachfolgenden Haushaltsjahre führen. Nun können Sie natürlich theoretisch sagen, die MiPla sei erst mal das Problem der Landesregierung, und den Nachtrag dann trotzdem beschließen. Aber das würde im Kern ja bedeuten, dass die Haushaltsberatungen 2025, die wir nachher starten, sofort mit einem Einsparrucksack versehen würden. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, Sie haben nicht gesagt, wo man dann sparen soll. Insofern bin ich sehr gespannt, ob Sie dann eher die Einstellung von 2 500 Lehrkräften streichen wollen oder die Zuwächse an Investitionen in unsere Gebäude, in die Sanierung von Brücken oder in die Digitalisierung der Verwaltung. Für die Landesregierung jedenfalls sind diese Themen so wichtig, dass wir dafür die Nutzung der Rücklage in der MiPla vorgeschlagen haben. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten setzen wir damit über mehrere Jahre verlässlich die Impulse, die das Land braucht. Genau deshalb ist es richtig, sie dafür zu verwenden und nicht für einen Nachtragshaushalt. Zu den weiteren Punkten ist eben auch schon ausgeführt worden. Ich kann nicht nachvollziehen, warum wir jetzt die Mittel aus dem Hochwassernachtrag aufstocken sollen. Die Abfrage zum Mittelabfluss ist genannt worden. In diesem Jahr ist keine weitere Aufstockung erforderlich. Sollte es weitere, höhere Bedarfe geben Beispiele sind ja genannt worden, dann werden sie nicht mehr in den nächsten drei Monaten zahlungswirksam. Insofern würde Ihr Vorschlag auch nicht dazu führen, dass in diesem Jahr auch nur ein einziger Euro mehr abfließt. Deshalb ist es doch wesentlich sinnvoller, zusätzliche Volumina, die dann noch benötigt werden, nach Bedarf in den Folgejahren zur Verfügung zu stellen. Auch in Bezug auf die von Ihnen geforderten zusätzlichen Mittel im Landesstraßenbauplafond sind erhebliche Zweifel angezeigt, ob diese Mittel kassenmäßig noch in 2024 abfließen können. An dieser Stelle weise ich noch einmal darauf hin, dass das Haushaltsjahr nur noch drei Monate hat. Zu dem Thema Bürgschaftsvolumen das können Sie nicht wissen haben wir ganz aktuell nachgerechnet. Wenn wir alle Verpflichtungen, die vor der Meyer-Transaktion schon da waren, zusammenrechnen und schauen, was noch in der Pipeline ist, sehen wir, dass ein Volumen von 1,61 Milliarden Euro verblieben war. Meyer verbraucht davon 1,065 Milliarden Euro. Die HanBG auch das ist kürzlich nachgerechnet worden braucht in diesem Jahr keinen Teil des Volumens mehr. Wenn man das alles zusammenrechnet, verbleibt in diesem Jahr also noch ein restliches Bürgschaftsvolumen von 550 Millionen Euro. Insofern ist es auch hier aus unserer Sicht nicht nötig, ein Volumen von 1 Milliarde Euro für die kommenden drei Monate hinzuzufügen. Wie viel wir für das nächste Jahr brauchen und beschließen, können wir dann bei den Haushaltsberatungen im Herbst klären. Aber für dieses Jahr sind noch 550 Millionen Euro vorhanden. Daher sehen wir auch hier den Bedarf nicht. Insofern kann ich mich insgesamt nur den Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, die hier vorgetragen haben und alles Wichtige gesagt haben, anschließen und um eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs bitten. Herzlichen Dank.
