Thorsten Paul Moriße
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Heute haben Sie die Möglichkeit, zu zeigen, wie ernst Sie Ihr Mandat als gewählte Volksvertreter nehmen. Viele von Ihnen haben den Antrag nicht gelesen, sondern sich allein von den drei Buchstaben in der Überschrift leiten lassen. Doch Demokratie braucht mehr als Reflexe oder eine Brandmauer der Ausgrenzung. Was will die AfD, verehrte Damen und Herren? Die AfD will Fairness und insofern eine völlig überholte und widersprüchliche Verordnung korrigieren. Vergleichen wir mal: Tankstellen, früher eine Zapfsäule mit etwas Reisebedarf, sind heute Supermärkte mit Benzinpumpe: REWE to go, Edeka xpress, Spar-Shops - rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Dort wird längst kein Reisebedarf mehr verkauft, sondern ein Vollsortiment, das jeder klassischen Ladenöffnungszeit spottet. Es sei denn, Rot-Grün oder die CDU möchten behaupten, dass sie die Tiefkühlpizza, die sie an der Tankstelle erworben haben, auf dem Zylinderkopf unter der Motorhaube aufbacken. Herr Baatzsch und Herr Uhlen, Ihr Grundgesetzargument aus dem Plenum vom 24. Juni 2025 hält keiner Prüfung stand. Sie berufen sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes, die Religionsfreiheit. Ja, sie schützt die Glaubensausübung - aber nicht die Öffnungszeiten von Kiosken! Dieses Argument ist nicht nur schwach, sondern geht auch inhaltlich völlig am Thema vorbei. Dann verweisen Sie auf § 140 GG in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Verfassung. Ja, der Sonntag ist geschützt - aber der Staat darf Ausnahmen zulassen, und das tut er auch ich habe es gerade erwähnt: in Tankstellen, in Bäckereien, in Blumenläden, in vielen weiteren Betrieben. Wenn Sie unseren Antrag als verfassungswidrig bezeichnen, dann sollten Sie diese Ausnahmen, die ich Ihnen gerade vorgelesen habe, hier und heute infrage stellen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht unabhängig und ohne politischen Absender, sondern als Student der Rechtswissenschaft, bei den Verbänden und bei Tankstellenbetreibern nachzufragen. Und was ich Ihnen jetzt erzähle, wird Ihnen nicht gefallen: Die Bürger in Niedersachsen wollen eine Reform, die Betriebe wollen diese Reform, und jetzt hören Sie gut zu!‑ selbst der Einzelhandelsverband würde eine Korrektur begrüßen. Weiter wurde im Gespräch bestätigt: Die Kundschaft an Tankstellen besteht an Sonn- und Feiertagen zu 99 % aus Laufkundschaft aus der Nachbarschaft also kaum Autos, die auf Reisen gehen, und das wissen Sie auch, verehrte Damen und Herren. Fakt ist: Tankstellen sind quasi Vollversorger, 24/7 geöffnet, wo man Tiefkühlpizza, Frischwaren, einfach alles kaufen kann. Das kann ein Kiosk in der Nachbarschaft, um die Ecke auch - wenn er denn darf. Er könnte die Menschen genauso zuverlässig versorgen, er könnte dieselben Produkte anbieten, er könnte sogar dieselben Bedürfnisse abdecken. Aber das darf er nicht, weil wir ihn durch eine veraltete Regelung künstlich ausbremsen - während Tankstellen längst zu Vollversorgern geworden sind. Das ist ungerecht, das ist unlogisch und politisch nicht länger haltbar. Deswegen wollen wir, verehrte Damen und Herren, mit diesem Antrag Fairness für Kioske schaffen. Hören Sie als gewählte Volksvertreter auf die Stimme des Volkes, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Mülbrecht Breer. Bitteschön!
