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Jens Nacke

CDU 12.12.2024 8:43 min Tagungsabschnitte 19/21

Haushaltsberatungen 2025 - Haushaltsschwerpunkt Medienfragen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen die Möglichkeit haben, auch über das wichtige landespolitische Thema der Medienpolitik zu sprechen, wenngleich das ist völlig klar Medienpolitik nicht wesentlich über Haushaltsansätze gemacht wird. Medienpolitik macht man, indem man sich darum kümmert - oder indem man sich eben nicht kümmert. Insofern will ich den heutigen Tag dazu nutzen, die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz hier in die Beratung einfließen zu lassen. Nur kurz zur Erinnerung, worum es geht: Das Verfahren zur Festlegung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt so, dass zunächst in den Ländern, die eine eigene Anstalt haben, über Gesetze, bei den Mehrländeranstalten über Staatsverträge oder, wenn es bundesweite Angebote sind, ebenfalls über Staatsverträge von allen Ländern zunächst einmal definiert wird, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk aussehen soll, allerdings sehr rudimentär. Danach beantragen die Anstalten, wie sie diesen Auftrag aus ihrer Sicht ausgestalten wollen und welche Finanzmittel sie dafür benötigen, und stellen einen entsprechenden Antrag, der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs in einem aufwendigen Verfahren geprüft wird. Sie berechnet dann, welche Kosten angemessen sind und welche Kosten aus diesem Antrag akzeptiert werden können, und ermittelt gleichzeitig, welche Rücklagen noch vorhanden sind, die angerechnet werden können. Daraus ergibt sich der tatsächliche Bedarf, der dann in einen Vorschlag und möglicherweise in eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags, wie beim letzten Mal geschehen, mündet. Die Verteilung der Mittel, die anschließend erfolgt, hat allerdings nichts mit dem Auftrag, nichts mit dem Antrag und auch nichts mit den Feststellungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs zu tun. Die Verteilung übernehmen abgesehen vom ZDF und Deutschlandradio, die eigenständig Mittel zugewiesen bekommen bei der ARD die Anstalten unter sich nach einem eigenen Schlüssel, der diesen Punkt nicht berücksichtigt. Dieses Verfahren kann man einem normalen Menschen eigentlich nicht erklären, dass die Frage, wie viel Geld man für eine Aufgabe bekommt, nichts mit der Erfüllung der Aufgabe und den ermittelten Kosten zu tun hat. Um eines ganz deutlich zu sagen: Hier steht nichts unter dem Schutz der Verfassung. Weder der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt steht unter diesem Schutz man könnte ihn abschaffen, weder die Existenz einzelner Anstalten auch in einzelnen Bundesländern steht unter dem Schutz der Verfassung man könnte sie auflösen, und erst recht nicht stehen die Programme und Angebote unter dem Schutz der Verfassung. Unter dem Schutz der Verfassung steht aber zum einen die Landeszuständigkeit ‑ wir als Länderparlamente sind also zuständig und zum anderen, dass die Länder natürlich auch aufgefordert sind, erst die Regeln festzusetzen, diese Regeln dann einzuhalten und anschließend nicht willkürlich die Kostenerstattung festzusetzen. Das steht unter dem Schutz der Verfassung. Vor dem Hintergrund muss man sagen, dass die Ministerpräsidentenkonferenz mit ihrem heutigen Beschluss versagt hat. Denn sie ist auf die wesentlichen Fragen, die sich bei der Finanzierung des Rundfunks stellen, nicht eingegangen. Sie haben sich am Ende zu einem gemeinsamen Beschluss durchgerungen. Herr Ministerpräsident, das ist, ehrlich gesagt, mehr, als ich erwartet habe und auch als Sie in den letzten Stellungnahmen erwartet haben. Sie haben allerdings eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags gefordert und in Aussicht gestellt, dass Sie dem zustimmen wollen. Sie haben es auch gefordert. Gut, dass die Ministerpräsidentenkonferenz dem Vorschlag der CDU-Fraktion und unseren Gedanken gefolgt ist, dass der Rundfunkbeitrag für die nächsten zwei Jahre unverändert bleiben soll. Das ist eine gute Entscheidung gewesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann also sagen wenn man sich diese freche Bemerkung erlauben will, dass das, was die Ministerpräsidenten heute erreicht haben, zumindest das kleinste gemeinsame Versagen ist. Die Zukunft wird hier nicht in den Blick genommen. Erneut haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sich dazu hinreißen lassen, die Pfründe und die Besitzstände zu wahren und insbesondere den Blick auf die linearen Programme zu richten. Mit dem neuen Beschluss wird nun eine besondere Mitwirkung der Sender gefordert. Wir wollen einmal gucken, wie das ausgeht. Denn erstens sind die Sender aufgefordert worden, die Rücklagen zwischen den Anstalten der ARD gesondert zu verteilen. Zum Zweiten wird dieser ganze Beschluss nur ins Werk kommen so haben es wohl Bayern und Sachsen-Anhalt in einer Protokollnotiz erklärt, wenn die Sender die Klage zurücknehmen. Das sind zwei dicke Brocken, die die Sender erst einmal stemmen müssen. Ich bin mir nicht ganz sicher ‑ ich konnte das in der Kürze der Zeit natürlich nicht ermitteln, aber ich glaube, Herr Ministerpräsident, dass bei diesem Verfahren, insbesondere bei der Aufteilung der Rücklagen, wohl Geld zu den kleinen Anstalten fließen dürfte, während die großen Anstalten NDR, WDR und Bayerischer Rundfunk den Kürzeren ziehen müssen, deren Rücklagen vermutlich höher sind. Aber wie gesagt, ich habe es in der Kürze der Zeit nicht ganz genau nachrechnen können. Interessant ist aber, dass der Beschluss nun sagt: Wir schränken die Befugnisse der Länder und vor allen Dingen der Landesparlamente ein. Für die derzeit im Raum stehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 3,16 % werden die Länderparlamente nach den Vorstellungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nur noch beteiligt, wenn zwei Parlamente dem widersprechen. Ich glaube, auch Mehrheitsfraktionen würden niemals den Vorschlag machen, dass die Landesregierung sagen kann: Wir machen hier ein Gesetz und nur dann, wenn ihr dem Gesetz widersprecht, dürft ihr überhaupt darüber reden. - Dieser Vorschlag soll jetzt per Staatsvertrag geregelt werden. Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird durch diese Vorschläge auch durch die Reformvorschläge, über die wir hier noch diskutieren werden, die ja schon im März, April oder Mai unterschrieben werden sollen nicht in den Blick genommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt in einer Mediathek und einer Audiothek, die einen Wettbewerb zu einem Streaming-Dienst bilden können. Eine Mediathek für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote! Denn schon jetzt kann man alles auch das, was die kleinen Anstalten produzieren in den Mediatheken anschauen. Die Zukunft liegt in Echtzeitangeboten, also Nachrichten über bedeutende Ereignisse, politische Debatten, Sport- und Kulturereignisse das wird immer wichtiger; denn Sport ist heute teilweise hinter sehr hohen Bezahlschranken und natürlich auch Shows und Liveübertragungen. Man kann ohnehin alle Angebote überall jetzt schon sehen. Insofern werden wir schauen, ob das in der weiteren Beratung in den Blick genommen wird. Ich will an dieser Stelle abschließend sagen: Herr Ministerpräsident, Sie sind einer der dienstältesten Ministerpräsidenten in Deutschland. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie die Interessen Niedersachsens in den Blick nehmen, dass Sie die Interessen des NDR in den Blick nehmen ich habe Sie mehrfach in diesem Jahr dazu aufgefordert und dass Sie vor allen Dingen die Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in den Blick nehmen. Aber das war eben immer meine Kritik. Sie neigen dazu, Probleme nur dann anzugehen, wenn sie wie ein dicker Klotz auf Ihrem Schreibtisch liegen. Das ist natürlich beim Rundfunkbeitrag nicht so gewesen. Ihre Strategie war es: Wir erhöhen jetzt noch einmal den Rundfunkbeitrag Kommen Sie zum Schluss, Herr Nacke! Letzter Satz, Frau Präsidentin. Ihre Strategie war es: Wir erhöhen jetzt noch einmal den Rundfunkbeitrag für die Beitragsphase 2025 bis 2028, dann bin ich kein Ministerpräsident mehr, und dann ist das Problem gelöst. - Da haben Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Abwesenheit jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht. Bis 2027, wenn Sie Ihr Versprechen einhalten, werden Sie dieses Problem selber angehen müssen. Ich würde mich gerne einmal mit Ihnen enger darüber austauschen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. -

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