Christoph Plett
Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen - Rechtsrahmen zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ausschöpfen!
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt: „Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen - Rechtsrahmen zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ausschöpfen!" Bezugnehmend auf die Diskussion, die wir eben gerade hier in diesem Hohen Haus geführt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir jetzt einmal statt Polemik sehen, wie wir die Rechte von Kindern wahren und insbesondere kinderpornografische Bilder verhindern können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Kinderpornografie. Das heißt, Verkehrsdaten und Standortdaten und insbesondere IP-Adressen werden gesammelt, aber nicht nur vor dem Hintergrund der Kinderpornografie und des Kampfes dagegen, sondern auch im Bereich der Cyberkriminalität, der organisierten Kriminalität und von Staatsschutzverfahren. Worum geht es dabei, und was ist so wichtig daran, dass wir die Vorratsdatenspeicherung so schnell wie möglich in Gesetzesform gießen? Eine einfache Antwort: Das erlittene Leid der Kinder bedarf der Gerechtigkeit eines Strafverfahrens, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich will einmal deutlich sagen: Die Politik von Rot, Grün und Gelb hat in den letzten Wochen und Monaten diesen Prozess verweigert. Sie hat sich seit mehreren Jahren geweigert, den Polizisten die Instrumente in die Hand zu geben, die sie dringend benötigen, um sehr viel mehr dieser schrecklichen Taten aufzuklären. Niemand, der gegen unsere Gesetze verstößt, darf durch die Anonymität des Internets falschen Schutz erlangen. Der Gesetzentwurf der Union, der im Deutschen Bundestag eingebracht worden ist, sorgt für klare rechtliche Grundlagen, schützt Kinder, verbessert die Verbrechensbekämpfung und schützt den Rechtsstaat. Ermittlungen scheitern ohne gespeicherte Verbindungsdaten. Damit stoßen Strafverfolger natürlich häufig an ihre Grenzen. Täter agieren anonym im Internet, nutzen verschlüsselte Kommunikationswege und hinterlassen kaum Spuren. Wenn Telekommunikationsanbieter keine IP-Adressen speichern, fehlt den Ermittlungsbehörden eine entscheidende Möglichkeit, diese Kriminellen zu identifizieren. Im Jahr 2023 wurden beim Bundeskriminalamt 180 300 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte eingereicht. Dennoch mussten fast 17 000 Verfahren zur Kinder- und Jugendpornografie eingestellt werden, weil die Tatverdächtigen nicht identifiziert werden konnten, obwohl die IP-Adressen vorlagen. Hintergrund: Weil die IP-Adressen schnell wechseln, sinkt natürlich auch die Möglichkeit, dass der Inhaber einer IP-Adresse erkannt werden kann. Diese steigenden Zahlen erfordern effektive Maßnahmen. Die Anzahl der Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen und erreichte im Jahr 2023 mit 45 191 Fällen einen neuen Höchstwert. Seit 2019 haben sich die Fallzahlen damit mehr als verdreifacht. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen immer noch darüber zu diskutieren, die Vorratsdatenspeicherung nicht in Gesetzesform zu gießen - meine sehr geehrten Damen und Herren, da fehlen einem langsam 99 Cent zum Euro. Internationale Vergleiche verdeutlichen den Handlungsbedarf. Länder wie Frankreich setzen seit Jahren auf die Vorratsdatenspeicherung und konnten dadurch erhebliche Ermittlungserfolge erzielen. Im Dezember 2024 zerschlug die französische Polizei ein internationales Netzwerk zur Vorbereitung von Missbrauchsbildern und Videos mit Minderjährigen und nahm 95 Personen fest. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres Beispiel dafür: Wir müssen handeln! Klare Regeln für Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit: Wir stehen für eine rechtssichere und verhältnismäßige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung mit klaren Regeln zum Datenschutz und für gerichtliche Kontrolle. Der Schutz der Privatsphäre ist uns wichtig, aber das darf doch nicht dazu führen, dass Täter im Dunkeln agieren können, während Kinder durch gesetzliche Regelungen ungeschützt bleiben. Die CDU fordert daher eine Vorratsdatenspeicherung, um die Sicherheit unserer Kinder zu gewährleisten und kriminelle Netzwerke insgesamt zu zerschlagen. Es darf keine rechtsfreien Räume für Kinderschänder geben! Unser Rechtsstaat muss hier handeln! Der EuGH hat mehrfach, zuletzt im April 2024, entschieden, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die Vorratsdatenspeicherung normieren dürfen und dass diese zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eingesetzt werden darf. Zuletzt hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf für den Justizbereich eingebracht, der eine Mindestspeicherfrist von drei Monaten vorsah. Die von mir genannten Parteien haben diese gesetzliche Regelung hintangestellt, sie haben sich dazu nicht geäußert. Sie sagen immer wieder, dieses Quick-Freeze-Verfahren sei eine Möglichkeit. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn was nicht mehr da ist, kann auch nicht mehr eingefroren werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erlaube mir eine abschließende Bemerkung. Ich kann vor diesem Hintergrund nicht in Ansätzen verstehen, warum die regierungstragenden Fraktionen diesem Antrag nicht zugestimmt haben. Ich will darauf hinweisen, was die eigene Landesregierung auf eine Anfrage der CDU vom 4. Dezember 2022 gesagt hat. Auf die Frage „Bleibt das Ministerium für Inneres und Sport bei seiner Meinung, dass eine gesetzlich geregelte Speicherung von Verkehrsdaten für die Strafverfolgung im Internet, insbesondere bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch, ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument ist?" erfolgt die eindeutige Antwort: „Ja. Das Ministerium für Inneres und Sport ist nach wie vor der Auffassung, dass es dringend einer gesetzlich geregelten Speicherung ... bedarf". In diesem Sinne ist diesem Antrag nur noch zuzustimmen. Wenn Sie diesem Antrag nicht zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen, dann machen Sie einen großen Fehler. Herzlichen Dank.
