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Dr. Kathrin Wahlmann

16.05.2024 4:34 min Tagungsabschnitte 19/16

Amtsgerichte stärken und Landgerichte entlasten - Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte sofort auf 8 000 Euro anheben!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! <v UU>Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! <v UU>Zunächst einmal vielen Dank an die CDU-Fraktion für das im <v UU>Entschließungsantrag verewigte Lob an die Justizministerkonferenz. <v UU>Dieser Beschluss ist unter maßgeblicher Mitwirkung <v UU>Niedersachsens zustande gekommen, sodass ich das Lob gerne annehme. In der Tat ist es dieser <v UU>Landesregierung und auch mir persönlich ein zentrales Anliegen, <v UU>den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz in der Fläche zu erhalten <v UU>und zu stärken. Die Justiz ist eine tragende Säule <v UU>unseres Rechtsstaats, und unsere Gerichte sind die Garanten für <v UU>Rechtsstaatlichkeit, für Rechtsfrieden, für Gerechtigkeit. <v UU>Das gilt für alle Gerichte in unserem Land - auch und <v UU>gerade für die Amtsgerichte. Mit insgesamt 80 Amtsgerichten ist <v UU>die Justiz in allen Teilen Niedersachsens gut vertreten und <v UU>bietet den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern kurze Wege <v UU>und damit einen leichten Zugang zum Recht. Das Amtsgericht ist oft der einzige <v UU>Kontakt, den Bürgerinnen und Bürger jemals mit der Justiz haben. <v UU>Umso wichtiger ist es, dass es auch für diejenigen erreichbar ist, die <v UU>nicht ganz so mobil sind; ich denke da insbesondere an ältere oder <v UU>behinderte Menschen, die zum Beispiel wegen einer Betreuungsangelegenheit <v UU>kommen oder einen Erbschein beantragen. <v UU>Zum Wohle der Menschen in unserem Land wollen und brauchen wir daher <v UU>auch in Zukunft eine starke, leistungsfähige Justiz, die bürgernah <v UU>und vor Ort ist. Wir bekennen uns daher ganz klar zu <v UU>unseren Amtsgerichten, und zwar auch zu den kleinen, auch zu denen fernab <v UU>der großen Städte, auch und gerade zu denen im ländlichen Raum. Um die Amtsgerichte auch in der <v UU>Fläche zu stärken, ist nicht nur die Anhebung des <v UU>Zuständigkeitsstreitwerts von 5 000 Euro auf 8 000 Euro, sondern <v UU>auch die darüber hinausgehende Zuweisung bestimmter Sachgebiete an <v UU>die Amtsgerichte ein wichtiger Schritt. <v UU>Gerade diese Spezialzuweisung geht auf unsere Initiative aus <v UU>Niedersachsen zurück. Damit machen wir das Fallaufkommen an <v UU>den Amtsgerichten unabhängiger von der Inflation. <v UU>Im Übrigen kann die Justiz dadurch weitere Spezialisierungen aufbauen, <v UU>und jeder Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit kann sich auf seine <v UU>Stärken konzentrieren. Eine der großen Stärken unserer <v UU>Amtsgerichte ist die Orts- und Bürgernähe. <v UU>Diese Stärke wollen wir künftig noch besser nutzen, indem die Amtsgerichte <v UU>künftig unter anderem auch alle Nachbarschaftsstreitigkeiten <v UU>bearbeiten. Die Landgerichte sollen im Gegenzug <v UU>streitwertunabhängig zuständig sein für Streitigkeiten aus dem Bereich <v UU>der Vergabesachen, der Heilbehandlungen und <v UU>der Veröffentlichungsstreitigkeiten. Allen Amtsrichterinnen, Amtsrichtern, <v UU>Rechtspflegerinnen, Rechtspflegern und allen Mitarbeitenden in den <v UU>Serviceeinheiten, die sich möglicherweise Sorgen machen, bei <v UU>einer Verlagerung von bisherigen Landgerichtsstreitigkeiten <v UU>pensenmäßig schlecht wegzukommen, sei gesagt: Ich verstehe Ihre Sorge. <v UU>Wir haben das aber im Blick. Die Pensenkommission ist schon auf <v UU>die Spur gesetzt worden, um Neubewertungen vorzunehmen. Darum ist es gut, dass das <v UU>Bundesjustizministerium am 6. März einen Referentenentwurf vorgelegt <v UU>hat, der all das regelt, was ich eben beschrieben habe. <v UU>Da dieser Entwurf die Vorschläge der Konferenz der Justizministerinnen und <v UU>Justizminister, also die Vorschläge der Länder, ganz weitgehend <v UU>übernommen hat, ist davon auszugehen, dass dieser Gesetzentwurf zeitnah <v UU>beschlossen werden und das Gesetz in Kraft treten wird. <v UU>Damit ist der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion überholt. Eine Bundesratsinitiative zu starten, <v UU>obwohl bereits ein Referentenentwurf vorliegt, wäre ‑ <v UU>gelinde gesagt ‑ überflüssig. Wer das jetzt noch fordert, der wirft <v UU>sich hinter den fahrenden Zug. Ich bitte Sie daher im Namen der <v UU>Landesregierung, den Entschließungsantrag abzulehnen. <v UU>Vielen Dank.

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