Julia Willie Hamburg
Kommunen entlasten - Zweckbindung bei der Förderung von Kinderbetreuungsplätzen abschaffen!
bei dem anschließend nichts mehr veranlasst werden muss. Herr Nacke, wir weichen an dieser Stelle von einer Zweckbestimmung ab, die Sie im Haushaltsgesetz damals vorgegeben haben und die ich nicht rückwirkend ändern darf. Insofern ist dieser Antrag, den wir entwickelt haben, ein Versuch, es möglichst niedrigschwellig zu machen, davon abzuweichen und Ausnahmen zu nutzen. Ich habe dieses Beispiel deshalb gebracht, weil ich sagen wollte: Es ist nicht so, als müssten die Träger nichts machen. Sie müssen es sowieso anzeigen. Das heißt, sie müssten ohnehin eine E-Mail oder dergleichen schreiben. Jetzt müssen sie sich einfach diesen Antrag runterladen, ihre Trägerschaft eintragen und einen Grund ankreuzen, und schon haben sie das bei uns beantragt. Insofern ist das meines Erachtens niedrigschwellig möglich. Wir sind übrigens auch deshalb darauf angewiesen, weil es auch Mischfinanzierungen gibt und wir da die Situation haben, dass man besonders auseinanderarbeiten muss, was vielleicht über RIT gefördert ist, was über ein anderes RAT gefördert ist und was wirklich über RAT V gefördert ist. Insofern sind wir hier in einer Sorgfaltspflicht, von der wir nicht entbunden werden können. Ich wollte Ihnen einfach sagen: Es ist nicht so, als Frau Ministerin, entschuldigen Sie! Es gibt von Frau Bauseneick noch mal die Bitte nach einer Zwischenfrage. Möchten Sie ihr stattgeben? Das mache ich gerne. Darf ich vorher den Satz zu Ende führen, und dann stellen Sie die Frage? - Danke. Ich wollte damit sagen: Es ist nicht so, dass die Träger sonst nichts machen müssten, sondern sie müssen auf jeden Fall etwas machen, nämlich die Anzeige. Deswegen haben wir versucht, ihnen das mit dem Antrag so einfach wie möglich zu machen. - Bitte, Frau Bauseneick!
