Daniela Behrens
Die Opfer häuslicher Gewalt endlich wirksam schützen - elektronische Fußfessel für Gewalttäter sofort normieren!
das Wort. Bitteschön, Frau Ministerin! Guten Morgen! Frau Präsidentin, vielen Dank für die Worterteilung. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Partnerschaftsgewalt ist ein sehr ernstes Problem in unserer Gesellschaft. Dass wir zukünftig die Fußfessel einsetzen wollen, ist unstrittig. Ich bin aber nicht bereit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, mich auf das Niveau Ihrer Debatte einzulassen. Dazu bin ich nicht bereit! Dass Sie sich an dieses Pult stellen und sagen, ich, mein Haus oder die regierungstragenden Fraktionen wären für die Tötung von Frauen in Niedersachsen verantwortlich, weise ich wirklich zurück. Es ist eine Unverschämtheit, Frau Butter, was Sie gesagt haben. Daher werde ich dieses Niveau nicht beibehalten, sondern werde mich sachlich mit dem Thema Partnerschaftsgewalt auseinandersetzen. Die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Femiziden hat für die Landesregierung höchste Priorität, meine Damen und Herren. Dementsprechend setzen wir uns seit Jahren mit vielfältigen Maßnahmen der Prävention und der Repression in diesem Bereich ein. Die Polizei Niedersachsen arbeitet seit über 20 Jahren auf Basis eines intensiven Konzepts, um konsequent gegen Partnerschaftsgewalt einzuschreiten und Opfer zu unterstützen und sie in den Mittelpunkt zu stellen. Sie alle wissen: Es gibt einen Landesaktionsplan zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt, mit dem das Innenministerium, das Justizministerium, das Sozialministerium und das Kultusministerium mit umfangreichen Maßnahmen jeden Tag gegen Gewalt an Frauen und gegen Partnerschaftsgewalt arbeiten. Wir haben Frauenhäuser, wir haben Beratungsstellen, wir haben das Netzwerk ProBeweis, in dem an über 40 Krankenhäusern anonyme Spurensicherung erfolgen kann. Wir haben Täterarbeit, und wir setzen neuerdings auch auf technische Lösungen wie die geschützte App „Gewaltfrei in die Zukunft", die eine bessere und gerichtsfeste Dokumentation von Taten ermöglicht. Wir wollen natürlich auch weitere Regelungen treffen. Dazu gehört in der Tat auch die elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt. Die Regierungsfraktionen haben schon im letzten Jahr den Regierungsauftrag dafür ganz klar erteilt. Das Ziel des Entschließungsantrags war die Schaffung einer möglichst einheitlichen Regelung durch den Bund. Der Schutz soll nicht an föderalen Grenzen scheitern. Frau Ministerin, Entschuldigung! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Marzischewski-Drewes zu? Nein. Das Bundesjustizministerium hat nach langwierigen Länderforderungen Anfang des Jahres auch einen ansprechenden Vorschlag für eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorgelegt, der, meine Damen und Herren, von der CDU im Bundestag blockiert worden ist. Daher würde ich mir bei diesem Thema schon ein bisschen mehr Demut von Ihnen wünschen. Mit dieser bundesweiten Regelung wäre es möglich gewesen, dass Betroffene ihrerseits einen Antrag auf Anordnung einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter stellen können. Mit der beabsichtigten Regelung im NPOG wollen wir als Land ergänzend dazu in Niedersachsen die Grundlage schaffen, dass die Polizei die elektronische Fußfessel einsetzen kann, auch dies selbstverständlich auf der Grundlage einer gerichtlichen Anordnung. Wir brauchen also beides: Wir brauchen die Möglichkeit der Betroffenen, und wir brauchen die Möglichkeit der Polizei. Die Möglichkeit für die Betroffenen hat die CDU im Bund verhindert. Das ist sehr eindeutig. Daher verstehe ich Ihre Aktuelle Stunde nur sehr bedingt, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. In Niedersachsen werden wir uns im NPOG am spanischen Modell orientieren und eine rechtliche Regelung einführen, aber in einem ordentlichen, seriösen Verfahren mit einer ordentlichen rechtlichen Begründung. Ich will an dieser Stelle deutlich machen, dass die Anwendung einer elektronischen Fußfessel natürlich jetzt schon unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Wir wenden sie für terroristische Gefährder oder zur Verhinderung einer organisierten schweren Gewaltstraftat an, wir wenden sie für die Abwehr einer erheblichen Gefahr nach dem Aufenthaltsgesetz an, und wir wenden sie zur Verhinderung weiterer schwerer Straftaten nach der Haftentlassung im Rahmen der Führungsaufsicht an. Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Butter zu? Nein. Ich finde, sie müsste jetzt mal zuhören, damit sie auch mitbekommt, was wir tun. Denn das hat sie einfach noch nicht. ‑ Herr Thiele, es gilt immer: So, wie man in den Wald hineinschreit, kommt es zurück. Daher verstehe ich das, was die CDU hier zu einem Thema macht, das unumstritten ist, nämlich die Einführung der elektronischen Fußfessel, nicht. Wenn Sie sich hier hinstellen und diese Landesregierung und mich und die regierungstragenden Fraktionen dafür verantwortlich machen, dass Frauen im Land getötet werden, dann bin ich einfach ein bisschen aufgeregt. Ich finde, das kann man auch mal sein. ‑ Sie können das ja im Protokoll noch einmal nachlesen. Abschließend möchte ich gerne noch etwas zur Einordnung der elektronischen Fußfessel sagen. Denn sie wird ja hier als das Allheilmittel dargestellt, das sofort dafür sorgt, dass die Gewalt aufhört. Es wäre schön, wenn es so wäre. Aber die Fußfessel unterliegt natürlich einer gerichtlichen Anordnung oder Anweisung. Die Fälle der Anordnung einer elektronischen Fußfessel, die wir bisher zu verzeichnen haben, bewegen sich im Jahr zusammengenommen in einem niedrigen einstelligen Bereich. Auch in den wenigen Bundesländern, die schon eine solche Regelung haben, gibt es maximal eine Handvoll von solchen Anordnungen. Denn das ist wichtig die Schaffung der Rechtsgrundlage für den Bereich der häuslichen Gewalt sorgt nicht automatisch dafür, dass die Fußfessel massenhaft eingesetzt werden kann. Sie wird auf besonders schwerwiegende Fälle beschränkt sein. Die Entscheidung über die Anordnung der Fußfessel werden auch künftig Gerichte treffen. Nach unseren Erkenntnissen werden das nicht sehr viele Fälle sein. Ich komme zum Schluss. Wir alle wollen die elektronische Fußfessel. Wir werden sie seriös im NPOG hinterlegen. Wir wollen auch die Hinterlegung im Gewaltschutzgesetz des Bundes. Wir brauchen beides. Dann werden wir sie vernünftig einsetzen, und dann ist sie ein weiteres Instrument zur Bekämpfung von Partnerschaftsgewalt und häuslicher Gewalt. Sie ist ein wichtiges Instrument, aber nicht das einzige. Wir sollten sachlich, vernünftig und seriös darüber diskutieren, uns daran orientieren und nicht das tun, was Sie hier heute Morgen gemacht haben. Herzlichen Dank.
