Dr. Marco Mohrmann
Wann ist mit einem aktiven Wolfsmanagement in Niedersachsen zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verlese die Dringliche Anfrage der CDU: „Wann ist mit einem aktiven Wolfsmanagement in Niedersachsen zu rechnen?“ Der NDR berichtet, dass im Landkreis Stade „bei einem mutmaßlichen Wolfsangriff 55 Schafe getötet oder tödlich verletzt wurden. Die Kreisjägerschaft des Landkreises Stade geht davon aus, dass ein ganzes Rudel Wölfe Jagd auf die Schafe gemacht hat. Die aus mehr als 100 Tieren bestehende Herde des Schäfers ist den Angaben zufolge von einem wolfsabweisenden Schutzzaun umgeben. Wie ein oder mehrere Wölfe diesen überwunden haben, ist noch unklar“. Nach Aussage des Stader Landrates sei „eine Regulierung“ des Wolfsbestands „notwendig“. Konkret sprach sich der Landrat für ein regionales Bestandsmanagement sowie für wolfsfreie Zonen an den Küsten aus. Laut einem am 29. August in Berlin vorgestellten Gutachten eines Professors der Universität Jena stünde ein regional differenziertes Bestandsmanagement vollständig im Einklang mit europäischem Recht. Ministerpräsident Weil und Umweltminister Meyer haben am 23. August 2023 Bundesumweltministerin Lemke getroffen. Der Ministerpräsident berichtete im Anschluss, dass die Bundesministerin daran arbeite, im Herbst diesen Jahres Lösungsvorschläge auf den Tisch zu legen. Im Politikjournal Rundblick vom 28. August 2023 erläuterte Minister Meyer das weitere Verfahren. Danach sollen die Vorschläge der Bundesumweltministerin „im Idealfall“ durch die Umweltministerkonferenz im November beschlossen werden. Angestrebt werde die Überarbeitung eines einheitlichen Auslegungsleitfadens, der den Umweltbehörden Klarheit im Umgang mit dem Wolf gibt. In dem Leitfaden sollen Aspekte zur Entnahme von Problemwölfen definiert werden, die im Bundesnaturschutzgesetz nicht präzise geregelt sind, zum Beispiel was es heißt, dass Risse und Entnahmepläne in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen müssen. Rechtlich bindend sei der Leitfaden allerdings nicht. 1. ist es zutreffend, dass die Übersendung der DNA-Proben aus dem Landkreis Stade an das Senckenberg-Institut neun Tage gedauert hat, und erfüllt dieser Übersendungszeitraum nach Einschätzung der Landesregierung eine Bezeichnung als „Eilprobe“? 2. Wird sich die Landesregierung an dem vorbenannten Gutachten orientieren und sofort ein regional differenziertes Bestandsmanagement beim Wolf einführen und umsetzen? 3. Bis wann erwartet die Landesregierung, dass die als Ergebnis ihres Berlin-Besuchs in Aussicht gestellte Überarbeitung des Auslegungsleitfadens abgeschlossen sein wird? Herzlichen Dank.
