Evrim Camuz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes, des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich freue mich, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes kurz Stellung zu beziehen. Ziel dieses Gesetzes das haben wir schon einige Male gehört ist es, erstens das Ehrenamt der Schiedspersonen zu stärken, zweitens das Schlichtungsverfahren in Niedersachsen moderner zu machen und es drittens bürgerfreundlicher und praxistauglicher zu gestalten. Zunächst zur Digitalisierung: Es ist für uns alle selbstverständlich, dass viele alltägliche Geschäfte heute elektronisch erledigt werden können - sei es per Mail, über Onlineformulare oder über Plattformen. Warum sollte das also bei der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nicht möglich sein? Das ist hier die Frage. Damit entlasten wir Bürger und Bürgerinnen und vereinfachen das Verfahren insgesamt. Gleichzeitig wollen wir die ehrenamtlichen Schiedspersonen auch nicht überfordern. Genau deswegen ist niemand dazu verpflichtet, ein elektronisches Postfach einzurichten. Nur wer dazu bereit ist und es wirklich möchte, soll Anträge auf diesem Weg empfangen können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Attraktivität des Ehrenamts als Schiedsperson. Gerade berufstätige Menschen schrecken vor der Übernahme des Amtes zurück, wenn sie erfahren, dass sie für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Urlaub nehmen müssen. Um hier endgültig Abhilfe zu schaffen, schaffen wir eine gesetzliche Grundlage für eine Freistellung von der Arbeitszeit, analog zur Regelung im Brandschutzgesetz. So sorgen wir für bessere Rahmenbedingungen und zeigen: Ehrenamt verdient Unterstützung, nicht zusätzliche Hürden. Außerdem senken wir das Mindestalter für die Übernahme des Schiedsamtes von 30 auf 25 Jahre - wir haben das jetzt öfter gehört. Damit öffnen wir das Amt für jüngere Menschen, die sich engagieren möchten. Gleichzeitig führen wir aber auch eine Altersgrenze von 75 Jahren für die Berufung bzw. Neuberufung ein. Damit setzen wir auf eine gute Mischung aus Erfahrung und frischem Engagement, und das ist genau richtig. Besonders in Nachbarschafts-, Miet- und Grundstücksstreitigkeiten ist es entscheidend, dass das Schiedsamt örtlich nah an der Sache ist. Deshalb soll künftig die Zuständigkeit bei der belegenen Sache liegen. So stärken wir die Praxisnähe der Schiedsstellen. Darüber hinaus übernehmen wir die bewährte Regelung zur Vertretung und zur Hinzuziehung von Dolmetschern und Dolmetscherinnen aus dem Schlichtungsgesetz. Diese sollen künftig auch für nicht obligatorische Streitschlichtungen gelten. Denn Zugänglichkeit und Verständlichkeit sind immer wichtig. Die Gebühren werden moderat angepasst. Im Lichte der allgemeinen Preisentwicklung ist das, glaube ich, auch geboten. Sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Entlastung der Justiz und zur Förderung einer zeitgemäßen niedrigschwelligen Konfliktlösung in Niedersachsen. Ich freue mich auch auf die Beratung. Vielen Dank.
