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Julia Willie Hamburg

GRÜNE 17.12.2025 7:39 min Tagungsabschnitte 19/30

Reform der Oberstufe: Leidet die Bildungsqualität in Niedersachsen?

Hamburg. Bitteschön, Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der CDU für diese Anfrage, weil auch wir in der Tat wahrnehmen, dass sich dadurch, dass wir einen sehr breiten Beteiligungsprozess durchgeführt haben, aber bislang lediglich Eckpunkte veröffentlicht sind, viele Fragen und auch Vorurteile im Land halten, die wir auf diese Art und Weise heute richtigstellen können. Das Oberziel unserer neuen Oberstufenverordnung und der neuen Regelungen ist, dass wir mehr Qualität, aber auch mehr Wahlfreiheit, mehr Freiräume und mehr Chancen eröffnen, denn das sind die Leitziele der Reform der gymnasialen Oberstufe. Gleichzeitig ermöglichen wir künftig eigene Schwerpunkte und Profile, sodass sich für Schülerinnen und Schüler ganz neue und breite Wege eröffnen. Das setzen wir natürlich mit den hohen Standards fort, die wir auch derzeit schon zugrunde legen. Uns war dabei von Anfang an wichtig, einen sehr breit angelegten Prozess auf den Weg zu bringen - gemeinsam mit den Verbänden, mit den Interessenvertretungen, mit den Schulleitungen und auch Lehrkräften aus der Praxis. Für diesen Prozess haben wir uns entschieden, sehr transparent und sehr offen miteinander zu diskutieren und auch hier um gemeinsame Lösungen zu ringen. Dafür haben wir das Eckpunktepapier veröffentlicht, weil uns wichtig war, dass die Schulen eine Orientierung darüber bekommen, was in unserer Arbeitsgruppe diskutiert wurde. Ich möchte aber auch betonen: Es handelt sich hierbei um Eckpunkte. Viele Fragestellungen, die sich jetzt ergeben, sind dadurch zu lösen, dass wir jetzt die Verordnung schreiben und dann einen regulären Beteiligungsprozess über Anhörungsverfahren und dergleichen durchführen. Trotzdem macht es absolut Sinn, dass wir, wenn wir eine Verordnung auf den Weg bringen, die Eckpunkte vorher mit den Bildungsverbänden und der Schulpraxis einen, damit wir hier nicht aneinander vorbeiarbeiten und uns später womöglich über grundlegende Entscheidungen streiten. Die Anforderungen in unserem Abitur sind hoch, und das werden sie auch zukünftig sein. Um Ihre Frage gleich vorwegzunehmen: Natürlich entsprechen unsere Regelungen sowohl derzeit als auch künftig allen Vorgaben der KMK. Das garantiert die Vergleichbarkeit des Abiturs in Deutschland. Es ist uns dabei wichtig, dass diese Reform auch die gesellschaftlichen und technologischen Anforderungen der letzten 20 Jahre nachvollzieht. Denn hier hat sich ich glaube, das wissen wir alle eine Menge getan. Unser Leben und unsere Gesellschaft verändern sich fortlaufend. Entsprechend müssen sich auch Schulen verändern. Das Kernanliegen unserer Reform ist es, Schülerinnen und Schülern eine eigene, individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, den Schulen Freiräume für die Ausgestaltung ihrer Oberstufe zu geben. Mit Eintritt in die Oberstufe verfügen unsere Schülerinnen und Schüler bereits über eine solide Allgemeinbildung. Das müssen wir uns vor Augen führen: Sie haben zehn Jahre lang die Schule besucht, kennen ihre Interessen und kennen ihre Stärken. Diese sollen sie in der Oberstufe gezielt einbringen und vertiefen können, um sich optimal auf das Abitur und ihre berufliche Zukunft vorzubereiten. Dabei widersprechen sich eine hohe Qualität und Entlastungen überhaupt nicht. Denn am Ende entscheidet nicht die Zahl der Prüfungen über den Lernerfolg, sondern die unterschiedlichen Räume und Wege, um Wissen zu erweitern und zu vertiefen. Die entsprechenden detaillierten Regelungen das ist mir wichtig, noch einmal zu betonen werden derzeit im Kultusministerium erarbeitet und gehen im kommenden Jahr in das ganz reguläre Anhörungsverfahren. Das heißt, wir sind am Anfang eines Prozesses, in dem wir bewusst sehr breit diskutieren. Dann wird auch ausreichend Gelegenheit sein, Details und Neuerungen noch einmal abzuwägen und auch entsprechend zu kommentieren. Insofern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt auch wenn sich einige davon vermutlich mit der Vorlage der Verordnung von selbst beantworten werden: Erstens. Es geht bei diesem Vorhaben mitnichten um die Absenkung von Standards, auch wenn Sie das reflexhaft unterstellen. Ganz im Gegenteil: Die Reform wird die Qualität des Abiturs in Niedersachsen erhöhen. In der Einführungsphase bleibt es bei einer Belegungsverpflichtung von 30 Wochenstunden. Anders, als von Ihnen suggeriert, wird hier nicht um eine Stunde gekürzt. Das bedeutet, die Schülerinnen und Schüler erhalten genauso viel Unterricht wie auch bisher. Aber wir schaffen hier mehr Freiheiten für die individuelle Ausgestaltung. Die Schülerinnen und Schüler sollen künftig die Möglichkeit haben, besondere Schwerpunkte zu setzen etwa im Bereich der Sprachen oder auch der Naturwissenschaften und dafür im Gegenzug einige wenige Fächer abzuwählen. Das ist auch pädagogisch sinnvoll. Wir alle waren beim Philologentag. Dort hat der Psychologe und Bildungsforscher Professor Marcus Eckert ausdrücklich gesagt: Autonomie steigert die Lernmotivation. Diese Autonomie wollen wir den Schülerinnen und Schülern in einem angemessenen Umfang geben. Das heißt natürlich nicht das ist mir wichtig zu betonen, Frau Ramdor, dass die Prüfungsfächer bereits im Jahrgang 10 gewählt werden müssen. Ganz im Gegenteil: Auch künftig erfolgt die Wahl der Prüfungsfächer wie bisher erst in der Einführungsphase, und das macht auch Sinn. Zweitens. Die Vorgabe der KMK zu den Fremdsprachen in der Einführungsphase ist eindeutig: Schülerinnen und Schüler, die im Sekundarbereich I vier Jahre lang eine zweite Fremdsprache gelernt haben, müssen in der Einführungsphase nur eine davon fortführen, wenn ein Land das für sich so festlegt. Niedersachsen geht hier derzeit schon weit über diese Anforderungen der KMK hinaus und wird das auch in Zukunft tun, weil wir die zweite Fremdsprache bereits in der 6. Klasse einführen und damit bis zum Übergang in die Oberstufe bereits fünf Jahre lang unterrichten, nicht nur die von der KMK geforderten vier Jahre. Insofern kann ich Ihnen versichern, dass unsere Schülerinnen und Schüler auch im bundesweiten Vergleich in ihrer fremdsprachlichen Bildung weiterhin sehr gut aufgestellt sind und uns die Förderung der Fremdsprachen sehr wichtig ist. Drittens. Mindestens eine Fremdsprache bis zum Abitur ist verpflichtend. Das ist jetzt so, und das wird auch künftig so bleiben. Die Behauptung, dies könne künftig nur Englisch sein, entspricht nicht der Wahrheit und auch nicht unseren Planungen. Wir wollen die Regelungen für die Oberstufe vielmehr so gestalten, dass Schulen anders als derzeit einen möglichst flexiblen Rahmen erhalten, damit sie eine für sich passende Struktur finden und ein breites Fächerangebot auch in den Fremdsprachen anbieten können. Dazu gehört, dass Schülerinnen und Schüler auch in Zukunft zwei oder sogar drei Fremdsprachen in der Einführungsphase belegen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen für die Schulen neue Möglichkeiten. Wir ermöglichen den Schulen die Freiräume, die Sie bereits von uns einfordern. Wir fördern die Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit der Schülerinnen und Schüler, was gerade, wenn wir uns vor Augen führen, dass wir sie auf ein künftiges Hochschulstudium vorbereiten, auch zwingend notwendig ist. Die Reform führt insofern zu einer Qualitätssteigerung unserer Oberstufe. Sie schafft mehr Freiräume und mehr Qualität. Das ist überhaupt kein Widerspruch, sondern das gehört für uns ganz maßgeblich zusammen. Wir vertrauen unseren Schulen, die eine hervorragende Arbeit leisten, und wir vertrauen auch den Schülerinnen und Schülern der 11. Klassen, dass sie in der Lage sind, einen für sich geeigneten Weg zu wählen. Vielen Dank.

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