landtag-niedersachsen.de ↗

Uwe Dorendorf

CDU 10.12.2024 3:49 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landwirtschaftskammer ist seit 125 Jahren nicht 150, lieber Kollege Willeke ein unverzichtbarer Partner für die Agrarwirtschaft hier in Niedersachsen. Mit der heutigen Gesetzesänderung schaffen wir die Grundlage, um ihre Arbeit zukunftsfähig zu gestalten. Als CDU begrüßen wir die erzielten fraktionsübergreifenden Kompromisse, sehen aber auch Stellen, an denen Verbesserungen möglich wären. Darauf möchte ich nachher noch eingehen. Ein Fortschritt liegt in der Anpassung der Anforderungen für die Wählbarkeit von Arbeitnehmern der Wahlgruppe 2 in die Kammerversammlung. Damit können auch Teilzeitbeschäftigte ab 19 Stunden pro Woche in die Versammlung gewählt werden. Dies wird für viele Beschäftigte in Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft von Vorteil sein. Ein zweiter zentraler Punkt betrifft die Bemessungsgrundlage für die Kammerbeiträge. Es ist gut, dass es gelungen ist, hier rechtzeitig eine tragfähige Lösung zu finden, um auch im nächsten Jahr die Berechnung sowie die Einziehung der Kammerbeiträge und damit eine verlässliche Finanzierung der Landwirtschaftskammer sicherzustellen. Zukünftig wird statt des Einheitswertes der Grundsteuermessbetrag herangezogen. Hierbei sollen die entsprechenden Bescheide nicht mehr von der Finanzverwaltung, sondern von der Landwirtschaftskammer selbst erstellt werden. Die Übertragung der Beitragserhebung auf die Landwirtschaftskammer selbst bringt zwar einen gewissen Aufwand mit sich; doch dank der Leistungsfähigkeit der Kammer ist davon auszugehen, dass diese Herausforderung gelingen wird. Gleichzeitig wird dadurch die Finanzverwaltung entlastet. Dieses Vorgehen sollte aber sorgfältig begleitet werden, um eine reibungslose Umsetzung und den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Kammer sicherzustellen. Problematisch stellt sich aber nach wie vor das Trennungsgebot zwischen hoheitlichen Aufgaben und Selbstverwaltung dar. Im Laufe der Jahre hat sich die Anzahl der Mischarbeitsplätze zwischen hoheitlichem Bereich und nicht hoheitlichem Bereich erheblich reduziert. Dabei hat die Landwirtschaftskammer im Landwirtschaftsausschuss am 23. Oktober anschaulich dargelegt, dass eine starre Trennung in der Praxis häufig nicht zielführend ist. Es ist gerade nicht so, wie du gesagt hast, sondern genau das ist große Problem: dass der eine Mitarbeiter zu einem Thema beraten darf und dann denjenigen weiterschicken muss, weil er es nicht insgesamt machen kann. - Sie reicht ja nicht aus; das haben wir ja festgestellt. Aufgaben wie die Wolfsrissbegutachtung oder Versuchsarbeiten im Bereich des Pflanzenbaus zeigen die Unsinnigkeit dieser Doppelstrukturen auf. Begrüßenswert wäre eine gesetzliche Regelung gewesen, die unter klaren Bedingungen Ausnahmen zulässt, etwa durch eine Genehmigung des zuständigen Ministeriums. Dies wäre eine praxisorientierte Lösung gewesen, die die Arbeit der Kammer erleichtern würde. Bei der Verteilung der Pensionslasten gibt es auch noch offene Fragen. Die Verordnungsermächtigung des Landes ohne Beteiligung der Kammer widerspricht dem bisherigen partnerschaftlichen Ansatz. Die Gespräche mit den Ministerien waren konstruktiv - trotz bestehender Differenzen. Wir fordern, die Verhandlungen fortzusetzen, um eine Einigung zu erzielen, die Planungssicherheit für beide Seiten schafft. Die Landwirtschaftskammer muss gestärkt werden, aber nicht auf Kosten der Effizienz und der praktischen Arbeit. Wir wollen eine Kammer, die handlungsfähig bleibt, ohne dass sie von Bürokratie erstickt wird. Wir müssen sicherstellen, dass die Kammer für ihre Aufgaben die nötigen Ressourcen erhält, dass Pensionslasten fair verteilt werden und dass sie in der Praxis flexibel arbeiten kann. Ministerin Staudte hat bereits gesagt, dass sie und ihr Haus die Veränderung eng begleiten werden. Da schließen wir uns als Opposition natürlich an. Auch wir werden die Umsetzung der Änderung kritisch begleiten, um sicherzustellen, dass die Landwirtschaftskammer als starker Partner für die Landwirtschaft in Niedersachsen handlungsfähig bleibt und in ihrer Selbstverwaltungsfunktion gestärkt wird. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dorendorf. -

Alle Reden von Uwe Dorendorf Rede ansehen ↗