Evrim Camuz
Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten
Bitte schön! Evrim Camuz (GRÜNE): Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Kinder können in Strafprozessen insbesondere als Opfer und Zeug*innen in gleichem Maße wie Erwachsene betroffen sein. Gerade dann, wenn es um sexuelle Gewalt geht, kann die Begegnung mit dem Angeklagten sehr belastend sein und traumatisierend oder retraumatisierend wirken. Mit diesem Antrag wollen wir Kinder bestmöglich schützen und sie ihrem Alter entsprechend behandeln. Es gibt bereits Regelungen im Strafprozessrecht zum Schutz von Zeug*innen und Opfern vor den Angeklagten, die auch das Interesse der Angeklagten an einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Aufklärung des Sachverhalts wahren. Ich möchte das, was meine Kollegin Frau Schüßler gesagt hat sie hat wirklich sehr gut begründet, was uns bewegt hat und die Dogmatik dahinter nicht wiederholen und auch nicht im Einzelnen auf die Änderungsvorschläge eingehen. Aber zahlreiche Studien zeigen, dass der Kinder- und Jugendschutz im deutschen Justizapparat nicht den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen oder den Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz entspricht. Die Enquetekommission des Landtags zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern kam in ihrem Abschlussbericht im Jahr 2022 ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Senkung der Hürden für die Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung in § 247 a StPO zur Förderung einer kindgerechten Justiz beiträgt. Aus der Vielzahl der Empfehlungen der Enquetekommission greifen wir mit unserem Antrag zunächst nur eine heraus, um auf Bundesebene kurzfristig einen Wertungswiderspruch aufzuheben. Die mit unserem Antrag angestrebte Senkung der Hürde für die Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Minderjährigen in § 247 a StPO trägt nach unserer Auffassung zur Förderung einer kindgerechteren Justiz bei, indem sie ein Gleichgewicht zu der Regelung in § 247 StPO schafft, sodass das Kindeswohl eine stärkere Berücksichtigung findet. Solche Vernehmungen sollen, wie meine Kollegin gesagt hat, künftig bereits dann zulässig sein, wenn ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Zeug*innen zu befürchten ist. Dabei ist uns gleichwohl bewusst, dass dies lediglich ein Schritt von vielen weiteren ist, die wir hin zu einer kindgerechteren Justiz gehen müssen. Ich möchte nun noch auf den Redebeitrag meiner Kollegin Frau Machulla eingehen. Einige der Vorschläge, die Sie, Frau Machulla, gemacht haben, sind es wirklich wert, im Ausschuss diskutiert zu werden. Ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Forderungen eingehen, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir unseren Antrag erweitern und zu einem gemeinsamen Antrag kommen. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU) Aber richtigstellen muss ich, dass es bei Familienangelegenheiten, also im Zivilprozessrecht, Verfahrensbeistände für die Kinder gibt. Das ist im Strafprozess nicht so und ein Unterschied, der hier erwähnenswert ist. Und: Sie haben meines Wissens in den ersten Wochen und Monaten als Arbeitsgruppe Celle besucht. Dort gibt es kindgerechte Räumlichkeiten. Selbstverständlich kann man jetzt schauen, ob das in allen Gerichten so ist. Aber ich bin diesbezüglich zuversichtlich. Das heißt, das ist etwas, was wir nicht einbringen müssen. Ich war mit dem, was mir die OLG-Präsidentin Stefanie Otte dort gezeigt hat, sehr zufrieden. Aber man kann auf jeden Fall einige der Forderungen in den Antrag aufnehmen. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und bedanke mich für die konstruktive Arbeit hier. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD und bei der CDU) Vizepräsident Jens Nacke: Vielen Dank, Frau Camuz.
