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Lukas Reinken

CDU 26.02.2025 5:27 min Tagungsabschnitte 19/23

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Weiterbildung sowie des vierten Bildungssektors und zur Einführung eines Innovationsfonds in Niedersachsen

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir alle wissen: Bildung endet nicht mit dem Schulabschluss oder der Ausbildung, sondern ist ein lebenslanger Prozess. Genau deswegen ist eine starke, vielfältige und innovative Erwachsenenbildung, wie wir sie in Niedersachsen haben, ein echter Gewinn für unsere Gesellschaft. Der Erwerb zusätzlicher Fähigkeiten, die berufliche Um- und Neuorientierung oder das Entdecken neuer Talente - all das eröffnet jedem Einzelnen neue Chancen und stärkt die Teilhabe in unserer Gesellschaft. Meine Damen und Herren, weil wir die Erwachsenen- und Weiterbildung als entscheidenden Akteur für die gesellschaftliche Entwicklung sehen, haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Es geht insbesondere darum, das Recht auf Weiterbildung in die Niedersächsische Verfassung aufzunehmen. Dadurch wird der Stellenwert des lebenslangen Lernens für jeden Bürger und jede Bürgerin sichtbar, und auch künftige Landesregierungen und Landtage werden an ihren Auftrag erinnert, die Erwachsenenbildung nachhaltig zu stärken. Meine Damen und Herren, damit kämen wir auch einem der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen ein bedeutendes Stück näher. Dort heißt es in Ziel 4, dass unter anderem die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle zu fördern sind. Unser Ziel war ein offener und konstruktiver Prozess im Ausschuss, inklusive einer Anhörung von Expertinnen und Experten. Wir wollten die Tür für eine breite Debatte zur Stärkung der Erwachsenenbildung öffnen. Rot-Grün hat diese Tür zugeschlagen und einer Anhörung nicht zugestimmt. Wir als CDU haben die Träger der Erwachsenenbildung anschließend zu einer eigenen Anhörung eingeladen und daraus viele konstruktive Hinweise und Anregungen für die Erwachsenenbildungspolitik mitgenommen. Ich bin sicher, es hätte dem Wissenschaftsausschuss gut zu Gesicht gestanden, den Praktikerinnen und Praktikern im Ausschuss eine Stimme zu geben. Meine Damen und Herren, die Erwachsenenbildung ist als vierte Säule der Bildungslandschaft bereits in unterschiedlichen Ausprägungen in den Landesverfassungen von Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland verankert worden. Diese Liste zeigt sehr deutlich, dass die Forderung nach einer Verankerung der Erwachsenenbildung in der Verfassung keine parteipolitische ist, sondern über viele politische Lager hinweg Unterstützung findet - und zwar dort, wo Verantwortung übernommen wird. Deshalb ist meine Bitte Sie werden unseren Gesetzentwurf wahrscheinlich wie im Ausschuss ablehnen: Erklären Sie mir bitte, warum die wichtige vierte Säule aus Ihrer Sicht keine explizite Aufnahme in der Verfassung finden sollte. Die anderen Länder haben dies teilweise seit Jahrzehnten vorgemacht. Meine Damen und Herren, es wäre im Gegenteil ein wichtiges Zeichen der Anerkennung der wichtigen Arbeit, die die Erwachsenenbildung in Niedersachsen leistet. In der persönlichen Aus- und Fortbildung, im Berufsbildungsbereich und in der Selbstfindung arbeiten die Volkshochschulen, die Heimvolkshochschulen und auch die Landeseinrichtungen innovativ, nachfrageorientiert und das ist ganz besonders wichtig flächendeckend im ganzen Land für die Menschen in Niedersachsen. Wir wollen diese Einrichtungen landesseitig auf diesem Weg noch stärker unterstützen. Mit einem Innovationsfonds, wie er übrigens in Nordrhein-Westfalen bereits erfolgreich angelaufen ist, wollen wir spannende neue Konzepte fördern. Denn wir sind sicher: Von den Best-Practice-Beispielen, die dadurch in der Erwachsenenbildung entstehen können, profitiert am Ende unsere gesamte Schul- und Bildungslandschaft, profitieren vielleicht auch unsere Behörden und ganz sicher die Gesellschaft. Meine Damen und Herren, Sie werden vermutlich gleich in Ihren Reden entgegnen, dass Sie mit dem Haushalt 2025 zusätzliche Haushaltsmittel für die Erwachsenenbildung bereitgestellt haben. Das verdient durchaus Anerkennung; das ist ein wichtiger Schritt, für den wir alle viele Jahre gekämpft haben. Gleichzeitig da sind sich die Fachpolitiker sicherlich einig werden wir weiter daran arbeiten müssen, alle in diesem Haus davon zu überzeugen, dass die Kostenspirale dennoch starke Auswirkungen auf das Angebot der Erwachsenenbildung hat und wir hier weiter kämpfen müssen. Denn die Nachrichten, die uns aus den Einrichtungen in Niedersachsen insbesondere aus den Heimvolkshochschulen erreichen, sind wirklich besorgniserregend; wir müssen sie ernst nehmen. Wenn nämlich aus Kostengründen eigentlich funktionierende Weiterbildungsmodule gestrichen werden müssen, dann gehen Bildungschancen in Niedersachsen verloren, und das dürfen wir als Landtag nicht einfach so hinnehmen. Meine Damen und Herren, wir als Landtag könnten heute den ersten Schritt tun und diesen Gesetzentwurf annehmen: ein Verfassungsrang für die Erwachsenenbildung und ein Innovationsfonds für die Einrichtungen. Außerdem wollen wir die Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren weiter stärken und fördern. Damit würden wir alle das wichtige Zeichen in die Fläche senden: Lebenslanges Lernen ist mehr als eine Phrase und eine Parole; lebenslanges Lernen ist mehr als ein Versprechen. Wir müssen es aktiv fördern. Das ist unsere Aufgabe hier im Landtag. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Reinken. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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