Gerald Heere
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Herr Heere, bitte! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur zwei kurze Hinweise: Herr Lilienthal, Sie verweisen auf das Recht, das in der letzten Legislaturperiode geschaffen wurde. Die Erwartung ist, dass es sehr wenige Fälle sind. Wir haben das damals auch in der Ausschussberatung und im Plenum gehabt, und das wirkt ja fort. Wir nutzen dieses Instrument jetzt fortgesetzt, solange wir keine neuen Erkenntnisse haben, und gehen davon aus, dass es rechtssicher ist, eben weil es sehr wenige Einzelfälle sind. Herr Thiele, zu der Fragestellung, die Sie angesprochen haben: Wenn Sie das problematisieren, problematisieren Sie nicht, dass künftig 100 % behalten werden dürfen, sondern Sie problematisieren ausschließlich die Unterschiede im Pensions- und Rentenniveau. Hier geht es um maximal 71,25 % bei den Beamten und Beamten und um 48 % als durchschnittliches Rentenniveau. - 42 %. Entschuldigung, das habe ich nicht im Kopf gehabt. Das ist die Problemanalyse. Insofern können wir uns gerne über Sozialversicherung und Versorgung unterhalten. Das ist jetzt kein Hauptthema, gerade bei der Sozialversicherung ist es bundesweite Debattenlage. Aber uns geht darum, die Arbeitskraft zu erhalten. Und ja: Extremfälle, wie Sie sie benannt haben, können daraus folgen. Aber wenn die Person weg ist, dann wird es für das Land umso teurer. Denn wenn wir eine neue Kraft einstellen, ist das teurer, als die alte Kraft weiterzubeschäftigen. Insofern ist es der richtige Weg. Vielen Dank.
