Gerald Heere
Fachkräfteoffensive für die Landesverwaltung oder Beförderung im Büro des Ministerpräsidenten "außer der Reihe"?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hermann! Die demografische Entwicklung führt auch in der Landesverwaltung zu großen Herausforderungen. Bereits jetzt können zahlreiche Stellen aufgrund des Fachkräftemangels nicht besetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Altersabgänge beim Stammpersonal in fünf Jahren bei 11 % ‑ das sind 23 185 Personen ‑ liegen werden und in zehn Jahren bei 24 %; das sind in absoluten Zahlen 50 770 Personen. Der öffentliche Dienst muss sich aufgrund der Bindung an Besoldungs- und Tarifrecht dabei besonders intensiv damit beschäftigen, wie er die Arbeit und die Arbeitsbedingungen als Arbeitgeber attraktiv gestalten kann. Die Konkurrenz um die Arbeitskräfte ist groß, und private Arbeitgeber haben häufig mehr Gestaltungsmöglichkeiten, potenzielle Beschäftigte für sich gewinnen. Mit dieser Situation hat sich die Landesregierung in ihrer Klausur Anfang Juli 2023 auseinandergesetzt. Es wurde vereinbart, alle Möglichkeiten zu prüfen, um Arbeitskräfte für die Landesverwaltung zu gewinnen. Dies ist absolut erforderlich, um die zahlreichen Dienstleistungen für die Menschen in Niedersachsen sicherstellen zu können. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, wie neben den klassischen Wegen wie der Verwaltungsausbildung Menschen als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für die Landesverwaltung gewonnen werden können. Dabei müssen die bisher angewandten und gestaltbaren Regelungen auf unnötige Zugangshemmnisse überprüft werden. Als Beispiel hatte der Chef der Staatskanzlei dem Finanzministerium den vorliegend angesprochenen Fall genannt, bei dem die Stelleninhaberin bei bisheriger Genehmigungspraxis mindestens acht Jahre auf eine leistungs- und anforderungsgerechte Vergütung hätte warten müssen. Die mit der Anfrage angesprochene Verfahrensregelung ist nicht über tarifrechtliche Regelungen normiert, sondern innerhalb des rechtlichen Rahmens durch Verwaltungspraxis ‑ und somit durch das zuständige Finanzministerium, also mein Haus ‑ gestaltbar. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Verfahren zur Erstellung des dahinterliegenden Konzepts stellt sich wie folgt dar: Mit E‑Mail vom 26. Juli 2023 informierte die Staatssekretärin im Finanzministerium die Fachabteilung des Finanzministeriums über das in Zusammenhang mit den oben dargestellten Überlegungen zur Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeber formulierte Ziel der Entwicklung neuer Regelungen unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine demografiefeste Landesverwaltung. Dabei sollte insbesondere die Konkurrenzsituation zu privaten und kommunalen Arbeitgebern berücksichtigt werden. Der bisherige Vergleich mit beamtenrechtlich erforderlichen Erfahrungszeiten ‑ die sogenannte fiktive Nachzeichnung des Werdegangs ‑ werde dabei für die Gewinnung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern nicht als konkurrenzfähig angesehen, da dieses Vorgehen bei anderen Arbeitgebern nicht üblich sei und das Land als Arbeitgeber damit unattraktiv erscheine. Daraufhin hat das zuständige Fachreferat im MF zwischen dem 31. Juli und dem 7. August 2023 in anderen Bundesländern sowie in den vom Bund veröffentlichten Regelungen für außertarifliche Beschäftigungen recherchiert, insbesondere im Hinblick auf die Frage der Üblichkeit einer Prüfung der beamtenrechtlich notwendigen Erfahrungszeiten auch für Tarifbeschäftigte im AT-Bereich. Diese Recherche hat ergeben, dass bei diesen Gebietskörperschaften keine den bisherigen niedersächsischen Regelungen entsprechende strenge Prüfung erfolgt und dass insbesondere eine Prüfung der beamtenrechtlich erforderlichen Erfahrungszeiten für Tarifbeschäftigte im AT-Bereich grundsätzlich nicht von Relevanz ist. Die Staatssekretärin im MF wurde mit E‑Mail des Fachreferates vom 28. August 2023 über Eckpunkte eines neuen, auf der Grundlage der Erkenntnisse der Umfrage in den anderen Ländern entwickelten Konzepts informiert. Darin wurde ihr mitgeteilt, dass der Wegfall einer Prüfung beamtenrechtlicher Erfahrungszeiten und der Entfall der Notwendigkeit der Zustimmung des Finanzministeriums im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen aus fachlicher Sicht denkbar sei. Der ausgearbeitete Konzeptentwurf wurde Frau Staatssekretärin am 20. September 2023 vorgelegt. Diese hat den Entwurf am 21. September 2023 zum Zwecke der Abstimmung an die Staatkanzlei weitergegeben. Mit E‑Mail vom 10. Oktober 2023 übersandte die Staatskanzlei inhaltliche Anmerkungen und Änderungswünsche, welche von der Staatssekretärin im MF mit E‑Mail vom 2. November 2023 beantwortet werden konnten. Der Minister im MF, also ich, stimmte dem Konzeptentwurf am 20. November 2023 zu. Zu Frage 2: Die Fachebene des Finanzministeriums wurde am 22. November 2023 darüber informiert, dass der Minister dem neuen Konzept zugestimmt hat, und darauf hingewiesen, dass eine Versendung des Konzepts an alle obersten Landesbehörden schnellstmöglich erfolgen solle. Zuvor sollte allerdings noch auf Wunsch der Staatskanzlei ein Hinweis zu Befristungen bei außertariflichen Beschäftigungsverhältnissen aufgenommen werden. Diese Ergänzung hat die Regelung an sich nicht verändert, sondern sie hat lediglich erläuternden Charakter im Hinblick auf den der neuen Regelung beigefügten Mustervertrag. Die Staatssekretärin im MF bat die Fachebene am 30. November 2023 nach einem Telefonat mit der Staatskanzlei, in dem die gewünschte erläuternde Ergänzung abschließend besprochen wurde, um Versendung des Konzepts, das dann an alle Ressorts am 1. Dezember 2023 versandt worden ist. Zu Frage 3: Der Frage liegt offenbar die Annahme zugrunde, dass das Kabinett und im Vorlauf die Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vor einer Entscheidung über die jeweils vorliegenden unterschiedlichen Personalvorschläge der Ressorts selbst unmittelbar alle beamten- und sonstigen beschäftigungsrechtlichen Fragestellungen prüft. Dies übernimmt allerdings seit Jahrzehnten das Personalreferat der Staatskanzlei. Auf das Personalverzeichnis des Kabinetts gelangen auf diesem Wege nur entscheidungsreife Personalien. Sie werden dann in den Sitzungen als solche behandelt. Zur Entscheidungsreife gehörte vorliegend neben dem Bestehen der Probezeit und dem Vorliegen der erforderlichen Abschlüsse jedoch kein wie auch immer konstitutiver Akt, etwa durch Bekanntgabe der geänderten Praxis an alle Ressorts. Der Staatskanzlei als konkret betroffenem Ressort lag ja der Vorschlag des Finanzministeriums vom 21. September 2023 vor. Diesen Vorschlag hatte die Staatskanzlei am 10. Oktober 2023 per E‑Mail im Hinblick auf die hier relevanten Fragen eines Verzichts auf das Genehmigungserfordernis für B 2 AT sowie eines Verzichts auf die Nachzeichnung eines fiktiven Werdegangs einer Beamtin auch bereits anerkannt. Der konkrete Fall war der erste Anwendungsfall der neuen Praxis des Finanzministeriums. Im Umfeld der konkreten Entscheidung bestand Einigkeit zwischen der Staatssekretärin im MF und dem Chef der Staatskanzlei, dass aus Gründen einer künftigen Gleichbehandlung aller betroffenen Beschäftigten nunmehr rasch eine Information an alles Ressorts erfolgen sollte. Dies ist dann, wie ich eben ausgeführt habe, am 1. Dezember geschehen. So weit die Ausführungen von mir. Herzlichen Dank.
