Claudia Schüßler
Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten
Sie hat sich für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Claudia Schüßler (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir unter Tagesordnungspunkt 25 einen guten Antrag zu behandeln, den ich hier heute vorstellen darf. Darüber freue ich mich auch. Denn mit der vorliegenden Drucksache möchten wir erneut auf die Rechte und Belange der Kleinsten in unserer Gesellschaft aufmerksam machen. Es geht um die Rechte von Kindern, und es geht um eine besondere Situation. Es geht um Zeugenaussagen. Wir, SPD und Grüne, möchten mit unserem gemeinsamen Antrag eine Bundesratsinitiative anstoßen, um an einer ganz bestimmten Stelle in einem Prozess, in der Hauptverhandlung, den Kindern ihre Aussage zu erleichtern. Was wir konkret ändern wollen, werde ich später erklären. Wichtig ist mir zunächst einmal, die Situation zu erklären, in der wir uns befinden. Ich weiß nicht, wie viele von Ihnen schon einmal Zeuge oder Zeugin in einem Prozess vor Gericht waren. Ich selbst war nie Zeugin. Aus meiner beruflichen Praxis weiß ich aber, wie aufgeregt Menschen in einer solchen Situation sind. Ich war Arbeitsrechtlerin. In solchen Verfahren ist es nicht so wie in einem Strafprozess. Oft geht es um viel banalere Dinge. Trotzdem sind die Leute nervös und wissen oft nicht, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Ich finde, das ist auch richtig so; denn in einem Gerichtssaal herrscht eine besondere Atmosphäre. Die Zeugen werden vor ihrer Zeugenaussage darauf aufmerksam gemacht, dass ihr Verhalten eventuell strafrechtlich relevant ist. Als jemand, der dort nicht ständig zu Gast ist, geht man dort voller Anspannung hinein. Das ist für alle Menschen eine relativ schwierige Situation in einem Strafprozess. Dort sitzt der Angeklagte, und der Zeuge soll in unmittelbarer physischer Nähe zu dem vermeintlichen Täter eine Aussage machen. Vielen Erwachsenen fällt das sehr schwer. Kindern ist es nahezu unmöglich, eine solche Situation auszuhalten. Die Stresssituation, die die Betroffenen dort haben, wollen wir mit diesem Antrag zumindest für Kinder viel einfacher machen. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Vielleicht weiß das nicht jeder hier. Warum ist das überhaupt so? Warum wird es so gemacht, dass in einem Strafprozess der Zeuge im Hauptprozess aussagen muss? Warum kann man das nicht schriftlich machen? - Dabei geht es um Rechte der Angeklagten. Es geht darum, dass einem Menschen ein fairer Prozess gemacht wird. Auch das ist wichtig. Dem steht der Zeugenschutz gegenüber, den wir in den vergangenen Jahren immer wieder neu angeguckt haben. Es geht darum, die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen. Für den Fall, dass Kinder zusätzlich dazu, dass sie Zeugen sind, auch noch Opfer einer Straftat geworden sind, muss ich nicht erläutern, wie die Situation ist. Kinder brauchen an dieser Stelle unsere Unterstützung - nicht nur an dieser Stelle. Sie brauchen unseren Schutz - und im Zusammenhang mit Straftaten erst recht, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) In der vergangenen Legislaturperiode, in der ich dem Landtag schon angehört habe, haben wir aus diesem Grund, weil Kinder, gerade als Opfer einer Straftat, besonderen Schutz brauchen, die Enquetekommission Kinderschutz eingesetzt, die sich ganz vielen Fragen in diesem Bereich gewidmet hat, wobei es darum ging, was man noch verändern kann, damit Kinder in unserer Gesellschaft nicht Opfer von Straftaten werden, und wie, wenn sie es denn geworden sind, ihre Situation verändert und verbessert werden kann. Ich weiß es noch sehr genau: Die Kommission ist spät, im Oktober 2020, eingesetzt worden und hat sich auch erst im Dezember 2020 konstituiert. Es war damals schon absehbar, dass die Kommission ihre Arbeit nicht so schnell würde beenden können, dass wir daraus noch Arbeitsaufträge mitnehmen könnten, was ja eigentlich eine gute Grundlage ist. Aber ich bin wirklich sehr dankbar dafür, dass wir diese Enquetekommission hatten und dass es uns gelungen ist, unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten und nach Befragung sehr unterschiedlicher Institutionen und Verantwortlicher einen Abschlussbericht zu formulieren, an dem wir unsere Arbeit in dieser Legislaturperiode orientieren können. So hat die Kommission festgestellt, dass ganz grundsätzlich bei der Befragung von Kindern als Zeuge eine gute Atmosphäre unabdingbar ist. Das ist natürlich schwierig in einem ordnungsgemäß zu führenden Prozess. In der Strafprozessordnung gibt es aber schon Instrumente, nämlich das wird jetzt ein bisschen technisch, aber es geht wirklich um die Details die §§ 247 und 247 a. Nach § 247 besteht die Möglichkeit, den Angeklagten während der Vernehmung eines Zeugen aus dem Raum zu entfernen. Er muss also dann gehen. Das soll nach dem Wortlaut des Gesetzes bei Zeugen unter 18 Jahren also minderjährigen Zeugen möglich sein, „wenn bei der Vernehmung … in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist“. Das hört sich gut an, aber in der Praxis das werden alle wissen, die sich mit Strafprozessrecht auseinandersetzen mussten ist das gar nicht so leicht. Der „erhebliche Nachteil“ muss erst einmal gefunden werden. Ihm wird hinterher erzählt, was der Zeuge berichtet hat. Der Angeklagte hat auch Rechte. Am Ende kann es dazu kommen, dass der Prozess revisionsfähig wird. Dann kommt es zu überlangen Verfahrensdauern und anderen Dingen, die für Kinder in einem Prozess nicht gut sind. § 247 ist also nicht das richtige Instrument. In § 247 a geht es um die audiovisuelle Vernehmung von Zeugen: Der Zeuge wird in einem anderen Raum vernommen. - Das erleichtert Kindern die Situation natürlich sehr; das kann sich jeder vorstellen. Allerdings muss es für eine solche Vernehmung nicht nur einen erheblichen Grund geben der Paragraf unterscheidet in seiner jetzigen Form nicht zwischen Erwachsenen und Kindern, sondern es muss „die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen“ geben. An dieser Stelle wollen wir ansetzen. Die audiovisuelle Vernehmung soll erleichtert werden. Es soll ausreichen, wenn ein erheblicher Nachteil zu befürchten ist. Diese Bedingung ist viel leichter zu erfüllen. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass in Zukunft nahezu alle Kinder audiovisuell vernommen werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das mag sich nicht so dramatisch anhören. Das ist nur ein kleiner Baustein. Aber ich finde, es ist ganz wichtiger Baustein. Er wird dazu führen, dass wirklich viele Kinder bei Vernehmungen nicht mehr im selben Raum wie der Täter sitzen müssen und das Gericht große Rechtssicherheit hat. Deshalb wollen wir das auf den Weg bringen. Deshalb möchten wir das auf Bundesebene anstoßen. Wir hoffen, dass wir da auf offene Ohren stoßen. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass Ihnen allen die Rechte von Kindern wichtig sind, und ich glaube, dass wir mit diesem Vorhaben viel weiter kommen, wenn möglichst viele Fraktionen dieses Hauses unserem Antrag zustimmen, sodass wir mit breiter Brust in Berlin auftreten können, um diesem Antrag Nachdruck zu verleihen. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
