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Claudia Schüßler

SPD 28.05.2026 1:18 min Tagungsabschnitte 19/34

Krankenhausversorgung in Niedersachsen sichern - Spielräume der Krankenhausreform nutzen und Krisenfestigkeit stärken

Ende 2027 zugewiesen haben und nicht schon bis Ende 2026 von Ausnahmeregelungen Gebrauch machen? Wir sind in der Findung der Leistungsgruppen sehr weit und waren auch immer ganz weit vorne. Das wissen Sie auch. Das Land NRW hat hier ohnehin einen Vorteil, weil dort mit diesem System schon vorher gearbeitet wurde. Jetzt ist es aber so, dass die Leistungsgruppen gekürzt worden sind. Die Anzahl ist also nicht gleichgeblieben. Die Krankenhäuser haben sich auf bestimmte Leistungsgruppen beworben und können sich jetzt noch einmal neu auf diese Leistungsgruppen bewerben. Dass Krankenhäuser das tun können, ist auch eine Chance für sie. Es muss immer eine Bewertung durch den Medizinischen Dienst erfolgen, und dann kann man sie zuordnen. Diese Leistungsgruppen werden gesondert per Bescheid beschieden. Dann weiß jedes Krankenhaus, welche Leistungsgruppe ihm zugewiesen wurde. Ich halte es für fahrlässig, das vorschnell zu tun, wenn diese Bescheide hinterher angegriffen werde können. Sie alle sind rechtlich überprüfbar; das haben wir genauso gesagt bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass man an dieser Stelle sorgsam arbeitet. Das kann auch eine Chance bieten, weil das Ministerium dann gemeinsam mit den Kliniken einen guten Weg suchen kann. Zur Wohnortnähe habe ich schon etwas gesagt.

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