Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Wir leben in einer Zeit, in der sich viele Menschen mittlerweile leider fragen: Kann und möchte ich mich politisch engagieren? Passt ein politisches Ehrenamt oder gar ein Hauptamt in mein Leben? Oder aber ist das Risiko für mich und vielleicht sogar für meine Familie zu groß, für dieses unentbehrliche gesellschaftliche Engagement am Ende zur Zielscheibe in einer teils politisch verrohten Welt zu werden? Die Übergriffe nicht nur auf Amts- und MandatsträgerInnen, sondern auch auf ehrenamtlich politisch Engagierte haben bekanntlich gerade im vergangenen Jahr massiv zugenommen: Hass, Hetze und die Verbreitung von Fake News gehören heutzutage zum traurigen Alltag fast einer jeden politisch engagierten Person in diesem Land. Der frühere selbstverständliche Respekt ist einer Art Entmenschlichung gewichen. Die Wurzeln ich glaube, das wissen wir alle hier nur zu gut, liebe KollegInnen - liegen insbesondere in den sozialen Medien. Warum sollte man sich also freiwillig diesem verrohten Klima aussetzen? Die Antwort ist klar: Weil es zum Glück noch viele Menschen in unserem Land gibt, für die das Glas halbvoll und eben nicht halbleer ist, Menschen die an das gute und positive Wirken von Politik glauben, die Mut geben wollen, anstatt Angst zu machen, und die fest davon überzeugt sind, dass dieses Engagement für die BürgerInnen vor Ort in unseren Kommunen und damit für unsere gesamte Gesellschaft schlichtweg Ehrensache ist, liebe KollegInnen. Schließlich entscheiden ehrenamtliche Ratsmitglieder beispielsweise darüber, wo die nächste Kita gebaut oder welcher Radweg saniert wird. Dieses Engagement ist unbezahlt, aber eben auch unbezahlbar; denn Demokratie beginnt vor Ort. In knapp zwei Jahren, liebe KollegInnen, voraussichtlich im September 2026, stehen bei uns wieder Kommunalwahlen an. Deshalb ist es wichtig und richtig, sich jetzt ausführlich mit den Bedingungen im kommunalen Ehren- und Hauptamt auseinanderzusetzen und beides aktiv zu stärken, damit sich möglichst viele Menschen dafür entscheiden, Verantwortung in unseren Kommunen zu übernehmen. Daher danke ich an dieser Stelle der Landesregierung ausdrücklich für den vorliegenden Gesetzentwurf, der einen ersten Schritt zur Modernisierung unseres Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes darstellt. Konkret werden hier drei klare Ziele verfolgt: Sowohl die Innenministerin als auch mein Kollege Jan-Philipp Beck sind schon ausführlich auf die kommunalen Konzernkredite und die kommunale Zusammenarbeit bei der Vollstreckung eingegangen. Deshalb möchte ich mich auf einen Punkt fokussieren: Die Verlängerung der Amtszeiten von HauptverwaltungsbeamtInnen, also unserer hauptamtlich tätigen BürgermeisterInnen und LandrätInnen. Wir Grüne setzen darauf, dass sich dank längerer Amtszeiten wieder mehr Menschen dazu entschließen, ein politisches Hauptamt zu übernehmen und so Verantwortung zu tragen. Gerade in Zeiten, in denen die Demokratie und Personen in herausgehobenen politischen Ämtern unter großem Druck stehen sowie permanenten Anfeindungen ausgesetzt sind, braucht es mehr Anreize, aber vor allem auch Sicherheit. Denn wir benötigen mehr Qualifizierte und Politikbegeisterte, die in ihrer Gemeinde, Stadt oder im Landkreis etwas gestalten und bewegen wollen. Längere Amtszeiten für HauptverwaltungsbeamtInnen bieten daher größere Planungssicherheit, nicht nur für das eigene Leben. In vielen Kommunen und Landkreise gibt es wichtige Projekte, die nur langfristig umzusetzen sind und deswegen mehr Kontinuität an der Verwaltungsspitze verlangen. Deswegen begrüßen wir es, wenn BürgermeisterInnen und LandrätInnen bald wieder für acht, anstatt für fünf Jahre gewählt werden. Wie gesagt: Klar ist, dass die Amtszeitanhebung nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Attraktivitätssteigerung in kommunalen Mandaten sein kann. Im zweiten Schritt wollen wir des Weiteren das kommunale Ehrenamt stärken und unser NKomVG modernisieren, um unsere kommunale Ebene zukunftsfest aufzustellen. Ein besonderes Augenmerk wollen wir dabei auf die Steigerung des Frauenanteils in der kommunalen Ebene und die Verbesserung von Partizipationsmöglichkeiten legen. Ich freue mich daher auf die weitere Beratung im Innenausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
