Birgit Butter
Schutz von Frauen und Mädchen hat oberste Priorität - mehr Sicherheit im öffentlichen Raum schaffen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die meisten Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen sind nicht die in diesem Antrag umschriebenen Taten, sondern die meisten Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen finden im Nahbereich statt, in der Familie, in Beziehungen, in Arbeitsverhältnissen. Bei diesem Antrag macht es sich die AfD als Antragstellerin wieder einmal zu einfach. Der Täter ist für sie schnell und pauschal gefunden: der allzu gern kriminalisierte und politisch instrumentalisierte böse, dunkle Mann von der Straße. Diesen gibt es unbenommen, und davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Aber die Mehrheit der Gewalt gegen Frauen geht in Deutschland vom eigenen Partner aus und nicht von Menschen ohne deutschen Pass. Gewalt gegen Frauen hängt dabei nicht von Herkunft, Bildung oder Einkommen ab. Dass sich Frauen nachts unwohl fühlen, wenn sie mit der U-Bahn fahren, oder ein komisches Gefühl haben, wenn sie allein nachts an bestimmten Orten unterwegs sind, ist nicht zu bestreiten. Auch ich wechsle die Straßenseite, wenn mir allein im Dunkeln jemand begegnet, aber nicht erst, wenn ich die Nationalität des Entgegenkommenden erkannt habe. Auch ich gehe einen Schritt schneller, wenn ich durch dunkle Bahnunterführungen gehe, aber nicht erst, wenn ich die Nationalität des mir Folgenden erkannt habe. Das ist mein subjektives Sicherheitsempfinden. Vielen Frauen und Mädchen geht es ebenso. Auf Subjektivität und Gefühle lassen sich aber keine Maßnahmen stützen. Die Wurzeln von kriminalitätsbezogenen Unsicherheitsgefühlen sind meist nicht in der objektiven Sicherheitslage begründet. Also müssen wir das subjektive Sicherheitsempfinden steigern und stärken. Dieser Entschließungsantrag tut dies gerade nicht. Die immer wieder in Ihren Anträgen zutage tretende Feindbildpflege machen wir nicht mit. Sie wird diesen Themen nicht gerecht. Nicht nur aus der Sicht einer Frau ist dieses Thema viel zu ernst, um es pauschal und populistisch zu sehen, so wie in diesem Entschließungsantrag. Meine Damen und Herren, ich werde mich im Folgenden sachlich mit diesem Antrag auseinandersetzen. Sie schlagen unterschiedlichste Maßnahmen vor, um Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum besser zu schützen. Die Einschätzung, die ich bereits in meiner Rede bei der Einbringung Ihres Entschließungsantrages geäußert hatte, war zutreffend. Einige Maßnahmen sind wenig sinnvoll, andere gibt es schon, wieder andere Maßnahmen sind nicht praktikabel, aber alle klingen gut am Stammtisch. So führt das LKA Niedersachsen bereits im zweijährigen Abstand eine eigene Dunkelfeldstudie für Niedersachsen durch, die ebenfalls das Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum auch geschlechtsbezogen erfasst. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind bereits jetzt Gewalttaten gegenüber Frauen und Mädchen über die Opfermerkmale Geschlecht und Alter und die PKS-Deliktschlüssel auswertbar, ebenso nach Aufenthaltsanlass und Opferspezifik, so also auch im Hinblick auf Lehrkräfte oder auf die Feuerwehr. Über das PKS-Merkmal „Tatörtlichkeit“ sind Auswertungen zu Bahnhöfen oder den sonstigen öffentlichen Raum schon möglich. Ihr Vorschlag, dass K.-o.-Tropfen künftig so produziert werden, dass deren chemische Vorprodukte mit Bitterstoffen versetzt werden, damit das Opfer diese am Geschmack erkennt, klingt einfach ‑ mal wieder! ‑, ist aber nicht praktikabel. Laut eines Jahresberichts des International Narcotics Control Board nutzen Kriminelle überwiegend die in Ihrem Antrag genannten Stoffe GHB und GBL. Zu den Hauptbezugsquellen zählen Händler im Internet und illegale Hersteller. Diese in K.-o.-Tropfen eingesetzten Stoffe sind als chemische Vorprodukte einfach verfügbar. Denn es sind Industriechemikalien, die als Lösungsmittel eingesetzt werden. Eine Verfärbung oder der Zusatz von Bitterstoffen verändern die Eigenschaft als Lösungsmittel und sind daher ebenfalls nicht praktikabel. Meine Damen und Herren, in schöner Regelmäßigkeit ruft die Antragstellerin nach einer Verschärfung des Strafrechts, dieses Mal nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts, und zwar dahin gehend, dass bei begangener Vergewaltigung eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen wird. Wir haben hier in Deutschland ein tat- und schuldangemessenes Strafrecht. Bei Sexualdelikten ist dieses zuletzt im Jahr 2016 verschärft worden. Danach liegt auch eine Vergewaltigung vor, wenn die Handlung nicht mit Gewalt und Nötigung einhergeht - Stichwort „Nein heißt nein“. Der Strafrahmen, den unser Strafgesetzbuch hier vorsieht, beträgt im Regelfall 2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Und, meine Damen und Herren, es gibt nur einen Fall, in welchem ein Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen kann, nämlich dann, wenn es lediglich eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt hat. Dann aber hat das Gericht diese Strafe nach Abwägung aller Umstände auch tat- und schuldangemessen verhängt. Bei jeder höheren Strafe ist eine Strafaussetzung zur Bewährung von vornherein von unseren Gesetzen ausgeschlossen. Also geht Ihre Forderung auch hier am Problem vorbei. Zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit im ÖPNV leisten die Videoüberwachung und ‑aufzeichnung einen wertvollen Beitrag bei Gewaltdelikten, sowohl präventiv als auch repressiv. Ein Mehr an Videoüberwachung kann mehr Straftaten verhindern, kann mehr Straftaten aufklären und das Sicherheitsempfinden steigern, gerade auch an neuralgischen Punkten wie zum Beispiel Bahnunterführungen. Hier muss das Sicherheitsinteresse wichtiger sein als der Datenschutz. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist aber nicht, wie in Ihrem Antrag ausgeführt, Aufgabe von privaten Sicherheitsdiensten, sondern ureigenste Aufgabe unserer Polizei. Wir brauchen eine starke und handlungsfähige Polizei und Justiz, die wir entsprechend finanzieren müssen, damit sie sich um ihre Kernaufgaben kümmern können. Da liegt noch einiges im Argen, liebe Landesregierung. Ich war erschrocken, als ich kürzlich eine Nachtschicht mit den Polizeikolleginnen und ‑kollegen der PI Stade verbrachte. Warum müssen Daten von Verkehrsunfallbeteiligten noch mit Block und Bleistift aufgenommen werden? Warum gibt es bei der Polizei zum Beispiel noch kein „Voice to text“? Zeugenaussagen müssen immer noch handschriftlich aufgenommen und händisch in den PC getippt werden. Die Polizei muss hier von Schreib- und Dokumentationsarbeit entlastet werden, damit sie ihren eigentlichen, ihren Kernaufgaben nachgehen kann. Technisch ist das schon lange möglich. Also einfach machen! Meine Damen und Herren, besser ein erhellender Blick ins Gesetz, als blind Strafverschärfungen fordern! Besser unsere Polizei ihre Arbeit machen lassen, als sie mit Dokumentationspflichten zu überborden! Besser sachliche Argumente als unsachliche Stammtischparolen! Der vorliegende Entschließungsantrag spielt mit Ängsten, arbeitet mit Pauschalisierungen und fordert Maßnahmen, die es schon gibt oder die nicht praktikabel sind. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab. Danke.
