Christoph Plett
Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes stärken - Verfassungsschutzgesetz grundlegend reformieren
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Zinke, Ihr Redebeitrag hat uns gezeigt: Wir liegen völlig richtig mit diesem Entschließungsantrag, wir machen alles richtig. Es stellt sich nur die Frage: Wenn Sie alles das, was wir vortragen, für richtig halten, warum liegt dann noch kein Gesetzentwurf vor? Diese Antwort geben Sie uns seit Wochen und Monaten nicht. Ich finde, dass Sie in der Pflicht sind, diese Fragen, die wir aufgeworfen haben, so schnell in Ihrer Koalition wie möglich auf einen Nenner zu bringen. Nach unseren Informationen - glauben Sie mir, wir können nicht in die Zukunft gucken, aber wir beurteilen die Realität - ist bei Ihnen in der Koalition von Rot und Grün der eine der Bremser. Und wer der Bremser ist, können Sie unter sich ausmachen. Auf jeden Fall wissen wir: Bis heute liegt kein Gesetzentwurf vor. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem, was Sie eben gerade zur TKÜ gesagt haben: Herr Zinke, ich schätze Sie ja. Sie haben eine flinke Zunge, sie sind gut in der Analyse. Aber Zuhören müssen Sie noch lernen. Ich habe gesagt, dass wir eine Rechtsgrundlage im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz benötigen, und Sie verweisen darauf, dass es diese Möglichkeit schon über das Ausführungsgesetz zum Niedersächsischen G-10-Gesetz gibt. Genau, das habe ich ja gesagt: Wir brauchen eine eigene Ermächtigungsgrundlage im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz. Das war meine Aussage, mehr habe ich nicht gesagt. Uns ist natürlich klar, dass es schon andere Möglichkeiten gibt. Vielen Dank.
