Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! „Rettungswagen sollen in Niedersachsen weiter ohne Sanitäter fahren können.“ So titelte letzte Woche die dpa. Diese Überschrift zeigt aber deutlich die Unsicherheit bei denen, die wir hier im Landtag als Abgeordnete vertreten, nämlich den Menschen im Flächenland Niedersachsen. Um Klarheit zu schaffen, wird mit diesem Gesetzentwurf lediglich erst einmal eine Ziffer geändert. Auf die anderen Änderungen, die wir an diesem Gesetz noch im Verfahren haben, ist mein Kollege Herr Watermann eben schon eingegangen. Aus einer drei machen wir eine sechs, sodass bis Ende des Jahres 2023 die befristete Regelung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes nun bis Ende 2026 verlängert wird. Aber warum das Ganze? - Die CDU-Fraktion wollte mit ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf unbefristet ‑ also dauerhaft ‑ ermöglichen, dass Rettungswagen statt mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter lediglich mit einer Rettungsassistentin oder einem Rettungsassistenten besetzt werden können. Damit sollte die aktuelle bis Ende dieses Jahres geltende Befristung dieser Möglichkeit aufgehoben werden. Wir haben uns jetzt mit der CDU darauf verständigt, die Frist noch einmal bis Ende 2026 zu verlängern, weil wir auf die Besetzung mit Notfallsanitäter*innen aufgrund ihrer höheren Qualifizierung eben nicht dauerhaft verzichten wollen. Denn Notfallsanitäter*innen haben den Vorzug, dass sie aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung seit 2021 auch schon vor Eintreffen eines Notarztes oder einer Notärztin am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patient*innen vornehmen dürfen, wenn für diese Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen. Auf sie endgültig und gänzlich im Rettungsdienst zu verzichten, so wie das ursprünglich der Vorschlag der CDU war, halten wir nicht nur in Zeiten von Fachkräftemangel für das absolut falsche Signal, liebe Kolleg*innen. Schließlich haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam dafür gesorgt, dass unsere Notfallsanitäter*innen gut ausgebildet und rechtlich in ihrem Beruf abgesichert sind, um Menschen in Rettungseinsätzen aktiv helfen zu dürfen. Diese Fristverlängerung soll nun endgültig die letzte sein, schließlich wurde sie mehrfach und wiederholt verlängert. Wir hoffen, dass wir nun genügend Zeit einräumen, um Interessierten diese immens wichtige Ausbildung zu ermöglich. Vielen Dank.
