Colette Thiemann
Digitale Transformation gestalten - Niedersachsens Wirtschaft und Arbeitnehmer*innen in Zeiten des Wandels unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung ist unzweifelhaft eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Sie erfolgreich zu meistern, wird eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Wirtschaft und somit eine starke Gesellschaft sein. Es ist Aufgabe der Legislative, den bestmöglichen Rahmen hierfür zu schaffen. Nun wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, also die digitale Transformation gestalten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeiten des Wandels unterstützen. So weit, so gut. Wenn ich Ihren Antrag jedoch dezidiert analysiere, dann frage ich mich, ob es nicht vielleicht besser gewesen wäre, wenn Sie vor der Verwendung derart ambitionierter Begriffe wie „Transformation“ diesen einfach mal gegoogelt hätten. Ich zitiere: „Unter Transformation versteht man den Prozess der Veränderung, vom aktuellen Zustand (IST) hin zu einem angestrebten Ziel-Zustand in der nahen Zukunft. Eine Transformation repräsentiert einen fundamentalen und dauerhaften Wandel.“ Eigentlich könnte ich meinen Redebeitrag jetzt beenden. Denn ich finde in Ihrem Antrag weder etwas, das der Definition eines fundamentalen Wandels gerecht wird, noch jegliche zeitliche Aspekte, die eine Konkretisierung auf eine irgendwie geartete nahe Zukunft rechtfertigen. Die Weiterentwicklung der Digitalagentur zu einer Serviceagentur hört sich ja richtig und wunderbar an. Im Rahmen der Begründung dazu auszuführen, dass man diese höheren Servicequalitäten zukünftig sicherstellen will, indem man „mit eigenem Know-how eine leistungsstarke Erst- und Förderberatung“ anbieten will bzw. „an spezialisierte Einrichtungen aus dem eigenen Netzwerk“ verweisen möchte, obwohl dies laut der eigenen Internetpräsenz bereits aktuell der Fall ist, spricht entweder nicht für die bisherige Qualität der Mitarbeiterinnen und Netzwerkpartner oder dürfte nach dem heutigen Tage und meiner Rede zu einem schlagartigen Angebot an Arbeitskräften auf dem Markt führen, wenn bei den Mitarbeitern und Kooperationspartnern die im Umkehrschluss wenig schmeichelhafte Einschätzung der bisherigen Qualität deren Leistung bekannt wird. Denn ein besseres Serviceangebot kann man bei gleicher Ausgestaltung ‑ das habe ich ja gerade zitiert ‑ nur über eine höhere Qualität generieren, die die bestehende bereits inzidenter als unzureichend kennzeichnet. Ich sehe, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich habe Fragen - und ich glaube, nicht nur ich. Auch die weiteren Punkte der insgesamt völlig unkonkreten Entschließung sorgen bei mir nicht nur für leichtes Kopfschütteln. Da soll also die Einführung von Digitallotsen geprüft werden. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch schon bewusst, dass unser Mittelstand in der Regel Fachanbieter auf dem Markt mit der Digitalisierung von Prozessen beauftragt. Welche Funktion haben diese Digitallotsen? Sollen sie verwaltungsseitig ‑ rechtswidrig im Übrigen, da ein unzulässiger Eingriff in den Wettbewerb ‑ Betriebe dahin gehend beraten, mit welcher IT-Firma zusammengearbeitet werden soll? Oder sollen die fachlich sicherlich deutlich kompetenteren Fachfirmen dann die Digitallotsen nach ihrer geschätzten Meinung zu Konzepten und Schnittstellenstandards fragen? Die Digitallotsen müssten aufgrund der Heterogenität der technischen und fachlichen IT-Anforderungen unserer Betriebe zudem so etwas wie eierlegende Wollmilchsäue sein und auch noch karitative Ambitionen haben, um mit einer solch umfassenden Qualifikation den vergleichsweise schlanken Lohn der Landesverwaltung den frei verhandelbaren Verträgen auf dem Markt vorzuziehen. So geht es in Ihrem Antrag munter weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen: begleiten, prüfen - immer schön unkonkret, bloß keinen zeitlichen Druck. Und dann möchten Sie die Handwerkskammern gern „bei der Einrichtung von Lehreinrichtungen für digitale Anwendungen … begleiten“. Hier glaube ich, dass sich diese bereits im Lichte von Corona und leider ohne Sie auf den Weg gemacht haben und Sie vermutlich in Wahrheit eher hinterherrennen, als das Ganze zu begleiten. Außerdem wollen Sie natürlich „die Berufsorientierung in Schulen für Berufe … stärken“. Hier frage ich mich tatsächlich: Wann genau ist Ihnen das mit den zu wenigen Auszubildenden in den Lehrberufen und insoweit der Fachkräftemangel aufgefallen? Das hätten im Übrigen auch Ihr Kollege Grant Hendrik Tonne schon in den letzten Jahren bzw. die aktuelle Kultusministerin, Frau Hamburg, als Koalitionspartner innerhalb des letzten Jahres wunderbar strategisch umsetzen können. Zu guter Letzt ist es mir fast unangenehm, Sie darauf aufmerksam machen zu müssen, dass nicht nur ich gerne wüsste, was, bitte, „ein zeitgemäßer Rechtsrahmen zur Einwanderungspraxis“ ist. Meinen Sie damit vielleicht, dass das Einwanderungsrecht um beschleunigte und vereinfachte Verfahren für die Erteilung von Einreisevisa und Aufenthaltsgenehmigungen im Hinblick auf notwendige Bedarfe an Fachkräften ergänzt werden soll? Wenn ja, dann scheint nicht nur die Kommunikation innerhalb der Bundesregierung nicht zu funktionieren, sondern wohl auch die Kommunikation zu Ihnen als Parteikollegen vor Ort nicht; denn entweder scheinen Sie vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung nichts gehört zu haben, oder ‑ zweite Alternative ‑ dies ist aus Ihrer Sicht inhaltlich doch nicht so gut auf den Weg gebracht worden. Kurz und gut: Ihr Entschließungsantrag hat weder das Potenzial, Niedersachsens Wirtschaft bzw. Arbeitnehmerinnen in Zeiten des Wandels zu unterstützen, noch ist ihm irgendetwas zu entnehmen, was nur annähernd etwas mit Transformation oder ‑ ich bin da ja bescheiden ‑ Gestalten zu tun hat. Hier wird allenfalls Konkurrenz zum Markt in Sachen IT-Beratung geschaffen oder aber ‑ wahlweise ‑ Bürokratie mit einer Ebene der Digitallotsen aufgebaut. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank. Vielen Dank. -
