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Gerald Heere

11.12.2023 4:22 min Tagungsabschnitte 19/12

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne vor etwas mehr als einem Jahr die Einführung der pauschalen Beihilfe vereinbart - by the way: nach dem Vorbild Hamburgs und Baden-Württembergs. Dort regieren, wenn ich es richtig sehe, Grüne mit der CDU. Offensichtlich scheint es auch möglich zu sein, dieses Thema - dafür würde ich plädieren - auch über die politischen Grenzen hinaus zu diskutieren. Ich freue mich sehr, dass diese Vereinbarung hier zur Umsetzung ansteht. Denn wir wollen hier in der Tat Wahlfreiheit und Wahlmöglichkeiten schaffen - aber nicht Eingrenzung und ideologische Verbohrtheit. Ich bitte doch wirklich darum und werbe darum, dass wir es genauso sehen: Wahlfreiheit insbesondere für diejenigen, die die Möglichkeit nutzen wollen, und vor allen Dingen auch für diejenigen, die möglicherweise in dem bisherigen System den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag bezahlen mussten und deshalb nur sehr teuer die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen konnten. Ich bitte, das als Wahlfreiheit, als Ermöglichung zu sehen. Deshalb finde ich es sehr gut und sehr richtig, dass die regierungstragenden Fraktionen dieses Gesetz hier heute verabschieden werden. Denn es gibt diese Gerechtigkeitslücke, von der eben schon gesprochen wurde. Es ist doch ein Gutes, wenn wir es schaffen, für unsere Beamtinnen und Beamten und für alle, die neu in dieses System gehen wollen, eine Möglichkeit zu schaffen, sich zu entscheiden, und denjenigen, die Vorerkrankungen haben, die teuren Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ersparen, die dadurch teuer wird, dass sie den Arbeitgeberbeitrag und den Arbeitnehmerbeitrag bezahlen müssen. Weniger Zwang und mehr Wahlfreiheit müssen doch etwas sein, was uns gemeinsam für unsere Beamtinnen und Beamten trägt und nicht etwas, was uns trennt. Sie haben zwei Punkte angesprochen. Das eine ist die Frage der Hinterbliebenen. Ist das wirklich ein Problem? Soweit in den Beratungen im Ausschuss Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit aufgekommen sind, möchte ich hierzu noch einmal anmerken, dass die Landesregierung diese Zweifel nicht teilt. Das System der pauschalen Beihilfe knüpft, ausgehend von den Beamtinnen und Beamten, an eine bestehende freiwillige gesetzliche Versicherung an. Für die Gewährung der pauschalen Beihilfe ist daher auch im Hinblick auf die Hinterbliebenen ausschließlich das Versicherungsverhältnis der jeweiligen Person ausschlaggebend. Einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz können wir daher nicht erkennen, weil die Vergleichsgruppen auch nicht auf die Eigenschaft „Hinterbliebene“, sondern auf das Versicherungsverhältnis abstellen. An dieser Stelle gibt es keine Ungleichbehandlung. Diesen Vorwurf können wir, glaube ich, sehr gut entkräften. Das Zweite ist: Sie haben die finanziellen Folgen angesprochen. Natürlich ist es so, dass die pauschale Beihilfe zunächst den Landeshaushalt als auch die Haushalte der Kommunen in geringerem Umfang belasten wird. Allerdings liegen weder beim Land noch bei den Kommunen Zahlen vor, wie viele der bereits vorhandenen Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfänger freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder neu dies werden wollen. Gleichwohl gehen auch die anderen Bundesländer davon aus, dass durch die pauschale Beihilfe langfristig mindestens Kostenneutralität erreicht werden kann. Wenn Sie sich das Gesamtvolumen anschauen: Wir haben Beihilfekosten im Landeshaushalt von 1,1 Milliarden Euro. Und hier wird von Mehrkosten in der Größenordnung von 1,5 % ausgegangen. Das heißt, wir haben, auf das Gesamtvolumen betrachtet, kein sensationelles Problem auf einmal. 16 Millionen Euro sind ungefähr die Größenordnung. Langfristig wird es sich rechnen. Insofern bitte ich noch einmal, gerade auch im Hinblick auf den Wettbewerb um Fach- und Nachwuchskräfte zu bedenken, dass wir auch als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben wollen und vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst auch gegenüber den Ländern, die die pauschale Beihilfe bereits eingeführt haben, wettbewerbsfähig bleiben wollen. Deshalb möchte ich Sie bitten, den Gesetzentwurf heute zu beschließen und unseren Beamtinnen und Beamten einen erleichterten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Vielen Dank.

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