Jens Nacke
Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen
(Rednerwechsel) Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Punkte. Dabei geht es zum einen um den Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Frau Kollegin Lansmann, das ist in diesem Fall keine Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen, sondern die Anpassung an Fehlverhalten, das sich insbesondere beim rbb gezeigt hat. Sie haben gerade darauf hingewiesen. Insofern kann man an dieser Stelle auch ruhigen Gewissens empfehlen, dass wir diesem Medienänderungsstaatsvertrag zustimmen. Herr Ministerpräsident, es war gut, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in diesem Punkt schnell reagiert haben. Vielleicht ist das, was wir hier gerade erleben, sogar ein Modell für die Zukunft: nicht die großen Änderungen zu planen, sondern kleine Schritte zu gehen, auf die man sich schnell verständigt und bei denen wir dann auch eine bessere parlamentarische Beratung sicherstellen können. Wir als Land Niedersachsen haben die komfortable Situation, dass wir beim NDR in der Tat keinen Handlungsbedarf haben. Der NDR ist bereits vollständig so aufgestellt, wie es den neuen Regeln entspricht. Der NDR ist die Benchmark, an die man sich mit diesem Staatsvertrag anpassen wird. Wir haben mit Cora Sternsdorff eine Antikorruptionsbeauftragte beim NDR. Im Rundfunkrat, liebe Claudia Schüßler, haben wir gerade mit Frau Sternsdorff gesprochen und ihre engagierte Arbeit vorgestellt bekommen. Wir haben mit dem Rechtsanwalt Dr. Daniel Ludwig einen externen Vertrauensanwalt, also einen Ombudsmann. Wer wissen möchte, was der NDR-Intendant verdient, was die Direktorinnen und Direktoren verdienen und was die Redakteurinnen und Redakteure verdienen, geht einfach auf die Seite des NDR. Unter dem Reiter „Transparenz“ wird alles sehr offen dargestellt. Die Rundfunkratsmitglieder können selbstverständlich beim NDR gefunden werden, auch die Verwaltungsratsmitglieder mit kleinen Beschreibungen ihrer Vita. Unsere Sitzungen im Rundfunkrat sind öffentliche Sitzungen, die inzwischen auch im Stream verfolgt werden können. Wir haben an der Stelle keinen Nachholbedarf. Der NDR kann hier stolz auf seine bisherige Praxis sein. Insofern lohnt es sich auch, einen Blick auf den Antrag der SPD zu werfen. „Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen“ - als ich diese Überschrift gelesen habe, habe ich gedacht: Donnerwetter, die trauen sich aber was und wollen als wichtigstes Staatsvertragsland und mit eigenem Ministerpräsidenten hier ein paar Pflöcke einschlagen. - Der Text lässt das auch noch erhoffen. Aber wenn man zu den Forderungen, die Sie in den Text geschrieben haben, kommt, liest man - ich will einmal Beispiele nennen-: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch im digitalen Zeitalter finanziell abgesichert sein ...“ Das ist richtig. „Um dies zu garantieren, müssen transparente Strukturen und einheitliche Regelungen für die Mitarbeitenden … geschaffen werden.“ Das ist richtig. „Ebenso muss die besondere Situation von Freien Mitarbeitenden … berücksichtig werden.“ Auch das ist richtig. Nur in den Forderungen, die Sie hinterher aufstellen, ist zu all diesen Punkten nichts mehr zu finden. Stattdessen geht es nur noch um die Gremienbesetzung. Es geht bei den Forderungen nur um die Posten und die Zusammensetzung des Rundfunkrates, die Sie kritisieren. Da wird es natürlich spannend. Zu der Forderung, in allen Gremien eine hohe fachliche Qualifikation sicherzustellen: Wir haben gerade einen neuen Verwaltungsrat gewählt. Ehrlich gesagt, kann ich den hohen Maßstab, den Sie anlegen, in den Vorschlägen aus der roten und aus der Regenbogengruppe teilweise nicht erkennen. Wenn Sie jetzt sagen, die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrats müsse zukunftsorientiert und zeitgemäß die Pluralität und Diversität der Gesellschaft darstellen, dann nennen Sie doch jetzt bitte Ross und Reiter! Die Zusammensetzung des Rundfunkrats ist in § 18 Abs. 1 des Staatsvertrages geregelt. Von welcher Mitgliedsorganisation sagen Sie an dieser Stelle, dass sie keine gesellschaftliche Repräsentanz und deshalb keinen Anspruch mehr habe, jemanden zu entsenden? Sind es die politischen Parteien, die das nicht mehr tun sollen? Sind es die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die das nicht mehr tun sollen? Sind es die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder der DGB und die Gewerkschafter, die niemanden mehr entsenden sollen? Zielt Ihr Antrag auf den Landesfrauenrat oder den Landessportbund? Auf die Kommunen? Auf den Mieterbund oder die Hauseigentümer? Auf den Bauernverband? Auf die Wohlfahrtsverbände? Auf den Kinderschutzbund, den Jugendring oder die Erwachsenenbildung? Auf die bildenden Künste, die Schriftstellerinnen und Schriftsteller oder den Landesmusikrat? Auf den Sozialverband oder den Integrationsrat oder den Landesseniorenrat? Auf die Umwelt- und Naturschutzverbände ja sicherlich nicht. Oder sagen wir als westdeutsches Land, was nicht mehr notwendig ist, ist eine Vertretung des Verbands der Opfer des Stalinismus oder der Aktion Sühnezeichen? Das sind die Gruppierungen, die derzeit im NDR-Rundfunkrat vertreten sind. Bitte nennen Sie Ross und Reiter! Welcher entsendenden Organisation sagen Sie: „Du entsendest zukünftig nicht mehr; du bist gesellschaftlich nicht mehr relevant.“? Das wollen wir wissen, wenn Sie sagen, der Rundfunkrat müsse zeitgemäß und zukunftsorientiert aufgestellt werden. Ich sage Ihnen, woran ich mich erinnern kann insofern freue ich mich, dass Finanzminister Gerald Heere anwesend ist; in alter Verbundenheit haben wir einmal zusammen in der Versammlung der Landesmedienanstalt gesessen : Ich erinnere mich gut, wie wir das Mediengesetz hier beraten haben und wie ein sehr engagierter, junger Abgeordneter gestartet ist, die Versammlung der Landesmedienanstalt zukunftsorientiert und, wie heißt es hier, zeitgemäß aufzustellen und zu verkleinern. Am Ende kam eine Vergrößerung heraus, weil Sie mit Ihrem Reduzierungsvorschlag kolossalen Schiffbruch erlitten haben. Die einzige Organisation, die Sie festgemacht haben, dass sie nun wirklich weniger entsenden könnte, war die CDU. - Wenn das das Ziel ist, herzlichen Glückwunsch! Ich komme noch auf einen anderen Punkt zu sprechen. In der Begründung steht, eine angemessene Repräsentation von Frauen und Männern im Rundfunkrat sei geboten. - Ah, das ist ein interessanter Punkt! Das steht nämlich längst im Staatsvertrag drin! Wenn man einmal genau nachzählt, dann stellt man fest: In Niedersachsen sind 13 Männer und 12 Frauen im Rundfunkrat, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 5 Männer und 6 Frauen, in Schleswig-Holstein 6 Männer und 5 Frauen und in Hamburg 3 Männer und 8 Frauen. Das macht in Summe 27 Männer und 31 Frauen. Wo ist denn die Gleichberechtigung noch mangelhaft? Und es ist kein Zufall, dass das so ist, sondern das ist gesetzlich geregelt. Ich sage Ihnen noch etwas, was ich sehr interessant finde: dass von Diversität da gar nichts drin steht, obwohl das doch immer ein Riesenthema für Sie ist. Der NDR ist längst viel weiter. Nach § 18 Abs. 2 ist die Entsendung eines diversen Mitgliedes jederzeit möglich. Ich weiß also nicht, wo Sie hier Handlungsbedarf geltend machen wollen. Ich habe den Eindruck, dass das Ganze möglicherweise darauf abzielt, wegen der Unzufriedenheit der Regenbogengruppe zusätzliche Positionen für bestimmte Gruppierungen zu organisieren. (Rednerwechsel) Herr Kollege Nacke, kommen Sie bitte zum Ende! (Rednerwechsel) Da werden wir sicherlich davor sein. Das werden Sie dieses Mal auch so einfach hinbekommen, weil dem Staatsvertrag ja von allen vier Ländern zugestimmt werden muss. Diese Zustimmung würden Sie sicherlich nicht erhalten.
