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Christoph Plett

CDU 10.12.2024 7:27 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es war gar nicht geplant, dass ich sofort auf die Ministerin antworte. Aber so ist es nun einmal. Das vorliegende Konstrukt, das die Ministerin eben gerade eingebracht hat, ist ‑ das will ich gerne zugestehen angelehnt an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022. Wir glauben aber, dass dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts in allen seinen Verästelungen vom Ministerium hätte besser durchgelesen werden sollen, weil es noch weitere Handlungsmöglichkeiten eröffnet und der vorliegende Gesetzentwurf die Handlungsmöglichkeiten, die dieses Urteil bietet, nicht ausnutzt. Ich will auch gleich hinzufügen, dass das Urteil aus dem Jahr 2022 stammt. Wir haben jetzt das Jahr 2024. Mit allem Respekt vor dem, was uns die Judikative ins Stammbuch schreibt: Ich glaube, die Gefahrenlage bzw. Sicherheitslage hat sich in diesen zwei Jahren seit Verkündung des Urteils doch erheblich verändert. Wenn wir diese Änderung der Gefahrenlage und der Sicherheitslage aufgreifen, müssen wir die Instrumente, die das Verfassungsschutzgesetz zurzeit beinhaltet aber auch in der Zukunft beinhalten muss verändern, um eine Antwort auf die Sicherheitslage und die entsprechende Gefährdungsanalyse zu geben. Die Verfassungsschutzbehörden sind natürlich an Grenzen zu binden. Das ist im Geburtsland der Stasi und der Gestapo aus unserer Geschichte zu lernen. Das ist ganz sicher so. Die Frage ist nur, ob diese rechtlichen Instrumente neu an die Gefährdungslage angepasst werden müssen, das heißt, ob das Spannungsverhältnis von Kontrolle durch die entsprechenden Gremien auch im Landtag auf der einen Seite und der Effizienz unserer Verfassungsschutzbehörden neu austariert werden muss. Ich will einmal ein Beispiel für diese neue Lage geben. Wir alle erinnern uns an den verhinderten Anschlag auf die Botschaft Israels in Berlin. Der abgelehnte Asylbewerber konnte nur in Gewahrsam genommen werden, weil fremde, uns befreundete, Dienste Hinweise gegeben haben. Das sollte bei uns Bedenken auslösen, dass unser Instrumentarium vielleicht nicht ausreichend ist, um unsere Sicherheit herzustellen. Zweites Beispiel: Solingen. Die schnelle Ergreifung des Attentäters ist nach unserer Erkenntnis, nach meiner Erkenntnis, nicht durch unsere Maßnahmen, die wir in den Verfassungsschutzgesetzen und darüber hinaus aufgeführt haben, erfolgt, sondern das Ergebnis ist wiederum einem befreundeten Nachrichtendienst zu verdanken. Auch hier stellt sich die Frage, ob unser Instrumentarium ausreicht. Als drittes Beispiel möchte ich an den verhinderten Anschlag auf den Kölner Dom erinnern. Auch dort waren, nach meinen Informationen, nicht alleine unsere Sicherheitsbehörden tätig und haben dieses ausgeforscht, sondern es waren uns befreundete Dienste. In diesem Zusammenhang müssen wir deutlich machen, dass wir bei dem Instrumentarium, das wir hier heute und in der Zukunft diskutieren müssen, nicht nur die innere Sicherheit im Blick haben müssen, sondern auch die Auswirkungen von hybriden Kriegen, die um uns herum toben. Ich will nur an Russland erinnern. Zur Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung: Frau Ministerin, es waren Ihr Ministerium und Ihre Partei, die die Wohnraumüberwachung aus dem damaligen Verfassungsschutzgesetz herausgenommen haben. Und wenn Sie glauben, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil dazu beigetragen hat, dass diese Herausnahme rechtmäßig ist, will ich Ihnen folgende Kommentierung vorlesen: „Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Observationen, Handyortung, der Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Informanten. Das entspricht dem Kernbestand des Instrumentariums der Verfassungsschutzbehörden in den Ländern und auch im Bund." Das ist eine Kommentierung zu dem von mir genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das zeigt ganz eindeutig: Diese Instrumentarien, die wir fordern mit Verlaub gesagt, ob das parlamentarische Sprache gewesen ist, obliegt dem Präsidenten, „Nonsens" zu nennen, halte ich doch für weit hergeholt. Vielleicht orientieren Sie sich auch an der SPD in Thüringen. Ich will einmal aus dem dortigen Koalitionsvertrag zitieren. Dort wurde ganz eindeutig gesagt, dass wir die Instrumente der Online-Durchsuchung und der Wohnraumüberwachung als ein klares und gutes Instrumentarium nutzen können, um der Gefahren Herr zu werden. Genau das steht in Thüringen im Koalitionsvertrag. Wenn man das dann „Nonsens" nennt, beleidigt man seine eigenen Mitglieder der SPD in Thüringen. Nur weiter so, Frau Ministerin! Das wird, glaube ich, noch Folgen haben. Des Weiteren will ich einmal darauf hinweisen weil Sie gesagt haben, dass das Verfassungsschutzgesetz immer up to date gewesen sei: In Ihrer eigenen Gesetzesbegründung wird zur Übermittlung von Personendaten auf Folgendes hingewiesen: „Durch dieses ausdrückliche Verbot wurde der Verfassungsschutz Niedersachsen im Einzelfall um eine potenziell wichtige Erkenntnisquelle beschnitten. Das Übermittlungsverbot wird daher gestrichen und stattdessen eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen." Nur durch diese Veränderungen sind die Überlegungen, die wir hier anstellen, jetzt auch umgesetzt worden. Frau Ministerin, „Nonsens" ist etwas anderes. Sie sollten sich einer besseren Sprache bedienen. Wir sind der Auffassung, ein besseres Verfassungsschutzgesetz ist machbar. Herzlichen Dank.

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