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Birgit Butter

CDU 27.03.2025 5:47 min Tagungsabschnitte 19/24

Die Opfer häuslicher Gewalt endlich wirksam schützen - elektronische Fußfessel für Gewalttäter sofort normieren!

gemeldet. Bitteschön, Frau Butter! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! „Die Opfer häuslicher Gewalt endlich wirksam schützen - elektronische Fußfessel für Gewalttäter sofort normieren!". Das ist nicht nur der Titel der heutigen Aktuellen Stunde der CDU, sondern es ist eine klar formulierte Aufforderung der CDU an Sie, Frau Innenministerin Behrens. Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigen noch dringenderen Handlungsbedarf. 32 545 Fälle von häuslicher Gewalt bedeuten eine erneute Zunahme im Vergleich zu 2023 von knapp 9 %. Die CDU will nicht auf die große Polizeirechtsreform warten, die vielleicht im Sommer eingebracht wird - oder später. Kollege Saade von der SPD sagte im Januar-Plenum lapidar: Frau Butter, warten wir also mal ein paar Wochen ab, und dann haben wir einen supertollen neuen Gesetzentwurf. Ein paar Wochen? Die sind längst rum, und nichts ist passiert, außer warten! Die Opfer häuslicher Gewalt können und wollen aber nicht warten, und wir von der CDU auch nicht. Deswegen bringen wir heute wieder das Thema „Elektronische Fußfessel zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt" auf die Tagesordnung. Denn wir werden nicht müde, von Ihnen, Frau Ministerin, endlich ein rasches Handeln zu fordern. Als Politik haben wir nämlich die Verantwortung, diese Menschen zu schützen. Und diese Verantwortung nehmen wir als CDU sehr ernst. Nicht erst morgen oder übermorgen - nein, jetzt! Frau Ministerin, ich habe Ihnen und den Kollegen von Rot-Grün an dieser Stelle versprochen, dass wir jeden Tag genau zählen, der ohne Vorlage Ihres Gesetzentwurfs ungenutzt verstreicht. Denn unbestritten versucht jeden Tag ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu ermorden, und beinahe jeden Tag stirbt tatsächlich eine Frau durch einen Femizid. Die CDU-Fraktion hatte Sie, Frau Ministerin, bereits am 8. November letzten Jahres ausdrücklich aufgefordert, selbst tätig zu werden. Das ist 139 Tage her - 139 Tage nicht handeln, 139 Tage ohne Vorlage eines Gesetzentwurfs! Sofern Sie und die Justizministerin behaupteten, dass auf Bundesebene eine Regelung im Gewaltschutzgesetz ausreiche, so war das falsch. Sie suggerierten, wenn der Bund eine Regelung treffe, sei das Problem gelöst. Erst wenn nicht, müssten die Länder handeln. - Falsch! Eine solche Einschätzung verkennt das Verhältnis der zivilrechtlichen Schutzinstrumente des Gewaltschutzgesetzes zu den polizeirechtlichen Schutzinstrumenten des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Wir, der Niedersächsische Landtag, sind selbst in der Lage, das eigenständig zu regeln, ohne auf den Bund zu warten. Also: Machen! Aber, Frau Ministerin Behrens, auf einen Gesetzentwurf von Rot-Grün warten wir noch heute. Die CDU-Fraktion hatte Ihnen bereits letztes Jahr angeboten, die elektronische Fußfessel gemeinsam zeitnah im NPOG zu verankern. Aber von Ihnen kam nichts. Deswegen war es die CDU, die einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, um die elektronische Fußfessel schnellstmöglich in Fällen häuslicher Gewalt einsetzbar zu machen. Unser Angebot steht: Nehmen Sie unseren Gesetzentwurf als Diskussionsgrundlage! Wenn Ihnen dieser nicht weit genug geht oder Sie ihn ergänzen wollen, tun Sie es. Aber kommen Sie endlich ins Machen! Anstatt ausführlich zu begründen, was nicht geht und was alles an unserem Gesetzentwurf geändert werden muss, hätte das Innenministerium einen eigenen Formulierungsvorschlag mit dem GBD erarbeiten können. Wo bleibt der eigene Gesetzentwurf, sodass die Fraktionen diesen sofort als Fraktionsentwurf einbringen und beschließen können? Denn im Innenausschuss stellte die SPD in Aussicht, jene Passagen des Gesetzentwurfs der Landesregierung, die die elektronische Aufenthaltsüberwachung regeln, herauszulösen und damit vorab zu beschließen. Gut so! Aber, Frau Innenministerin, warum stehen Sie auf der Bremse? Es gibt keinen sachlichen Grund, die Regelung nicht vor die Klammer der großen, komplizierten und zeitaufwendigen Polizeirechtsreform zu ziehen. Wenden Sie bitte nicht ein, man brauche Zeit und müsse sorgfältig prüfen, ob und inwieweit eine verfassungskonforme Regelung überhaupt möglich ist. Niedersachsen betritt hier nämlich im bundesweiten Vergleich kein Neuland. Andere Bundesländer haben ihre Polizeigesetze längst entsprechend ergänzt, Hamburg bereits im Jahr 2019. Oder halten Sie etwa die Normierung der elektronischen Fußfessel als Faustpfand zurück, um mit dem grünen Koalitionspartner im Gegenzug unbequeme datenschutzrechtliche Regelungen in der Polizeirechtsreform durchsetzen zu können? Das, Frau Ministerin, wäre ein Schlag ins Gesicht aller Opfer häuslicher Gewalt. Auch der Weiße Ring Niedersachsen versteht ihr Zögern nicht, Frau Ministerin, und prognostiziert, dass ein Warten auf die Polizeirechtsreform rein statistisch allein bis August gut 25 000 Opfer häuslicher Gewalt im Vorzeigebundesland des Opferschutzes, in Niedersachsen, bedeuten würde. Mit jedem Tag, der verstreicht, ohne dass wir als Landesgesetzgeber tätig werden, überlassen wir Opfer von häuslicher Gewalt ihrem Schicksal - Opfer wie Vanessa Münstermann, die um ihr Leben bangt und die die elektronische Fußfessel schnellstmöglich fordert. Wir erinnern uns an das letzte Plenum. Aber was bekommt Frau Münstermann von Rot-Grün? Sie widmeten ihr einen Entschließungsantrag. Das ist eine nette Geste, aber davon, liebe Grünen, hat Vanessa Münstermann rein gar nichts. Taten statt Worte, machen statt warten! Die Opfer häuslicher Gewalt warten schon zu lange. Kommen Sie ins Handeln, Frau Ministerin Behrens! Jeder Tag zählt.

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