Dennis True
Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend unseren Antrag „Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen“. Zehn Monate sind seit der ersten Beratung hier im Plenum vergangen. In meiner Rede zur Einbringung unseres Antrags bin ich auf die Entwicklung des NDR als Erfolgsgeschichte für uns alle eingegangen. Ich freue mich sehr, dass wir heute den eingeschlagenen Weg weitergehen können. Ich sage an dieser Stelle ganz bewusst, dass wir weitergehen. Wir tun nicht etwa den letzten Schritt, wir sind nicht am Ende angelangt. Denn wenn es darum geht, zukunftsorientiert zu arbeiten, dann ist das ein fortwährender Prozess, und fortwährende Prozesse kennen kein Ende. Die Gesellschaft und die Welt verändern sich stetig. Darum ist es richtig, dass man sich immer wieder selbst daraufhin überprüft, ob man noch auf dem richtigen Weg ist oder ob man Veränderungen, die draußen in der Welt passieren, Rechnung tragen sollte. Ich freue mich sehr, dass sich aus der Anhörung im Unterausschuss zu diesem Antrag ganz klar ergeben hat, dass der NDR in dieser Hinsicht handlungsfähig ist und auch schnell und mit Bedacht auf Veränderungen reagiert. So wurden auch im Vorgriff auf den 3. und 4. Medienänderungsstaatsvertrag, aber insbesondere auch aus den Vorfällen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg Themen wie Compliance und Transparenzstandards, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die fachliche Qualifikation der Gremienmitglieder beleuchtet und Maßnahmen umgesetzt. Darüber freuen wir uns sehr, und wir halten es auch für wichtig, das von politischer Seite mit diesem Entschließungsantrag zu bestärken. In unserem Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass wir uns für die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Meinungslandschaft einsetzen, zu der unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk, unser aller NDR, einen großen Beitrag leistet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss sagen, dass ich es doch etwas schade finde, dass im Verfahren zu unserem Antrag vonseiten der Opposition immer wieder auf einem einzelnen Punkt aus unserer Entschließung herumgeritten wurde. Die Opposition skandalisiert ja förmlich den Punkt, dass die Gremien zukunftsorientiert und zeitgemäß besetzt werden sollen, dass sie Diversität und Pluralität in der Gesellschaft abbilden sollen. Dabei frage ich mich: Warum eigentlich? Wir halten uns hier klar an das Bundesverfassungsgericht. Das BVerfG findet nämlich auch, dass man sich von Zeit zu Zeit mal Gedanken über die Zusammensetzung der Gremien machen sollte. Das Bundesverfassungsgericht ‑ das hat ja auch die Unterrichtung durch die Landesregierung im Unterausschuss ergeben ‑ fordert sogar, dass die Zusammensetzung der Gremien in regelmäßigen Abständen dahin gehend geprüft wird, ob diese noch die Gesamtgesellschaft abbilden oder eben nicht. Das ist im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 nachzulesen. Liebe Opposition, ich sehe nicht, was man daran falsch finden kann, wenn wir dem Bundesverfassungsgericht hier nun folgen. So, wie man sich einst Gedanken darüber gemacht hat, wie die Gremien dauerhaft zu besetzen sind, sollte man das nun wieder tun - nur regelmäßig und in kürzeren Abständen. Ich kenne Ihren Einwand, dass wir klar benennen sollen, wen wir uns denn so vorstellen würden. Dazu kann ich sagen, dass wir das vorerst bewusst offenlassen sollten, denn sonst landen wir wieder dort, wo wir jetzt sind: in einer starren Konstellation, die wenig Flexibilität zulässt. Als das größte der vier Länder, die den Norddeutschen Rundfunk tragen, sollte, wie ich finde, Niedersachsen ein Signal für die Menschen setzen, ein Signal, das den Menschen zeigt: Wir schauen darauf, wie die Gesellschaft jetzt gerade und in der Zukunft aussieht. Wie sie vor über 60 Jahren bei Gründung des NDR ausgesehen hat, also zu Zeiten, in die sich so manches Mitglied dieses Hauses zurückzusehnen scheint, kann nicht mehr für die Zusammensetzung der Kontrollgremien der Zukunft gelten, sondern gehört allenfalls in die Geschichtsdokus des NDR, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darum finde ich es wichtig, dass wir heute über diesen Antrag abstimmen werden und dieses Signal aus Niedersachsen heraus auch an die Menschen in den anderen NDR-Ländern ‑ in Hamburg, in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern ‑ senden. Unser Antrag beinhaltet allerdings auch noch einige andere Punkte. So wollen wir zum Beispiel sicherstellen, dass die Gremien weiterhin effektiv arbeiten können. Das bedeutet hohe fachliche Qualifikation, eine angemessene Ausstattung der Geschäftsstellen und Angebote für Fort- und Weiterbildung der Gremienmitglieder. Die Änderungen und Ergänzungen aus dem 3. und 4. Medienänderungsstaatsvertrag stellen viele Verbesserungen dar und sollten daher auch in den NDR-Staatsvertrag aufgenommen werden. Ein weiterer Punkt aus unserem Antrag ist, dass die Landesparlamente als Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den NDR-Ländern bei der Erstellung der künftigen Staatsverträge auch frühzeitig beteiligt werden. Wenn ich die Ausschussberatung noch richtig im Ohr habe, dann gab es hierzu bei den demokratischen Fraktionen auch keine zwei Meinungen. Denn es gibt hier eine ganz ähnliche Gemengelage wie bei den Rundfunkstaatsverträgen auf der Bundesebene: Es gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Das heißt, dass alle beteiligten Länderparlamente zustimmen müssen, damit der Vertrag am Ende zustande kommt. Daher halten wir es für wichtig, dass die Beteiligung der Parlamente möglichst früh erfolgt. Unser Antrag hält lauter wichtige Punkte zur Sicherung und Weiterentwicklung des NDR als Leuchtturm in der Medienlandschaft bereit. Wir sichern damit weiterhin die unabhängige, hochwertige und regionale Berichterstattung des NDR. Ich würde mich freuen, wenn wir ihn heute mit breiter Zustimmung beschließen würden. Vielen herzlichen Dank.
