Martina Machulla
Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Dem eben eingebrachten Antrag kann man nicht widersprechen. Hinter ihm steht grundsätzlich eine gute Idee. Ich begrüße wirklich sehr, dass wir uns auf den Weg machen, Kinder im Strafverfahren zu unterstützen. Ich möchte jedoch schon an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir das Ganze noch weiter überdenken müssen. Denn Kinder werden nicht nur in Strafverfahren angehört, sondern durchaus auch in zivilrechtlichen Verfahren, und zwar in einem ganz erheblichen Umfang. In Umgangsverfahren, Sorgerechtsverfahren usw. werden ständig Kinder angehört. Von daher wäre zu überlegen, diesen Antrag dahin gehend zu erweitern oder einen zweiten zu stellen. Auch wenn man sich nur auf das Strafverfahrensrecht bezieht, ist der Antrag leider nur ansatzweise durchdacht. Natürlich ist es zu begrüßen, audiovisuelle Vernehmungen zu erleichtern. Wenn wir aber einen solchen Antrag auf den Weg bringen, dann sollten wir uns auch um die anderen Maßnahmen kümmern, die erforderlich sind, um Kinder in Strafverfahren zu unterstützen. Erstens ist es notwendig, Ermittler und Richter zu schulen, damit sie Kinder erfolgreich vernehmen und deren Bedürfnisse verstehen können. Ich schlage daher an dieser Stelle vor, § 168 e StPO um die Verpflichtung des Richters zu ergänzen, sich in kindgerechter Kommunikation und kinderpsychologischen Grundlagen schulen zu lassen. Zweitens ist der Einsatz speziell ausgebildeter Vernehmungsbeauftragter, Psychologen und Sozialarbeiter in den Antrag aufzunehmen. Sie werden bislang nicht erwähnt. Gerade diese Experten können die Kommunikation während der Vernehmung unterstützen und den Stress für das Kind erheblich reduzieren. Diese Position sollte in § 247 a StPO eingearbeitet werden. Drittens muss die Schaffung kindgerechter Räumlichkeiten für Vernehmungen im Antrag berücksichtigt werden. Kinder sollten sich während einer Vernehmung sicher und wohl fühlen können. Sie haben das ausgeführt, Frau Kollegin. Es ist Kindern kaum zuzumuten, in einem Gerichtssaal mit all den Erwachsenen zu sitzen. Deshalb ist es wichtig, auf kindgerechte Möbel, Spielzeug und beruhigende Farben zu achten. Meine Idee ist, § 168 e StPO auch hierum zu ergänzen. (Beifall bei der CDU) Viertens fehlt in dem Antrag der Aspekt, dass kindgerechte Sprache einzusetzen ist. Um sicherzustellen, dass Kinder die Fragen und Anweisungen während einer Vernehmung verstehen, ist es unerlässlich, kindgerechte Sprache zu verwenden. Das könnte in § 161 a StPO aufgenommen werden. Fünftens ist das Vernehmungstempo an das Kind anzupassen. Der Antrag der SPD und der Grünen geht darauf leider nicht ein. Er macht nicht deutlich, wie wichtig es ist, dem Kind genügend Zeit zu geben, auf gestellte Fragen zu antworten, ohne sich überfordert zu fühlen. Immerhin geht es um Kinder ab ungefähr sechs Jahren bis zur Volljährigkeit; jüngere Kinder zu vernehmen, ist fast gar nicht möglich. Mit kleinen Kindern muss man besonders viel Geduld haben; man muss etwas warten, bis die Antwort kommt. Auch hier könnte eine Ergänzung des § 168 e StPO erfolgen. (Beifall bei der CDU) Sechstens wird im Antrag die Nutzung von Videotechnik zur Aufzeichnung von Vernehmungen nicht erwähnt. Dabei kann sie dazu beitragen, wiederholte Befragungen zu vermeiden und somit den Stress für das Kind zu reduzieren. Hier empfehle ich, § 168 e StPO zu ändern. (Beifall bei der CDU) Siebtens sollte der Antrag die Möglichkeit der Zulassung von vertrauenswürdigen Begleitpersonen für das Kind während der Vernehmung berücksichtigen. Die Anwesenheit einer vertrauten Person kann dazu beitragen, dass sich das Kind wohler fühlt und dass es die Vernehmung besser bewältigen kann. (Unruhe - Glocke des Präsidenten) Auch in diesem Zusammenhang ist § 247 a StPO zu ergänzen. Ich fasse zusammen: Die in dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen vorgestellten Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch sollten die fehlenden Aspekte, die ich Ihnen gerade dargelegt habe, unbedingt in Betracht gezogen und ergänzt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Kinder im Strafverfahren bestmöglich geschützt werden. Ich appelliere daher an alle hier Anwesenden, sich für die Änderung einzusetzen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Lassen Sie uns daran gern gemeinsam arbeiten. Das Wohlergehen der Kinder im Strafverfahren zu schützen, ist unser aller Bedürfnis. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)
