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Dr. Kathrin Wahlmann

28.08.2024 4:07 min Tagungsabschnitte 19/18

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Häusliche Gewalt" - dieser Begriff beschreibt nur unzureichend, was Tausende von Menschen in unserem Land jedes Jahr, jeden Tag erleben müssen - laut Polizeilicher Kriminalstatistik im letzten Jahr mehr als 22 000 Mal: Das eigene Zuhause ist nicht mehr sicher. Der Partner, die Partnerin wird plötzlich zum Täter. Ein Ort der Geborgenheit wird zu einem Ort der Bedrohung. Das wollen und werden wir nicht hinnehmen. Als Landesregierung verfolgen wir einen ganzheitlichen, ressortübergreifenden Ansatz, um häusliche Gewalt zu verhindern und die Opfer zu unterstützen. Mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen, mit der Koordinierungsstelle „Häusliche Gewalt" beim Landespräventionsrat und mit den Beratungs- und Interventionsstellen haben wir ein umfassendes Präventions- und Hilfsangebot. Wir wollen als Justiz aber auch entschlossen gegen die Täter vorgehen. Dazu gehören eine konsequente strafrechtliche Verfolgung, Ahndung und Vollstreckung. Dazu gehört aber auch der konsequente Erlass von Gewaltschutzanordnungen. Der Täter muss weg aus der gemeinsamen Wohnung! Wo nötig, muss es sofortige Annäherungs- und Kontaktverbote geben, denn nur so können wir die Opfer effektiv vor weiterer Gewalt schützen und den Tätern vermitteln: So nicht! Der Weg zur Gewaltschutzanordnung verlangt den Opfern aber Einiges ab. Sie müssen einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen und schildern, was ihnen widerfahren ist, und das unter Umständen mehrfach im Verfahren. Man braucht wenig Fantasie, um sich vorzustellen, was das bedeutet: Die Tat wird noch einmal durchlebt. Die Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein werden oft ähnlich intensiv durchlebt wie bei der Tat selbst. Im schlimmsten Fall droht eine Retraumatisierung. Im Strafverfahren - das ist eben schon angeklungen - haben wir in Niedersachsen seit Jahren ein fest verankertes Konzept, um die Opfer von Straftaten in diesen Situationen so gut wie möglich zu unterstützen: Die psychosoziale Prozessbegleitung durch speziell ausgebildete Prozessbegleiterinnen und -begleiter hilft den Opfern von Straftaten vor, während und gegebenenfalls auch nach dem Strafverfahren. Vor dem Strafverfahren erklären die Begleiterinnen und -begleiter dem Opfer, was sie zu erwarten haben, wer wer ist im Gericht, wer welche Rolle einnimmt und wie ein Strafprozess in der Regel abläuft. Das nimmt die Angst vor dem Unbekannten, und es nimmt auch das Gefühl, bloßes Objekt eines Prozesses zu sein. Im Prozess selbst begleiten die Prozessbegleitenden das Opfer, das dann in der Rolle der Zeugin oder des Zeugen ist, in die Verhandlung und nehmen ein Stück von der Angst, in der Situation dem Täter wieder ausgeliefert zu sein. Das hilft nicht nur dem Opfer, sondern trägt auch zur Wahrheitsfindung bei; denn eine ruhige, einigermaßen stabile Zeugin kann in vielen Fällen deutlich besser, detailreicher und auch vollständiger aussagen als ein völlig aufgelöstes Nervenbündel. Das versteht sich von selbst. Vor dem Hintergrund dieser guten Erfahrungen in Strafsachen gibt es auch aus Sicht der Landesregierung keine Zweifel: Wir brauchen das genauso für die Opfer häuslicher Gewalt im Gewaltschutzverfahren. Im Gewaltschutzverfahren ist nach aktuellem Recht die psychosoziale Prozessbegleitung, insbesondere in einer möglichen Gerichtsverhandlung, nur im Ausnahmefall möglich. Wir wollen das ändern und einen geregelten Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung schaffen. Ich begrüße deshalb den Ansatz des vorliegenden Antrags, die psychosoziale Prozessbegleitung auch für Gewaltschutzverfahren zu entwickeln und in einem Modellprojekt zu erproben, sehr, und es wäre mir auch persönlich ein großes Anliegen, dies umsetzen zu können. Daher bitte ich Sie im Namen der Landesregierung, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin.

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