Jan Henner Putzier
50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken
Feierabend ist noch nicht, wir machen jetzt Bildungsurlaub! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Die durch den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern beeinflusste Entwicklung unserer Gesellschaft fordert neue und stets vertiefte Kenntnisse, die im Zuge der traditionellen allgemeinen und beruflichen Schulbildung allein nicht vermittelt werden können, und es ist daher wünschenswert, eine geeignete Weiterbildung der Arbeitnehmer zu fördern, damit sie sich den beruflichen, bildungsmäßigen und staatsbürgerlichen Anforderungen der heutigen Zeit leichter anpassen können." Mit diesem Zitat aus einer Entschließung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf aus dem Jahr 1964 hat der SPD-Abgeordnete Helmut Kasimier in der 89. Sitzung des Niedersächsischen Landtags in der 7. Wahlperiode am 18. Dezember 1973 die Gesetzesvorlage 7/2334 der SPD-Fraktion vom 3. Dezember 1973 unter dem Titel „Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer" eingebracht. Mit diesem Entwurf beginnt die Erfolgsgeschichte des Bildungsurlaubs in Niedersachsen. Nach intensiver Debatte wurde das Gesetz am 10. Mai 1974 mit den Stimmen der SPD beschlossen. Nach Wahlen und der Neubildung der Koalition aus SPD und FDP wurde es noch im gleichen Jahr am 12. Dezember - bevor es in Kraft getreten ist - zum ersten Mal novelliert. Das ist übrigens eine spannende Geschichte - ich empfehle einen Besuch in der Landtagsbibliothek -, sie liest sich wie ein Krimi. Manchmal hat man den Eindruck „Früher war mehr Lametta!", wenn man die Plenarprotokolle von früher liest. In Kraft trat das Gesetz zum niedersächsischen Bildungsurlaub dann am 1. Dezember 1975. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz wird in diesem Jahr also 50 Jahre alt, und dieses Gesetz ist ein Erfolg. Wir können stolz darauf sein, dass Niedersachsen so ein hervorragendes Bildungsurlaubsgesetz hat! Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz sichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Niedersachsen seit nunmehr 50 Jahren die Möglichkeit der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Diese Bildungsfreistellung ist ein Beitrag für die fachliche und persönliche Entwicklung, die politische Bildung und die Weiterbildung für das Ehrenamt. Dieses Recht ermöglicht individuelle Weiterentwicklung und schafft persönliche Bildungszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das wollen und können wir feiern! Der Bildungsurlaub ist ein zentraler Bestandteil - wir sprachen gestern darüber - der Umsetzung des Rechts auf Bildung, wie es auch in der Niedersächsischen Verfassung steht. Dieses Recht gilt für alle Menschen, auch für Erwachsene und auch für die hier in Rede stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vor dem Bildungsurlaubsgesetz gab es nur einzelne tarifvertragliche Regelungen. Völkerrechtliche Verpflichtungen ist Deutschland 1974 mit dem ILO-Übereinkommen 140 eingegangen. Auch die Bundesregierung hatte Ende der 60er-Jahre Pläne, setzte diese jedoch nicht um. So ergriffen die Bundesländer die Initiative. Und ich will deutlich sagen - ich habe schon auf die Plenarprotokolle verwiesen, schauen Sie mal rein -, das war damals echt ein dickes Brett! In Niedersachsen musste der Anspruch auf Bildungsurlaub wirklich erkämpft werden, und zwar gegen den Widerstand der CDU. Der Landtag war damals noch ein bisschen übersichtlicher - es gab nur zwei Parteien. Selbst auf den letzten Metern hat die CDU noch einmal versucht, das Gesetz um ein Jahr zu verschieben. Hätte sie das geschafft, würden wir nicht jetzt, sondern erst im nächsten Jahr feiern - aber wir können in diesem Jahr feiern. Dieser Anspruch auf Bildungsurlaub ist tatsächlich ein Erfolg, den wir fortschreiben, modernisieren und mehr Menschen zugänglich machen wollen. 50 Jahre nach Einführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes haben sich neue Herausforderungen ergeben, stellen sich zahlreiche neue Aufgaben. Veränderungen in der Arbeitswelt muss genauso Rechnung getragen werden wie Veränderungen bei Kursangeboten oder neuen Methoden zur Wissensvermittlung. Die seit Jahrzehnten vorhandene Berichterstattung über die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub gibt uns dabei auch die Gelegenheit, eine Bilanz zu ziehen. Wer dazu mehr wissen möchte, kann gerne Berbel Unruh oder Claudia Sanner vom Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung fragen, die in der Loge sitzen. Sie geben sehr gerne Auskunft; ich empfehle immer, das Gespräch mit den Praktikerinnen und Praktikern zu suchen. - Herzlich willkommen im Übrigen! Der letzte Bericht über den Bildungsurlaub vom 20. Dezember 2024 für den Zeitraum von 2019 bis 2023 weist eine Zahl von insgesamt 26 224 anerkannten Bildungsveranstaltungen aus. Mehr als 193 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen wurden freigestellt. Das ist ohne Frage eine große Zahl, allerdings betrug die Quote nur 1,26 %. Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lukas Reinken zu? Wenn es der Herr Kollege Reinken ist: mit großer Freude! Dann haben Sie jetzt die Freude. - Bitteschön! Herr Putzier, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
