Christian Calderone
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität"
Herr Calderone! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Niedersächsische Landtag setzt heute den 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein. Es geht dabei um einen Vorgang, der weit über das strafrechtliche Verhalten eines einzelnen Bediensteten hinausreicht. Im Zentrum steht, dass ein Staatsanwalt aus Hannover über einen längeren Zeitraum vertrauliche Informationen aus Ermittlungsverfahren an die organisierte Kriminalität verkauft haben soll. Die Ermittlungsverfahren richten sich gegen international agierende Tätergruppierungen des Betäubungsmittelhandels, also gegen die Kokain-Mafia-Gruppierungen, die mit Straftaten Umsätze in Milliardenhöhe erwirtschaften und unserer Gesellschaft und einzelnen Mitbürgerinnen und Mitbürgern erheblichen Schaden zufügen. Im Februar 2021 hat der Zoll im Hamburger Hafen 16 t Kokain beschlagnahmt. Etwa einen Monat später versuchten niedersächsische Sicherheitsbehörden, auf die Beschuldigten zuzugreifen und Haftbefehle zu vollstrecken. Dabei waren zwölf Personen nicht mehr auffindbar. Weitere standen offenbar kurz davor, unterzutauchen, hatten ihre Koffer sprichwörtlich schon gepackt. Der inzwischen geständige Staatsanwalt hat die Beschuldigten vor den polizeilichen Maßnahmen gewarnt. Dafür wurde er von der Mafia bezahlt. Aufgrund von insgesamt neun eingeräumten Taten hat ihn das Landgericht Hannover zu acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Staatsanwalt Revision eingelegt. Es ist damit noch nicht abgeschlossen und nicht rechtskräftig. Meine Damen und Herren, ein solcher Vorgang allein beschädigt nicht nur das einzelne Ermittlungsverfahren, er beschädigt das Vertrauen in die gesamte Integrität unseres Rechtsstaates - und das in einer Zeit, in der sich der Staat generell Anfragen aus der Bürgerschaft gegenübersieht, wie handlungsfähig er ist und wie sehr er die Dinge in Deutschland noch im Griff hat und in der Lage ist, sie zu gestalten. Wenn der Eindruck entsteht, dass sich Angehörige der Mafia mit Geld Zugang zu vertraulichen Informationen verschaffen und sogar Staatsanwälte kaufen können, dann erschüttert das das Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger erheblich. Gerade Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und die Sicherheitsbehörden insgesamt verfügen über hoch sensible Informationen und damit über eine große Verantwortung. Wenn aus diesem Bereich Informationen an kriminelle Strukturen gelangen, dann erschüttert das das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Staates in besonderer Weise. Deswegen ist es unser Anspruch, nicht nur diesen Fall singulär zu betrachten, sondern auch nach zahlreichen Hinweisen insgesamt Fragen der Infiltration von Behördenstrukturen im Sicherheitsbereich strukturell aufzuarbeiten. Wir wollen die politische und die institutionelle Aufarbeitung dieses Vorgangs. Die Bürgerschaft, aber nicht zuletzt auch die rechtschaffenen Beschäftigten in den Sicherheitsbehörden haben ein Interesse daran, dass strukturelle Fehler erkannt, die Verantwortlichkeiten geklärt und Konsequenzen gezogen werden. Die bisherigen teils widersprüchlichen Unterrichtungen im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Landtages haben deutlich gemacht, dass weiterhin erheblicher Aufklärungsbedarf besteht. Zu klären ist dabei insbesondere, wie es zur Übernahme und zum Einsatz des korrupten Staatsanwalts in besonders sensiblen Verfahren der organisierten Kriminalität kommen konnte, welche Hinweise und Verdachtsmomente zu welchem Zeitpunkt vorlagen, wer hiervon Kenntnis hatte, welche Entscheidungen wann, durch wen, mit welcher Einflussnahme innerhalb der Justizverwaltung getroffen wurden, warum Berichtspflichten teilweise nicht eingehalten wurden und weshalb der betroffene Staatsanwalt trotz bestehender Verdachtsmomente zunächst weiterhin in hoch sensiblen Verfahren eingesetzt wurde. Wir sehen hier auch einen Anfangsverdacht für das Versagen der Justizministerin. Ebenso stellt sich die Frage, warum ein Ermittlungsverfahren im Jahr 2023 eingestellt und erst 2024 wieder aufgenommen wurde und warum der Staatsanwalt nach Hinweisen aus dem Jahr 2020 auf enge Kontakte zwischen ihm und den Hells Angels nicht von sensiblen Ermittlungssachen abgezogen wurde. Dabei geht es neben den Verantwortlichkeiten insbesondere um die Bewertung digitaler Beweismittel und verschlüsselter Kommunikation sowie um die Frage, wann welche Erkenntnisse tatsächlich verfügbar waren. Der Untersuchungsausschuss, meine Damen und Herren, dient dabei nicht der Vorverurteilung einzelner Personen, sondern er dient der parlamentarischen Kontrolle. Er bedeutet kein Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat, er ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaates, denn gerade in schwierigen und belastenden Fällen muss ein demokratischer Staat zeigen, dass er zu transparenten und schonungslosen Aufklärungen eigener Fehler in der Lage ist. Dabei sollten wir diesen Ausschuss nicht parteipolitisch führen. Es geht nicht um die politische Schlagzeile, und es geht auch nicht um eine pauschale Kritik an Behörden oder Beschäftigten. Es geht um Vertrauen: Vertrauen in die Integrität staatlichen Handelns, Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung und Vertrauen darin, dass der Staat auch dann konsequent aufklärt, wenn mögliche Fehler innerhalb der eigenen Reihen liegen. Das Raunen in den Reihen der SPD zeigt mir, dass Sie gar kein Interesse daran haben, wirklich objektiv aufzuklären. Umso erstaunter bin ich deswegen im Übrigen auch, dass die Koalition den einführenden Sachverhalt in diesem Einsetzungsantrag heute nicht mittragen möchte. Denn in dieser Einführung steht das, worüber das Justizministerium und die Justizministerin im zuständigen Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen unterrichtet hat - nichts anderes. Dass die Koalition aus SPD und Grünen jetzt nicht mehr zu diesen Aussagen der Justizministerin steht, verwundert uns doch ausgesprochen. Wir beantragen deswegen der Präsident hat es eben schon ausgeführt, die Darstellung des Sachverhaltes unter „A" hier noch einmal zur Abstimmung zu stellen, und die getrennte Abstimmung zu „A" und „B". Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund des Geraunes der SPD und ihrer Ablehnung der Sachdarstellung können wir uns alle glücklich schätzen, dass die Einsetzung des Untersuchungsausschusses und die Definition des Untersuchungsgegenstandes ein Minderheitenrecht ist und wir diesen ohne Einflussnahme durch die Mehrheit dieses Hauses heute tatsächlich so beschließen können. Es geht eben nicht nur um die Aufarbeitung eines vergangenen Sachverhaltes, es geht darum, Sicherheitslücken zu erkennen, Kontrollmechanismen zu überprüfen und unsere Justiz resilienter zu machen - resilienter gegen die Einflussnahme durch organisierte Kriminalität. Nach aktuellen Medienberichten wird inzwischen wieder gegen einen früheren Mitarbeiter der niedersächsischen Justizbehörden ermittelt. Auch dort steht der Verdacht im Raum, dass Informationen an kriminelle Strukturen weitergegeben worden sein könnten. Ob sich dieser Vorwurf bestätigt, werden die zuständigen Ermittlungsbehörden klären müssen. Aber schon die Tatsache, dass solche Verdachtslagen überhaupt wieder entstehen, zeigt erheblichen Handlungsbedarf und die Sinnhaftigkeit eines solchen Untersuchungsausschusses. Wie ernst die Lage inzwischen ist, zeigt ein Blick nach Berlin. Nach aktueller Presseberichterstattung gibt es offenbar Hinweise aus dem Umfeld organisierter krimineller Strukturen, wonach dort sogar Todeslisten von Angehörigen der Justiz geführt und Kopfgelder auf sie ausgesetzt worden sein sollen. Das macht deutlich, dass organisierte Kriminalität längst nicht mehr nur im Verborgenen agiert; sie versucht gezielt, offen und unverhohlen staatliche Institutionen einzuschüchtern. Ein resilienter Rechtsstaat zeigt sich nicht erst in der Strafverfolgung, er zeigt sich vor allem darin, dass seine Sicherheitsbehörden und seine Justiz so aufgestellt sind, dass organisierte Kriminalität gar nicht erst Fuß fassen kann. Die niedersächsische Justizministerin, meine Damen und Herren, hat im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen selbst erklärt, dass bestimmte Entscheidungen ihrer Behörden im Nachhinein schwer nachvollziehbar erscheinen. Das sehen wir auch so. Sie selbst hat erklärt, dass in ihrem Geschäftsbereich wiederholt Pflichten verletzt worden sind. Meine Damen und Herren, Vertrauen in den Rechtsstaat entsteht nicht dadurch, dass solche Probleme verschwiegen werden, es entsteht dadurch, dass solche Probleme aufgeklärt werden - gründlich, sachlich, rechtsstaatlich und aus unserer Sicht auch durchaus gemeinsam. Deswegen wird der 26. Parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht im Interesse einzelner Fraktionen eingesetzt, sondern im Interesse eines handlungsfähigen Rechtsstaates und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die erwarten dürfen, dass staatliche Institutionen integer, verlässlich und transparent handeln. Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD und der Grünen, auch Sie lassen sich von diesem Geist leiten. Herzlichen Dank.
