Evrim Camuz
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Was hält unseren Staat im Innersten zusammen? Diese Frage ist nicht nur grundsätzlicher Natur, sie bestimmt auch tagtäglich die Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Denn seine Kernaufgabe ist der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, also genau des Wertes, der unser Zusammenleben ausmacht. Doch was genau umfasst diese freiheitlich-demokratische Grundordnung? In den Verfassungsschutzgesetzen der Länder und des Bundes findet sich bis heute eine lange Liste einzelner Merkmale: von der Möglichkeit, eine Opposition zu bilden, bis zur Ablösbarkeit der Regierung. Die Juristerei und die Politikwissenschaft kritisieren das seit Jahren als zu unbestimmt, zu missbrauchsanfällig und unsystematisch. Genau darin liegt das Problem. Wer die Herzkammer unseres Verfassungslebens schützen will, darf nicht mit einer unklaren Anleitung arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Schwäche 2017 im NPD-Urteil erkannt und eine klare Konsequenz gezogen: Es hat die freiheitlich-demokratische Grundordnung neu justiert und auf ihren unverzichtbaren Kern konzentriert: die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip. Das ist keine theoretische Feinjustierung, sondern ein klarer Kompass. Genau diese klare und präzise Arbeitsgrundlage braucht der Verfassungsschutz, gerade in Zeiten, in denen Rechtsextreme versuchen, die Demokratie und unsere Parlamente auszunutzen und den Rechtsstaat zu überwinden. Der Verfassungsschutz braucht eine rechtssichere und transparente Orientierung, um Rechtsextremisten mit allen Mitteln unserer wehrhaften Demokratie zu begegnen, sehr geehrte Abgeordnete. Die bisherige Definition der fdGO, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, in Niedersachsen und im Bund folgt jedoch weiterhin einem überholten Verständnis aus dem KPD-Urteil aus 1956, also einer Zeit, in der die allermeisten Menschen in diesem Hause noch nicht mal geboren waren. Mit unserem Entschließungsantrag setzen wir uns deshalb für eine bundesweit kohärente Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein. Wir wollen, dass der Bund endlich handelt und die fdGO so definiert, wie es das höchste Gericht in unserem Land vorgibt: klar und präzise. Ich sage aber auch offen: Wir schöpfen mit diesem Antrag nicht das gesamte Potenzial aus. Aus unserer Sicht und das bleibt die Position der Grünen-Fraktion in diesem Landtag könnten und sollten die Länder selbst die Definition der fdGO modernisieren. Andere Bundesländer mit einer schwarzen oder roten Führung haben das längst getan. Dennoch halten auch wir eine bundesweit einheitliche Lösung für sinnvoll. Herr Plett, Sie haben am Montag gesagt: Es gibt nicht die guten und die schlechten radikalen Bestrebungen. Auf dieses Statement möchte ich noch einmal eingehen. Es geht im Kern um die Menschenwürde. Unsere Verfassungsväter und Verfassungsmütter haben festgelegt, dass es keiner politischen Auslegung bedarf, sondern in unserem Grundgesetz gleich zu Anfang, in Artikel 1 Abs. 1, festgelegt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Das bedeutet: Wenn die AfD versucht, queere Menschen mit Pädophilen gleichzusetzen, wenn sie versucht, queere Menschen mit Kranken gleichzusetzen, dann tastet sie die Würde queerer Menschen an, und das lassen wir nicht zu. Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn Menschen zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden, wird ihre Würde angetastet. Wenn also die AfD in diesem Haus uns Frauen zu bloßen Gebärmaschinen degradiert, dann ist das ein Angriff auf die Würde von Frauen, und das lassen wir nicht zu. Ich habe Frau Behrendt ganz genau zugehört. Sie hat in ihrer Rede gesagt, dass man so ein Babybegrüßungsgeld für deutsche Kinder schon einmal hatte, in der Republik. Das stimmt. Unter Adolf Hitler hatten wir genau eine solche Maßnahme: Man hat zur Eheschließung 10 000 DM bekommen, und mit jedem Kind, das man auf die Welt gebracht hat, wurden 2 500 Euro erlassen. Ich lese das genau. Alles wird hier festgehalten. Und ich finde das wirklich würdelos. Ich finde, wir haben in diesem Hohen Hause bessere Debatten verdient als die, die Sie hier einbringen. Ich habe versucht, noch einmal deutlich zu machen, wann die Würde eines Menschen angetastet, also berührt wird. Aber wann wird sie eben nicht berührt? Es ist mir wichtig, auch das deutlich zu machen: Wenn junge Menschen auf die Straße gehen und sich versammeln, sich vielleicht sogar auf der Straße festkleben, dann tun sie das aus fester Überzeugung, weil sie wollen, dass wir endlich handeln und die Klimakrise in den Griff bekommen. Sie nehmen Rechte aus der Verfassung wahr. Sie wollen, dass das Pariser Klimaabkommen endlich ausgeführt wird. Sie wollen, dass das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts endlich befolgt wird. Die Klimabewegung spricht eben nicht einem einzelnen Menschen die Menschenwürde ab, sondern ruft uns Politiker und Politikerinnen dazu auf, endlich konsequent zu handeln. Ich finde, das ist ein legitimes Ziel. Wir können gerne darüber streiten, ob das eine Straftat ist - dann muss der Staatsschutz ermitteln. Ich finde allerdings nicht, dass unsere Verfassungsschutzbehörden da irgendetwas zu suchen haben, sondern das ist ganz klar bei der Polizei verortet und dann bei den Richtern und Richterinnen. Ich möchte zum Ende gerne noch einen Antrag stellen. Wir haben nämlich am Montag gemeinsam beschlossen, dass der Verfassungsschutzausschuss nicht weiter besteht. Daher beantrage ich, diesen Antrag im Innenausschuss zu behandeln. Dort sind wir alle. Ich freue mich sehr auf die Beratungen. Vielen Dank. Bevor Sie den letzten Punkt setzen: Es gibt noch eine Zwischenfrage der Kollegin Behrendt aus der Fraktion der AfD. Nein, danke. Als Nächstes hat das Wort:
