Christian Meyer
Unterrichtung durch MU zur Bewertung der Vorschläge von Bundesministerin Lemke zum Umgang mit dem Wolf
Weiterentwicklung des Wolfsmanagements berichtet haben, möchte ich Sie hierzu über den Sachstand informieren. Zusammen mit dem Ministerpräsidenten Stephan Weil war ich Ende August bei der Bundesumweltministerin und habe dort für unsere niedersächsischen Vorschläge für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement geworben, das bei Schäden für Nutztiere auch Abschüsse schneller und unbürokratischer vollzieht. Wir haben ein lernendes System gefordert, das die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und insbesondere die Situation der Landwirte, der Nutztierschäden und der Herdenschutzmaßnahmen regional berücksichtigt. Und wir wollten nicht mehr so lange abwarten müssen. Für die Probleme, die wir bei der Entnahme von Problemwölfen haben ‑ dass man erst eine DNA-Probe ziehen, das entsprechende Individuum ermitteln, es dann zweimal finden und einem Rudel zuordnen muss ‑, und für die Gründe, warum das so lange dauert, haben viele Menschen kein Verständnis mehr; denn der Schaden ist ja da. Wenn es einen erheblichen Angriff auf Schafe, Rinder oder Pferde gibt, muss man in den Fällen, wo man eingreifen kann und muss, bitte auch schneller eingreifen. Es darf nicht mehr dieses langwierige Verfahren geben. Erfreulicherweise hat die Bundesumweltministerin nach dem Gespräch mit dem Ministerpräsidenten in der Presse dargestellt, dass sie konkrete Vorschläge für eine Vereinfachung und Entbürokratisierung machen will. Das hat Frau Bundesministerin Lemke heute eingelöst und ihre Pläne für schnelle, unbürokratische Abschüsse auf den Tisch gelegt. Dabei ist erfreulich, dass in vielen Vorschlägen aus Berlin unsere niedersächsischen Forderungen aufgegriffen wurden und daraus ein konkreter Vorschlag erarbeitet wurde, wie wir schnell dazu kommen, dass Länder in Regionen besser handeln können, die trotz gutem Herdenschutz hohe Nutztierschäden haben. Die Ministerin hat konkret Folgendes vorgeschlagen: In Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen soll bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung unmittelbar und für einen Zeitraum von 21 Tagen für einen Umkreis von 1 000 m um die betroffene Weide erteilt werden. Unabhängig davon wird auch eine DNA-Probe genommen; das Verfahren bleibt, wie es ist. Aber man könnte nach der Feststellung durch die Mitarbeitenden der Landwirtschaftskammer, dass es sich um einen Wolfsriss handelt und dass es ein Gebiet ist, in dem es erhebliche Nutztierschäden gibt, sofort handeln. So können wir als Staat auch zeigen, dass wir dort tätig werden. Denn es ist erschreckend, abwarten zu müssen, was nun passiert, bis man einen konkreten Täterwolf kennt. Die Bundesregierung hat gesagt, dass es aufgrund von schwedischen Studien sehr wahrscheinlich ist, dass ein Täterwolf zurückkehrt. Deshalb ist es plausibel, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit für seine Rückkehr innerhalb von 21 Tagen gibt. Man kann sehr gut über die Zeit- und Flächenangaben streiten. Aber wir begrüßen das Verfahren, um um die betroffenen Weiden herum schnell einen Abschuss zu ermöglichen. Regionen mit erhöhten Rissvorkommen sind Gebiete, in denen Wölfe häufig Weidetiere reißen. Sie können von den Bundesländern nach regionalen Gegebenheiten einfach festgelegt werden. So ermöglicht der Vorschlag aus unserer Sicht schon mal einen Einstieg in ein regional differenziertes Wolfsmanagement bei vermehrtem Auftreten von Übergriffen auf geschützte Tiere. Ich habe im Ausschuss dazu informiert: In Regionen, wo es viele Angriffe auf Nutztiere gibt, würde die Sofort-Regelung gelten, nach der nach einem Übergriff ein Abschuss regional und zeitlich begrenzt möglich ist. Diese Regionen sollen von den Bundesländern festgelegt werden. Es soll da einen sehr großen Spielraum für uns geben. Wir bereiten uns natürlich darauf vor, diese Gebiete festzulegen. Das ist die regionale Differenzierung, die wir immer gefordert haben, damit wir in den Regionen, wo sehr viele Risse stattfinden ‑ zum Beispiel an Deichen ‑, schneller handeln können. Von daher sehen wir an der Stelle schon mal eine sehr positive Bewegung zum bzw. einen Einstieg in ein regional differenziertes Bestandsmanagement. Der Verzicht auf die genetische Identifizierung ist ein wichtiger Schritt zur Verfahrenserleichterung und für eine schnellere Reaktionsfähigkeit. Die enge zeitliche und räumliche Eingrenzung ist fachlich sinnvoll für eine Reaktion auf einen konkreten Konflikt. Klar ist aber auch: Wir schauen uns diese Vorschläge mit dem Ziel genau an, bei der Umweltministerkonferenz im kommenden Monat zu einem ‑ hoffentlich ‑ einstimmigen Beschluss als Einstieg in ein regional differenziertes Wolfsmanagement zu kommen. Niedersachsen wird sich weiter sehr intensiv und konstruktiv in diesen Prozess einbringen. Das Bundesumweltministerium sagt: Dieser Weg ist der schnellste, und er ist mit dem Artenschutzrecht vereinbar. Wir müssten also nicht lange darauf warten, ob die EU irgendwann die FFH-Richtlinie ändern wird, sondern wir könnten sofort handeln. Ich bin ja einmal gescholten worden, weil ich sagte: Wenn wir es hinkriegen, zur Umweltministerkonferenz einen Beschluss zu haben, dann könnten wir das schon 2024 umsetzen. - Das ist unser Ziel: Ein einstimmiger Beschluss auf der Umweltministerkonferenz für dieses Verfahren. Dann werden wir das so schnell wie möglich auch in Niedersachsen in die Praxis umsetzen. Gut, dass das angekommen ist! Ein letzter Punkt: Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren rechtssicher umsetzbar ist, ohne dass große Änderungen rechtlicher Art vorzunehmen sind. Es bleibt dabei: Es wäre gut, wenn die EU die Pilotverfahren gegen Deutschland einstellen würde. Es läuft immer noch ein Verfahren wegen der Abschussgenehmigungen, die in Niedersachsen erfolgt sind. Es wäre gut, wenn auch von der EU die Klarheit und die Rechtssicherheit kommt, dass die Entnahme von Wölfen zur Abwehr landwirtschaftlicher Schäden, wie wir sie bislang praktiziert haben und auch in Zukunft praktizieren werden, mit dem EU-Naturschutzrecht vereinbar ist. Wir brauchen keine Ansagen politischer Art, sondern eine Einstellung dieses Verfahrens gegen Deutschland und Niedersachsen, um Sicherheit für die Landwirte, Weidetierhalter sowie Jägerinnen und Jäger zu haben. Letzter Satz: Ob das ausreicht, weiß ich nicht, aber es ist ein wichtiger erster Schritt für einen Einstieg in eine vernünftige, sachliche Politik, die es ermöglicht, dass wir schneller handeln können, dass wir den Artenschutz wahren können und dass Weidetierhalter in den Bereichen, in denen Wölfe Tiere gerissen haben, schnell handeln können, damit die Täterwölfe mit hoher Wahrscheinlichkeit schnell entnommen werden können. Von daher ist es gut, dass das auch beim Bund angekommen ist. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung bei der Umweltministerkonferenz. Der niedersächsische Weg des Ausgleichs zwischen Weidetierhaltung und Artenschutz ist der richtige und sorgt für schnelle und sachliche Lösungen, die wir in Niedersachsen gerne auch gemeinsam mit der Opposition umsetzen. Vor diesem Hintergrund verweise ich gerne darauf, dass es in der Umweltministerkonferenz verschiedene Farben gibt, die heute Morgen über die Vorschläge der Bundesumweltministerin unterrichtet worden sind. Nach dem, was ich gehört habe, gab es eine breite Unterstützung dafür, das jetzt schnell umzusetzen. Herzlichen Dank für die Unterrichtung, Herr Umweltminister. Nach unserer Geschäftsordnung ist über die Ausführungen die Besprechung zu eröffnen, wenn dies zehn Mitglieder des Landtages verlangen. Da mir schon einige Wortmeldungen von den Fraktionen der CDU, der AfD und der SPD vorliegen, ist damit das Quorum erreicht. Die Besprechung wird von mir also eröffnet. Der Minister hat 7:10 Minuten gesprochen,
