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Jens Nacke

CDU 28.08.2024 4:23 min Tagungsabschnitte 19/18

Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden ja in breiter Mehrheit dem heutigen Gesetzentwurf zustimmen. Das ist im Ausschuss so besprochen worden. Er hat wenig Regelungsgehalt; auch darüber haben wir gesprochen. Tatsächlich war im Medienstaatsvertrag der Umstand etwas unklar geregelt gewesen, dass zwei unterschiedliche Rundfunkanbieter die Regionalfenster anbieten sollen. Gemeint waren RTL und SAT.1. Das war auch klar. Aber es hätte sein können, dass diese Verpflichtung möglicherweise auf VOX übergeht, das zur RTL-Group gehört, und dann wäre SAT.1 nicht mehr dabei gewesen. Das war nicht gewollt. Insofern erfolgte dort eine sinnvolle Klarstellung. Ich will die Redezeit zu diesem Tagesordnungspunkt aber auch dazu nutzen, darauf hinzuweisen, wie herausragend gut gerade bei uns in Niedersachsen der duale Rundfunk funktioniert. Wir haben hier schon häufig das Thema des öffentlich-rechtlichen Rundfunks miteinander besprochen. Wir werden in der nächsten Woche im Medienausschuss über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und über die Frage sprechen, ob Niedersachsen ausreichend abgebildet wird oder ob beim NDR noch mehr Niedersachsen geht. Wir haben eine Anhörung zu diesem Thema, weil wir dazu einen Antrag gestellt haben. Aber allzu selten geht der Blick auf die privaten Rundfunkanbieter. Da sind wir in Niedersachsen richtig gut aufgestellt. 17:30 SAT.1 und RTL Nord sind gute Angebote mit regionaler Berichterstattung im Bewegtbild. UAauch im Hörfunk haben wir Vollprogramme - ich nenne mal die großen: Antenne, ffn, Radio 21 -, die Musik und Unterhaltung mit Nachrichten und Information verknüpfen. Damit bilden sie ein ganz anderes Gegengewicht beispielsweise zu Streamingdiensten, die ja vollständig auf Nachrichten und Information verzichten und ihr Angebot ausschließlich auf den Musikgeschmack des jeweiligen Nutzers abgestimmt verengen. Dazu kommen wichtige und gute lokale Angebote in Niedersachsen. Die Dualität und die Meinungsvielfalt werden bei uns gut miteinander verknüpft. Darauf können wir wirklich sehr stolz sein. Der Arbeitskreis der CDU ist bei den Anbietern gewesen und hat Gespräche geführt. Wir konnten uns davon überzeugen, wie wirtschaftlich erfolgreich - auch in der schwierigen Corona-Phase und über die schwierige Corona-Phase hinaus - diese Unternehmen auch über Niedersachsen hinaus agieren und gute Aushängeschilder des niedersächsischen Rundfunks sind. Wenn wir den Blick auf diese Unternehmen richten, dann sollten wir als Landtag wirklich überlegen: Können wir diese Unternehmen mit unserer Gesetzgebung nicht weiter entlasten? Können wir in diesem Bereich nicht weiter deregulieren? Das gilt gerade dann, wenn nicht infrage gestellt wird, dass ein Angebot wirtschaftlich erfolgreich ist und aufrechterhalten werden soll. Es findet dadurch für diese Unternehmen eine echte Wertschätzung statt. Davon konnte man sich am vergangenen Donnerstag wirklich überzeugen. Die Media Night ist die Veranstaltung schlechthin. 400 Medienschaffende sind dort zusammengekommen. Der private Rundfunk präsentiert sich dort und bildet ein Netzwerk, das großartig ist. Deswegen will ich an dieser Stelle sagen, Herr Ministerpräsident - wir haben schon öfter darüber gesprochen; das kann ich Ihnen auch dieses Mal nicht ersparen -: Die Media Night war super. Sie war direkt gegenüber Ihrer Staatskanzlei, aber wieder mal waren Sie nicht dabei, und auch der Chef der Staatskanzlei war nicht dabei. Herr Kollege Nacke, kommen Sie bitte zum Schluss! Das ist mangelnde Wertschätzung gegenüber privaten Anbietern. Die dafür zuständige Staatskanzlei sollte sich hier deutlich intensiver engagieren. Kommen Sie zu solchen Veranstaltungen! Die Menschen haben es verdient.

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