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Evrim Camuz

GRÜNE 27.02.2025 1:47 min Tagungsabschnitte 19/23

Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durchführen!

Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich nehme die Möglichkeit, einiges klarzustellen, weil hier gerade super viele Fakes verbreitet wurden. Das Video geht wahrscheinlich schon online. Aber hören Sie noch ganz gut zu! Vielleicht könnten Sie etwas lernen. Die Mindeststrafe für den Besitz kinderpornografischer Inhalte in § 184 b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StGB wurde angepasst. Warum wurde der Besitz zu einem Vergehen gemacht? Damit die Richter und Richterinnen die Möglichkeit haben, Verfahren wegen Besitzes in konkreten Fällen einzustellen. Was für Fälle hatten wir? In Hannover hatte sich eine Mutter Daten von dem Handy ihrer Tochter auf ihr eigenes Handy geschickt, um Beweise zu sichern und ihre Tochter vor den Bildern zu schützen. Deswegen wurde sie angeklagt und auch bestraft, obwohl sie ihrer Tochter nur helfen wollte. Die Richterinnen und Richter konnten das Verfahren nicht einstellen, weil der Besitz ein Verbrechen war. Jetzt ist es eben ein Vergehen. Es tut mir leid, wenn Sie das Recht nicht verstehen. Aber es sind einfach Fake News, die jetzt wieder verbreitet werden, und das lassen wir nicht zu. Jetzt haben unsere Richter und Richterinnen endlich die Möglichkeit, solche Verfahren nach den §§ 153 und 154 StPO einzustellen. Aber die Fälle, von denen Sie reden, werden natürlich weiterhin verfolgt. Dafür gibt es eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Kipo hier in Hannover. Vielleicht sollten Sie die mal besuchen. Da wird hervorragende Arbeit geleistet. Deswegen brauchen wir gar keine weiteren Ideen. Das sind alles nur Fakes hier.

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