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Falko Mohrs

15.05.2024 4:06 min Tagungsabschnitte 19/16

Hochschulentwicklungsvertrag 2024 bis 2029 zwischen dem Land Niedersachsen und den Niedersächsischen Hochschulen

Herr Mohrs. Bitte! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Hochschulentwicklungsvertrag schafft mehr Planungssicherheit, mehr Freiheit, mehr Autonomie für die Hochschulen im Land Niedersachsen. Das ist gut, denn wir sind in einer Zeit, in der die Gesellschaft mit Blick auf die Zukunft herausgefordert ist, in einer Zeit, in der es innovative Ideen, in der es die Übertragung von der Wissenschaft in das breite gesellschaftliche Dasein und in der es Fachkräfte braucht. Das sind drei wesentliche Aufgaben ‑ Forschung, Lehre und Transfer ‑, die die Hochschulen in Niedersachsen leisten - die sie gut leisten. Und es sind drei Dinge, auf die wir als Gesellschaft, als Land Niedersachsen in den nächsten Jahren vielleicht mehr denn je angewiesen sein werden. Mit diesem Hochschulentwicklungsvertrag ‑ ich bin sehr froh, dass er durch die Ausschüsse beraten und mit breiter Zustimmung entschieden worden ist ‑ schaffen wir die Planungssicherheit, die die Hochschulen brauchen. Der größte Punkt ist hierbei mit Sicherheit die Zusicherung, dass wir die tarifbedingten Personalkostensteigerungen für die nächsten Jahre übernehmen werden. Das ist der größte finanzielle Block für die Hochschulen. Herr Hillmer, ich muss sagen, ich finde Ihre Kritik an einigen Stellen ein klein wenig putzig, wenn ich das so nennen darf. Die Abgeordnete Lesemann hat mit einem kleinen Exkurs in die Entscheidungsfindung hier im Plenum über die letzten Hochschulentwicklungsverträge ‑ oder „Zukunftsverträge“, wie sie davor hießen ‑ berichtet, dass genau dieses Verfahren, das wir haben, immer schon der Realität entsprochen hat. Auf Ihre Frage, ob damit nicht der Landtag befasst werden sollte, habe ich Ihnen schon beim letzten Mal empfohlen, die Seite 27 zu lesen. In Artikel 7 steht, dass dieser Hochschulentwicklungsvertrag mit Beschluss des Landtages in Kraft tritt. Das stand beim letzten Mal drin, und das steht unverändert weiterhin drin. Ich gebe zu, das ist der zweitletzte Absatz in diesem Vertrag. Vielleicht beim nächsten Mal bis zum Ende lesen! Und wenn Sie beim Lesen sind, dann gucken Sie vielleicht auch noch einmal in die letzten Hochschulentwicklungsverträge. Denn dort ist beispielsweise der von Ihnen kritisierte Satz zur GMA exakt identisch enthalten gewesen. Damals haben Sie übrigens den Minister gestellt. Auch die von Ihnen geäußerte Kritik zum Thema Lehrverpflichtung geht völlig an der Sache vorbei. Wenn Sie das in den letzten Verträgen nachlesen, werden Sie erkennen, dass das einfach fortgeschrieben worden ist. Das, was wir hier machen, ist die klare Verabredung mit den Hochschulen, dass wir uns genau diesen Fragen im Laufe dieser Wahlperiode stellen. Wir schreiben nicht einfach fort und hoffen, dass es vielleicht irgendwann einmal irgendjemand anderes löst, sondern wir übernehmen an dieser Stelle die Verantwortung - als diese Landesregierung, als dieser Landtag, in diesen Jahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, keine der Zukunftsfragen in den Bereichen, die uns als Land Niedersachsen ausmachen ‑ sei es im Bereich Agrar, sei es in der Frage Mobilität, sei es im Bereich der Lehrkräfteausbildung oder in der Frage der Medizinerinnen und Mediziner ‑, würde uns gelingen zu beantworten ohne die Hochschulen. Der Aufwuchs der Medizinstudienplätze ist eine der Absprachen, die wir auch mit diesem Hochschulentwicklungsvertrag forcieren werden. Vieles ist hier mit angelegt, vieles ist fest verabredet. Genauso werden wir uns als Landesregierung, als Landtag in der Verpflichtung dieser Absprache sehen. Ich freue mich sehr, wenn dieser Hochschulentwicklungsvertrag mit dem heutigen Tag in Kraft treten wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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