Daniela Behrens
Wie steht die Landesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat vor allen Dingen zum Ziel, jene, die schon lange hier leben, die schon lange hier arbeiten, die eine zweite Heimat hier gefunden haben, die unser Land mit aufgebaut haben, in den Kreis der deutschen Staatsangehörigen aufzunehmen. Einen Anreiz für illegale Einwanderung kann ich daraus nicht ersehen; denn die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit sind sehr klar definiert: Es muss ein unbefristetes, auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht geben, Identität und Staatsangehörigkeit muss eindeutig geklärt werden, es muss ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung geben, es muss ein bestandener Einbürgerungstest vorliegen, es muss eine mündliche und schriftliche Sprachprüfung auf dem Niveau von B1 vorliegen, es muss eine grundsätzliche Straffreiheit vorliegen, und der eigene Lebensunterhalt und der Unterhalt für unterhaltsberechtigte Familienangehörige muss bestritten werden. Dies sind klare Voraussetzungen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Daher ist das kein Anreiz für illegale Einwanderung, meine Damen und Herren. Vielen Dank.
